Nächster Erfolg für den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Der Jurist siegt vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen die „Tagesschau“- Berichterstattung zum Potsdamer Treffen. Warum das Urteil auch eine Klatsche für „Correctiv“ ist.
IHR DIGITALER ZUGANG.
Einfach registrieren undweiterlesen.
Alle Artikel auf JF online frei
Die JF schon jeden Mittwoch als E-Paper und via App
Und der AfD-Bundesvorstand hat wegen der Teilnahme an diesem „Geheimtreffen“ Roland Hartwig gefeuert. Zumindest sollte es in der Öffentlichkeit so aussehen.
Nett, aber erforderlich gewesen wäre die Verpflichtung zu einer Gegendar- bzw. Richtigstellung um 20 Uhr in der Tagesschau.
Solange der diese falschen Anschuldigungen behauptende Redakteur die Gerichts- und Anwaltskosten nicht persönlich aus eigener Tasche bezahlen muss und die Weiterverbreitung der Falschbehauptungen die Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro nur gegen den NDR oder die Tagesschau zur Folge hat, ändert sich überhaupt nichts. Wenn Herr Vosgerau betont: „Wer ‘Correctiv’ glaubt, verliert – kostenpflichtig!“, dann sollte er dazu sagen, dass die Kostenpflicht die zwangsverpflichteten Gebührenzahler (oder Gebühren Zahlenden) trifft und sonst niemand. Erst wenn ein Gericht eine solche Androhung gegen eine verantwortlicher Person trifft (beginnend beim Nachrichten „Sprechenden“ bis zum „Intendant*innen), glaube ich wieder an das Recht. Herr Vosgerau schreibt auf „X“ … wir haben vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen NDR / Tagesschau gewonnen! Mit solchen „Pseudo-Urteilen“ hat von der Klägerseite niemand gewonnen. Alle AfD-Anhänger sind zufrieden. Brot und Spiele. Nichts ändert sich. Der Faeserismus und Haltungszwang nimmt immer mehr Konturen an auf dem Weg des Umbaus zu einem autoritären Staat. Eines verstehe ich allerdings überhaupt nicht. Warum ich mich aufrege
Gratulation! Ein großartiger Jurist. Und ihm gelingt es wie wenigen, auch komplizierteste Texte und Urteile einfach und verständlich darzulegen. Im kontrafunk immer wieder spannend zu hören,
Hat Scholz schon zur Demo gegen Fälscher aufgerufen.
Scholz kann sich nicht mehr erinnern.
Ich würde mal die aktuelle Kamera der BRD als gesichert linksextremistisch bezeichnen. Sie sollte dringend vom Staatsschutz überwacht werden.
Sie haben doch erreicht, was sie wollten. Lüge in die Welt gesetzt – Lüge oft genug wiederholt – Lüge in den Köpfen – Ziel erreicht. Daher ist das Urteil, über das die Mainstream Medien sowieso nicht berichten werden, unerheblich. Wenn man das den Tagesschau Konsumenten erzählt, wird es schlicht nicht geglaubt. So lange die Mehrheit im Lande jeden Quatsch glaubt, und sei er noch so haarsträubend, ist hier Hopfen und Malz verloren. Was das Urteil angeht: Wenn der Schaden bereits angerichtet ist und es keine Konsequenzen mehr gibt, kann man schon mal zugunsten der ‚bösen Rechten‘ urteilen. Tut ja jetzt keinem mehr weh und man kann sagen: ‚Seht her, der Rechtsstaat funktioniert doch‘.
Absolut Ihrer Meinung.
Schade um Deutschland
Ich würde so lange dagegen klagen, bis die Tagesschau es (zur Prime Time) öffentlich zugeben muss, dass sie und alle anderen Medien, gelogen und betrogen haben! Darunter würde ich es nicht machen. Vielleicht fällt ja beim „Deutschen, dummen Michel“ endlich mal der Groschen?! Selbst unser Lokalsender Antenne Düsseldorf behauptet es bis heute auch noch, dass es bei dem sogenannten Geheimtreffen über eine massenhaften Deportation ging!
Ich habe die Hirnis mehrfach auf die entsprechenden Urteile hingewiesen, aber eher stehen Freddie Mercury und Elvis Presley von den Toten auf, als das die mit der Lügerei aufhören! Deshalb weiter klagen, bis es der Letzten mitbekommen hat.
Insgesamt führten die Enthüllungen von Correctiv zu heftigen Reaktionen und einer breiten öffentlichen Debatte über die Inhalte und die Teilnehmer des Treffens. Die juristischen Auseinandersetzungen betrafen jedoch hauptsächlich spezifische Interpretationen und persönliche Betroffenheiten und nicht die zentralen Vorwürfe von Correctiv
Es ist zwar einigermaßen beruhigend zu wissen, daß der Rechtstaat hier noch funktioniert, aber Recht zu bekommen, ist in diesem Fall nicht besonders wesentlich.
Wesentlich ist, was in den Köpfen der großen Wählermassen hängen geblieben ist.
Und das sind die Correctiv-Lügen, die die Staatsmedien aus vollen Rohren auf die Öffentlichkeit abgefeuert haben.
Die kleinlauten und versteckten, pflichtschuldigen nachträglichen Richtigstellungen haben keine annähernd vergleichbare Reichweite.
Die Propaganda-Mission ist erfüllt worden.
Daß ihre Lügen rechtlich nicht haltbar sein würden, war von Anfang an eingepreist gewesen.
Ja, aber nur dann, wenn der Schaden angerichtet ist, es keine Konsequenzen mehr hat und niemandem mehr weh tut.
Frage (FRAGE!) im Zusammenhang mit Rechtsfragen: Was ist denn eigentlich geworden aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Compactverbot ? Habe ich da etwas übersehen?
Sie haben da nichts übersehen, Sie haben da nur nichts kapiert. Es geht hier um den Stasi-Dienst CORRECTIV, nicht um Compact.
Rolf Schneider: Was soll Ihre Unfreundlichkeit? Ich habe die beiden Prozese nicht verwechselt, sondern nach dem ANDEREN – wie gesagt- aus Anlaß des oben erwähnten Urteils gefragt und deshalb geschrieben „Frage im Zusammenhang mit Rechtsfragen“, also mein Abschwenken vom oben erwähnten PÜropzeß begründet… Hätte ich den CORREKTIV-Prozeß gemeint, hätte ich nach dem Ausgang („geworden“) nicht fragen müssen: Denn der stand ja im Artikel!
Dazu wird morgen ein Entscheid des Gerichts erwartet. Die JF hat heute berichtet.
Stefan Schumacher: Danke für freundlichen Hinweis. Meine Anfrage lag zeitlich vor der von Ihnen berichteten Jf-Meldung. Ihnen gute Wünsche!
Dieser Beitrag ist älter als 2 Tage, die Kommentarfunktion wurde automatisch geschlossen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.