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Corona-Politik: Scholz: Maskenpflicht in Flugzeugen gilt nicht für die Regierung

Corona-Politik: Scholz: Maskenpflicht in Flugzeugen gilt nicht für die Regierung

Corona-Politik: Scholz: Maskenpflicht in Flugzeugen gilt nicht für die Regierung

Maskenpflicht gilt nur für die Bürger, nicht für ihn, die Regierung und mitreisende Journalisten: Bundeskanzler Olaf Scholz beim Verlassen des Regierungsflugzeugs am Montag in Montreal.
Maskenpflicht gilt nur für die Bürger, nicht für ihn, die Regierung und mitreisende Journalisten: Bundeskanzler Olaf Scholz beim Verlassen des Regierungsflugzeugs am Montag in Montreal.
Maskenpflicht in Flugzeugen gilt nur für die Bürger, nicht für ihn, die Regierung und mitreisende Journalisten: Bundeskanzler Olaf Scholz beim Verlassen der Regierungsmaschine am Montag in Montreal. Foto: picture alliance / AP | Graham Hughes
Corona-Politik
 

Scholz: Maskenpflicht in Flugzeugen gilt nicht für die Regierung

Kanzler Scholz bekräftigt, daß die von der Politik beschlossene Maskenpflicht in Flugzeugen nicht für die Regierung und von ihr eingeladene Journalisten gelte. Heute will das Kabinett neue Corona-Einschränkungen für die Bürger festzurren.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

BERLIN/MONTREAL. Nachdem Bilder Olaf Scholz (SPD) und seinen Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) ohne Maske im Flugzeug nach Montreal zeigen, hat der Bundeskanzler bekräftigt, daß alles seine Richtigkeit habe. Man habe „eindeutige Vorschriften, was die Flugbereitschaft“ betreffe. Heißt: An Bord eines Airbus‘ A340 muß nur dann Maske getragen werden, wenn normale Bürger damit fliegen.

Es gebe, so Scholz auf einer Pressekonferenz in Kanada, „klare Regeln“ für Regierungsflüge. Und an die habe er sich genau wie Habeck und die mitreisenden Journalisten gehalten. Sie bräuchten nämlich keine Maske zu tragen. Das Bundespresseamt hatte zuvor darauf verwiesen, daß jeder Mitreisende einen negativen PCR-Test vorlegen mußte, der nicht älter als 24 Stunden war.

Infektionsschutzgesetz sieht keine Ausnahme vor

Nach geltender Rechtslage befreit aber auch ein negativer PCR-Test nicht von der Maskenpflicht. Im Infektionsschutzgesetz heißt es, Passagiere und Personal müßten „während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen“. Ausdrücklich ist keine Ausnahme formuliert – weder für die Vorlage eines Corona-Tests noch für Regierungsmaschinen. Die Vorschrift gilt für alle Flugzeuge, die von deutschem Boden starten.

Deutschland ist das einzige Land in Europa, das noch das Tragen einer Mundnasen-Bedeckung in Flugzeugen und im Bahnverkehr vorschreibt. Während andere Staaten ihre Maßnahmen auslaufen ließen, will das Kabinett heute weitere Einschränkungen für die Bevölkerung in der Zeit von Oktober bis April auf den Weg bringen. Die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln sowie in Innenräumen soll für das Winterhalbjahr fester Bestandteil des Lebens werden. Befreien davon kann sich nach den Vorschlägen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) nur, wer sich alle drei Monate impfen läßt.

Scholz „froh“ über geplante Einschränkungen

Scholz sagte in Kanada, er sei „froh“ über die sehr intensive und sehr rechtzeitige Vorbereitung der notwendigen Gesetzgebung, damit im Herbst „die richtigen Entscheidungen“ getroffen werden könnten.

Die öffentliche Diskussion darüber, daß sich Kanzler und Vizekanzler über die von ihnen für die Bevölkerung erlassenen Regeln hinwegsetzen, hat zu keinem Umdenken geführt. Auch auf dem Weiterflug der Regierungsmaschine von Montreal nach Neufundland gab es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Auch für den in der Nacht zu Mittwoch stattgefundenen Rückflug nach Berlin war keine Änderung der selbsterlassenen Regeln vorgesehen. (fh)

Maskenpflicht in Flugzeugen gilt nur für die Bürger, nicht für ihn, die Regierung und mitreisende Journalisten: Bundeskanzler Olaf Scholz beim Verlassen der Regierungsmaschine am Montag in Montreal. Foto: picture alliance / AP | Graham Hughes
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