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Jugendkriminalität: Richterbund lehnt „Warnschuß-Arrest“ ab

Jugendkriminalität: Richterbund lehnt „Warnschuß-Arrest“ ab

Jugendkriminalität: Richterbund lehnt „Warnschuß-Arrest“ ab

Richterhammer_und_Handschellen_Pixelio_Thorben_Wengert
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Jugendkriminalität
 

Richterbund lehnt „Warnschuß-Arrest“ ab

Der Deutsche Richterbund hat den sogenannten „Warnschuß-Arrest“ für kriminelle Jugendliche abgelehnt. Dem hessische Justizminister sind die Pläne dagegen nicht weitreichend genug.
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Cato, Weidel, Exklusiv

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Richterhammer und Handschellen: Die Strafe soll auf dem Fuße folgen Foto: Pixelio/Thorben Wengert

HALLE. Der Deutsche Richterbund hat den sogenannten „Warnschuß-Arrest“ für kriminelle Jugendliche abgelehnt. Als „wenig zielführend“ bezeichnete die stellvertretende Vorsitzende Andrea Titz entsprechende Pläne der Bundesregierung. Die Jugendkriminalität werde durch schnelle, kurze Haftstrafen „nicht massiv beeinflußt“, sagte sie der Mitteldeutschen Zeitung.

„Die Jugendarrestanstalten haben teilweise eine eklatante Platznot. Es dauert oft mehrere Monate, bis ein Arrest vollstreckt werden kann.“ Ein Warnschuß-Arrest würde die Situation nur verschlimmern, schätzte Titz.

Auch der Jugendkriminologe Christian Pfeiffer lehnte die Maßnahme ab: „Die Rückfallquote nach Jugendarrest liegt bei 71 Prozent.“ Eine sofort angeordnete Untersuchungshaft müsse sonst auch eine „segensreiche Wirkung“ hinterlassen, was aber nicht der Fall sei. „Wir haben hier Rückfallquoten von 80 Prozent“, sagte Pfeiffer. Wichtiger seien statt dessen eine höhere Aufklärungsquote und mehr Polizei.

Hessen gehen die Pläne nicht weit genug

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) kritisierte dagegen den Entwurf der Bundesregierung als nicht weitreichend genug. Er sei erstaunt, daß die Antwort auf brutale Gewalt eine Haftstrafe von höchstens vier Wochen sein solle, zitiert ihn die Deutsche Presse Agentur.

Statt dessen werde in Hessen bei schweren Straftaten durch eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Sozialarbeit eine schnelle Verhandlung angestrebt. „Kommt eine Straftat rasch vor Gericht, hat der Jugendrichter deutlich mehr Instrumente zur Verfügung als nur einen Warnschuß-Arrest“. (FA)

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