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Koalitionsvertrag: Schwarz-gelbe Koalition setzt auf „Freiheit zur Verantwortung“

Koalitionsvertrag: Schwarz-gelbe Koalition setzt auf „Freiheit zur Verantwortung“

Koalitionsvertrag: Schwarz-gelbe Koalition setzt auf „Freiheit zur Verantwortung“

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Koalitionsvertrag
 

Schwarz-gelbe Koalition setzt auf „Freiheit zur Verantwortung“

Am Montag wollen Union und FDP ihren Koalitionsvertrag unterzeichnen. Darin wird unter anderem eine verstärkte Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit gefordert.
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Schwarz-Gelb: „Unserem Land eine neue Richtung geben“. Foto: Pixelio/Christoph Aron

BERLIN. Am Montag wollen die Spitzen von Union und FDP ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag unterzeichnen. „Freiheit zur Verantwortung ist der Kompaß dieser Koalition der Mitte“, heißt es in der Präambel des Werks.

In den darin enthaltenen Absichtserklärungen heißt es unter anderem, die künftige Bundesregierung wolle einer Verklärung der SED-Diktatur entgegenwirken. Aus diesem Grund werde sie die „Maßnahmen zur geschichtlichen Aufarbeitung verstärken“ und im Laufe des Jahres 2010 „dazu konkrete Vorschläge unterbreiten“.  

Bei der Bundeszentrale für politische Bildung etwa soll zu diesem Zweck ein Arbeitsschwerpunkt „Aufarbeitung der SED-Diktatur“ eingerichtet werden. Außerdem will man die „Errichtung einer Jugend- und Begegnungsstätte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie die Schaffung eines koordinierenden Zeitzeugenbüros“ prüfen.

Opfer der SED-Diktatur besserstellen

Bestätigt wurden durch den Vertragstext auch die Berichte, wonach die vom Bund geförderten Programme gegen Rechtsextremismus als „Extremismusbekämpfungsprogramme“ auf die Bekämpfung linksextremistischer und islamistischer Bestrebungen ausgedehnt werden.

Das System der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer von SED und Staatssicherheit soll nach dem Willen von Union und FDP laufend überprüft werden „mit dem Ziel, die rehabilitierungsrechtliche Situation von Betroffenen zu verbessern“. Zukünftig wird außerdem ein Jahresbericht der Bundesregierung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erstellt.

Im Hinblick auf die Enteignungen in der Sowjetisch Besetzten Zone von 1945 bis 1949 soll eine dafür einzurichtende Arbeitsgruppe prüfen, „ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten“.

„Nationales Freiheits- und Einheitsdenkmal“ errichten

Ausdrücklich bekennen sich die Koalitionäre „zur besonderen Verantwortung für die Deutschen aus den Staaten in Mittelost- und Südosteuropa sowie aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler zu uns gekommen sind oder als deutsche Minderheiten in diesen Ländern leben“. Die Förderung der deutschen Minderheiten soll fortgesetzt werden.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben solle die Dokumentationsstätte „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin eingerichtet und die Schaffung eines sudetendeutschen Museums in München unterstützt werden. >>

< ---newpage--->Die künftige Bundesregierung plant außerdem, zur Erinnerung an den 17. Juni 1953 und den Herbst 1989 „auf der Berliner Schloßfreiheit ein Nationales Freiheits- und Einheitsdenkmal“ zu errichten sowie „die Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig“ zu unterstützen.

„Kultur der Zurückhaltung“

Weiter heißt es : „Der Bundestagsbeschluß zum Bau des Humboldt-Forums am historischen Ort und in der äußeren Gestalt des Berliner Stadtschlosses wird realisiert.“

Auf Drängen von CDU und CSU enthält der Koalitionsvertrag keine Forderung nach einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Die Stammzellforschung wird grundsätzlich als „große Chance“ bezeichnet, die in Deutschland wahrgenommen werden solle. Zugleich müsse „diese ethisch sensible Forschung auf dem Boden des geltenden Rechts und im Dialog mit allen gesellschaftlichen Akteuren“ stattfinden. Man prüfe daher die Einrichtung einer Dialogplattform „Deutsches Stammzellnetzwerk“.

Militärisch werde sich Deutschland nur dann engagieren, wenn dies „im Rahmen der Vereinten Nationen, der Nato oder der Europäischen Union sowie aufgrund einer völkerrechtlichen Legitimation“ getan werden könne. In diesem Punkt wolle sich die Bundesregierung weiterhin von einer „Kultur der Zurückhaltung“ leiten lassen. „Unberührt davon bleibt das Recht auf Selbstverteidigung.“

Verläßlichkeit der Deutschen gewährleisten

Für die Verfolgung von Straftaten, die Soldaten „in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden“, soll eine „zentrale Zuständigkeit der Justiz“ eingerichtet werden.

Union und FDP verstehen das deutsche Engagement in Afghanistan als „eine Aufgabe von besonderem nationalen Interesse“: Es diene der „Sicherheit der Menschen in unserem Land“ und sei „Ausdruck unserer Solidarität mit den leidgeprüften Menschen in Afghanistan“.

Weiterhin werde dadurch die Verläßlichkeit der Deutschen „als gestaltendes Mitglied in der Nordatlantischen Allianz und den Vereinten Nationen“ unterstrichen. Dazu will die Bundesregierung auch künftig einen „der Bedeutung dieser Aufgabe angemessenen Beitrag“ leisten.

Mit einem schrittweisen Abzug vom Hindukusch könne Deutschland „in Abstimmung mit unseren Partnern“ um so eher beginnen, je früher „die afghanische Regierung im Land selbst Sicherheit gewährleisten kann“. (vo)

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