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Anti-Islamisierungskongreß: Polizei verbietet Demonstration gegen Pro Köln

Anti-Islamisierungskongreß: Polizei verbietet Demonstration gegen Pro Köln

Anti-Islamisierungskongreß: Polizei verbietet Demonstration gegen Pro Köln

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Anti-Islamisierungskongreß
 

Polizei verbietet Demonstration gegen Pro Köln

Zum Auftakt des Anti-Islamisierungskongresses hat Pro-Köln-Chef Beisicht am Freitag den gewaltlosen Charakter der Veranstaltung hervorgehoben. Von seiten der Bürgerbewegung und ihrer Gäste werde keinerlei Gewalt ausgehen.
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Pro-NRW-Vorsitzender Markus Beisicht: Beschwerde gegen Demonstrationsverbot Foto: Pro Köln

KÖLN. Der Kölner Polizeipräsident hat eine Demonstration von Linksextremisten untersagt. Das „Bündnis gegen Pro Köln“ hatte für den 9. Mai eine Versammlung angemeldet sowie im Internet mit einem Flugblatt dafür geworben, den „Kongreß von Pro Köln von innen heraus zu verhindern“.

In diesem Flugblatt hat die Staatsanwaltschaft Köln den Anfangsverdacht einer Straftat festgestellt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

„Wir können es schon aus rechtlichen Gründen nicht dulden, daß eine Versammlung vorrangig dem Zweck dienen soll, eine andere Versammlung zu vereiteln, die durch das Grundgesetz legitimiert ist“, begründete Kölns Polizeipräsident Klaus Steffenhagen seine Verbotsentscheidung.

„Neutrale Rolle der Polizei“

Er betonte seine „neutrale Rolle als Leiter der Polizei- und Versammlungsbehörde“. Das „Bündnis gegen pro Köln“ habe als Anmelder trotz des eindringlichen Hinweises der Polizei sich nicht von diesem Aufruf distanziert.

Der Polizeipräsident hatte zuvor bereits eine Demonstration der Bürgerbewegung Pro NRW verboten, die im Anschluß an den Anti-Islamisierungskongreß stattfinden sollte. Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt.

Die Polizei hatte „erhebliche Sicherheitsbedenken wegen zu erwartender Gegenaktionen“ vorgebracht. Weil die Sicherheit der Demonstranten und unbeteiligter Dritter nicht zu gewährleisten sei, ist eine Beschränkung des Demonstrationsrechts rechtlich nicht zu beanstanden, erklärten die Richter in ihrem Beschluß.

Pro NRW hat unmittelbar nach Verkündung dieser Entscheidung Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Notfalls werde man eine Eilentscheidung beim Bundesverfassungsgericht herbeiführen lassen, erklärte der Parteivorsitzende Markus Beisicht.

„Linksextreme Mobilisierung schwächer als im Vorjahr“

Wieder einmal solle in der Domstadt „Recht dem Unrecht weichen, weil dies offensichtlich politisch opportun erscheint und daher einfacher durchzusetzen ist“, empörte sich der Pro-NRW-Vorsitzende.

Verwunderlich sei, daß es die angeforderten 5.000 Polizisten angeblich nicht schaffen sollen, „eine öffentliche Kundgebung und einen anschließenden Demonstrationszug zu schützen, obwohl die linksextreme Mobilisierung viel schwächer als im Vorjahr“ sei.

Die rechtspopulistische Partei hatte den Demonstrationszug zur Moschee in Köln-Ehrenfeld angemeldet, nachdem ihr Mitte April gerichtlich untersagt worden war, anläßlich des am Wochenende stattfindenden Anti-Islamisierungskongresses eine Kundgebung in der Kölner Innenstadt abzuhalten.

„Totalverbot der Demonstration wird kippen“

Wegen möglicher gewalttätiger Proteste von Gegendemonstranten muß diese Kundgebung nun auf der gegenüberliegenden Rheinseite im Stadtteil Deutz stattfinden.

Auch gegen diese Entscheidung hat Pro NRW Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Beisicht zeigte sich in beiden Fällen „sehr optimistisch“, daß spätestens das Bundesverfassungsgericht „das Totalverbot des Demonstrationsumzuges kippen wird“. (vo)

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