LUXEMBURG/BUDAPEST. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Ungarn wegen seiner Asylpolitik zu finanziellen Sanktionen verurteilt. Das Land muß 200 Millionen Euro Strafe zahlen, dazu kommt eine Million Euro für jeden Tag, an dem die Geldbuße nicht beglichen wird.
Hintergrund ist, daß Budapest gerichtliche Anordnungen aus dem Jahr 2020 nicht umgesetzt habe, wonach das Land als EU-Mitglied verpflichtet sei, Asylbewerber nicht in Transitzonen unterzubringen sowie Migranten nicht in Drittstaaten abzuschieben.
EuGH: Ungarn verhält sich unsolidarisch
Außerdem wirft der EuGH der Regierung Orbán vor, Migranten widerrechtlich den Zugang zu Asylverfahren versperrt zu haben. Zudem habe Ungarn das Recht von Asylbewerbern verletzt, während eines laufenden Asylverfahrens im Land bleiben zu dürfen.
Orbáns Regierung verstoße mit dem Ignorieren des Urteils von 2020 gegen den „Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit“, heißt es im Urteil vom Donnerstag. Das stelle „eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des Unionsrechts dar, die sowohl private Interessen, namentlich diejenigen der Asylbewerber, als auch das öffentliche Interesse“ schwer beinträchtige.
(st)