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Tötung auf Verlangen ist erlaubt

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Die niederländische Euthanasiepraxis erlaubt Ärzten, das Leben von Patienten zu beenden, die keine Aussicht auf Genesung haben und mehrmals ihren Sterbewunsch geäußert haben. Etwa 90 Prozent der Bevölkerung unterstützen diese Praxis, die 2001 in Kraft trat. Kritik aus dem Ausland stößt bei ihnen auf weitgehendes Unverständnis – selbst wenn sie von Papst kommt. Vorsichtig rief Johannes Paul II. dazu auf, „festzuhalten am Respekt für die menschliche Person, von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Tod“. Damit brachte er seine Kritik diplomatischer vor als Regina Apostolorum, Professorin an der päpstlichen Universität, die 2004 behauptete, daß sich „die Grenze zwischen der niederländischen Euthanasiepraxis und Nazi-Deutschland“ verwische. Nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend säkularisiert Die Akzeptanz von Euthanasie in den Niederlanden ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen Debatte. Nach dem Zweiten Weltkrieg säkularisierten die Niederlande rasch. Jedem Bürger wurde zudem ein Höchstmaß an individueller Entscheidungsfreiheit zugebilligt. Anfang der siebziger Jahre wurde erstmals öffentlich über die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung diskutiert. Anlaß war ein aufsehenerregender Strafprozeß gegen die Ärztin Geertruida Postma-Van Boven, die ihre eigene Mutter auf deren ausdrückliches Verlangen hin tötete. Im Rahmen des Strafprozesses wurden erstmals Kriterien für lebensbeendendes Handeln durch Ärzte formuliert. Postma-Van Boven wurde 1973 zu einer Woche auf Bewährung verurteilt – und erhielt viele Sympathiebekundungen aus In- und Ausland. Im selben Jahr wurde der Niederländische Verein für Freiwillige Euthanasie (NVV) gegründet, der in den Medien die Diskussion vorantrieb. Im Gegensatz zu Deutschland haben kirchliche Institutionen in den Niederlanden kaum Einfluß. Abgesehen von den orthodoxen Kalvinisten haben die protestantischen Kirchen nie gegen eine liberale Euthanasiepolitik polemisiert. Auch unter den niederländischen Katholiken war die Autorität des römischen Papstes nie sehr groß. Kritik aus dem Vatikan nehmen die meisten der großen niederländischen Tageszeitungen lediglich in einem kleinen Bericht auf der Auslandsseite auf. Die Möglichkeit, die neuen Vorstellungen über Euthanasie politisch umzusetzen, tat sich jedoch erst 1994 auf, als erstmals seit vielen Jahrzehnten die Christdemokraten (CDA) nicht an einer Koalition beteiligt waren. Die „violette Koalition“ aus Sozialdemokraten (PvdA), Linksliberalen (D’66) und Rechtsliberalen (VVD) setzte den Wunsch vieler Bürger nach einem Sterbehilfe-Gesetz – unter strengen Kriterien – um. Es dauerte aber noch bis 2001, bis das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in Kraft trat. Mit einer deutlichen Mehrheit sprach sich die niederländische Erste Kammer in diesem Jahr für die Verabschiedung des Gesetzes „für die Überprüfung bei Lebensbeendigung auf Verlangen“ aus. Regionale Kommission muß jeden Fall überprüfen Sorgfaltskriterien wurden aufgenommen, um Mißbrauch des neuen Gesetzes zu verhindern. Erlaubt wird Euthanasie nur, wenn ein unheilbar kranker Patient, der unerträglich leidet, freiwillig und wiederholt um Sterbehilfe bittet. Der Arzt ist dazu verpflichtet, einen zweiten Arzt zu konsultieren; eine regionale Kommission muß jeden Fall überprüfen; eine Obduktion der Leiche ist gleichfalls obligatorisch. Untersuchungen weisen darauf hin, daß sich seitdem die Zahl von Euthanasiefällen – trotz des „Dammbruchs“, von dem in der deutschen Presse oft die Rede ist – nicht erhöht hat. Zahlenmäßige Hinweise, daß sich die Zahl der Euthanasiefälle gesteigert hat, gibt es nicht. Vielmehr ist seit nunmehr vier Jahren gesetzlich erlaubt, was auch davor schon passiv vom Gesetzgeber geduldet wurde. Auch wenn die niederländische Praxis zeigt, daß Ärzte nicht leichtfertig zur Lebensbeendung übergehen, so gibt es doch viele offene Fragen. Wie läßt sich etwa der Zeitpunkt der Einwilligung – wie vom Patienten, als er noch gesund war, gewünscht – bei dementen Patienten bestimmen? Aus der Statistik ergibt sich, daß Euthanasie bei dementen Patienten auffällig selten vorkommt. Die Euthanasie-Befürworter fürchten, daß Ärzte sich trotz der Willenserklärung des Patienten aus Angst vor gerichtlicher Verfolgung nicht trauen. Fälle aus der Praxis bilden oft den Anlaß, die vor allem in den Medien geführte Debatte über ein lebensbeendendes Handeln durch Ärzte aufzugreifen. Für Kritik aus dem Ausland zeigt die niederländische Bevölkerung nur wenig Verständnis. Bei Empörung aus Deutschland weisen niederländische Medien gern darauf hin, daß laut Umfragen rund 70 Prozent der Deutschen ein Gesetz wie in den Niederlanden befürworten würden. Der niederländische Journalist Willem Wansink fragte bereits 2001, als die derzeitige Euthanasiepraxis in Kraft trat, ob es in Deutschland nicht eine „Diskrepanz zwischen dem Volksempfinden und dem moralischen Gedankengut der Elite gebe“, weil die deutsche Vergangenheit auch im Falle von Euthanasie „mit unzähligen Tabus belegt“ sei.

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