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Euro-Rettung: Verfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab

Euro-Rettung: Verfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab

Euro-Rettung: Verfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab

 

Euro-Rettung: Verfassungsgericht lehnt Gauweilers Eilantrag ab

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Peter Gauweiler (CSU) Foto: Bundestag

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den vom Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) gestellten Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgelehnt. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervor.

Das Gericht begründete seinen Beschluß mit den Folgen, die ein vorläufiges Verbot deutscher Bürgschaftszusagen für den Euro haben könnte. Die Richter verwiesen dabei auf die Einschätzung der Bundesregierung, wonach auch ein zeitlich begrenzter Rückzug vom Rettungsschirm zu einer Verunsicherung der Märkte führen könnte, „deren Folgewirkungen nicht absehbar sind“.

Murswiek sieht gute Erfolgschancen

Über die von Gauweiler eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Beteiligung Deutschlands am Rettungsschirm in Höhe von 750 Milliarden Euro, von denen die Bundesregierung im Ernstfall bis zu 148 Milliarden Euro tragen muß, wird das Gericht in einer Hauptverhandlung entscheiden.

Der Prozeßbevollmächtigte Gauweilers, der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, sieht nach wie vor gute Erfolgschancen.

„Ich bin zuversichtlich, daß wir mit der Verfassungsbeschwerde gegen den verfassungswidrigen ‘Rettungsschirm’ in der Hauptsache Erfolg haben werden und daß das Bundesverfassungsgericht di mit dem ‘Rettungspaketen’ eingeleitete Umwandlung der europäischen Währungsunion in eine Haftungs- und Transferunion stoppen wird“, sagte Murswiek. (ms)

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