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Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Urteil: Brexit: Oberstes Gericht beschert Johnson schwere Niederlage

Urteil: Brexit: Oberstes Gericht beschert Johnson schwere Niederlage

Urteil: Brexit: Oberstes Gericht beschert Johnson schwere Niederlage

Johnson
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Großbritanniens Premierminister Boris Johnson Foto: picture alliance / empics
Urteil
 

Brexit: Oberstes Gericht beschert Johnson schwere Niederlage

Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat die Beurlaubung des Parlaments durch Premierminister Boris Johnson für rechtswidrig erklärt. Die elf Richter entschieden einstimmig, daß das Parlament ab sofort wieder zusammentreten darf.
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LONDON. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat die Beurlaubung des Parlaments durch Premierminister Boris Johnson für rechtswidrig erklärt. Die elf Richter entschieden einstimmig, daß das Parlament ab sofort wieder zusammentreten darf. Johnson habe das Parlament davon abgehalten, seine verfassungsgemäßen Pflichten zu erfüllen, hieß es im Urteil. Im Vorfeld war darüber spekuliert worden, Johnson könne bei einem für ihn negativen Urteil zurücktreten. Dies hatte der derzeit in New York bei der Weltklimakonferenz weilende Johnson aber am Montag zurückgewiesen.

Johnson hatte Ende August Königin Elisabeth II. um die Beurlaubung des Parlaments bis zu ihrer „Queen’s Speech“ gebeten. Diese Rede hatte Johnson auf den 14. Oktober angesetzt. Üblicherweise erstreckt sich die Parlamentspause bis zum Ende der Parteikonferenzen. Die Tory-Parteikonferenz endet als letzte der großen Parteien am 2. Oktober.

Hintergrund des Streits um das Zusammentreten des Unterhauses ist die Frage eines Brexit ohne Abkommen. Das Parlament will ein solches „No Deal“-Szenario unbedingt verhindern. Johnson hatte hingegen wiederholt betont, er werde das Vereinigte Königreich zum 31. Oktober auf jeden Fall aus der Europäischen Union führen – mit oder ohne Abkommen. (tb)

Großbritanniens Premierminister Boris Johnson Foto: picture alliance / empics
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