BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat am Dienstag vorgeschlagen, ein neues „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ einzuführen. Dieses soll „schnellere, einfachere und wirksamere Verfahren“ für Rückführungen ermöglichen, heißt es in einer Mitteilung. „Derzeit reisen nur etwa 20 Prozent der Menschen, für die Rückkehrentscheidungen vorliegen, aus Europa aus“, monierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). „Das ist viel zu wenig.“
Um das zu verändern, bringt die Kommission eine Reihe von Punkten ins Spiel, darunter:
- „klare Voraussetzungen“ für die Inhaftierung von Asylbewerbern, wenn eine Gefahr des Untertauchens besteht. Die Haft soll künftig 24 Monate dauern können anstatt nur 18 Monate wie bislang.
- „klare Konsequenzen“ für Asylbewerber, die die Kooperation verweigern, etwa indem Unterhaltsleistungen gestrichen werden.
- die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen durch die Mitgliedsländer.
- der Abschluß von Abkommen zur Einrichtung von Rückkehrzentren („return hubs“) in Drittstaaten außerhalb der EU. Sie sollen Asylbewerber aufnehmen, welche sich illegal in der Europäischen Union aufhalten.
- die Verpflichtung von EU-Mitgliedern, frühzeitig zu prüfen, ob ein Asylbewerber ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Kommission betont zugleich Schutzvorkehrungen für Asylbewerber
Zugleich betont die Kommission, daß es „strenge Schutzvorkehrungen“ während des gesamten Rückführungsprozesses geben müsse. So müßten etwa Widerspruchsrechte gewahrt, Minderjährige und Familien geschützt und der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ geachtet werden. Konkret sollen etwa Minderjährige nicht in die angedachten Rückkehrzentren außerhalb der EU abgeschoben werden können.
Die Kommission stellte fest, daß derzeit viele verschiedene Systeme nebeneinander existierten, was zum Mißbrauch geradezu einlade. Deswegen sei ein moderner, einfacherer und wirksamerer Rechtsrahmen erforderlich. Die Kommission kann allerdings nur Vorschläge machen. Beschlossen werden müßte das Maßnahmenpaket vom EU-Parlament und dem Rat der EU. Die bislang geltende Rückführungsrichtlinie stammt noch aus dem Jahr 2008.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte am Dienstag, man brauche „ein effektives Rückkehrsystem auf europäischer Ebene“. Dabei müsse ein Schwerpunkt „auf umfassenden Pflichten von Ausreisepflichtigen und Sanktionen im Fall ihrer Verletzung liegen“. Kritik kam von den Grünen im EU-Parlament: Der Kommission gehe es darum, Populisten zu befriedigen, kritisierte die Abgeordnete Tineke Strik. Die AfD-Abgeordnete Mary Khan sagte am Dienstag im Parlament, die Kommission wolle „den Schein wahren und den Leuten vorgaukeln, wirklich gegen Masseneinwanderung vorzugehen“. (ser)