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„Potsdamer Treffen“: Nachrichtenagentur zieht „Correctiv“-Falschmeldung zurück

„Potsdamer Treffen“: Nachrichtenagentur zieht „Correctiv“-Falschmeldung zurück

„Potsdamer Treffen“: Nachrichtenagentur zieht „Correctiv“-Falschmeldung zurück

Rechtsanwalt Carsten Brennecke erzielt einen weiteren Erfolg im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Correctiv.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke erzielt einen weiteren Erfolg im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Correctiv.
Rechtsanwalt Carsten Brennecke erzielt einen weiteren Erfolg im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Correctiv. Fotos: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt | picture alliance / dts-Agentur
„Potsdamer Treffen“
 

Nachrichtenagentur zieht „Correctiv“-Falschmeldung zurück

Nächster Tiefschlag für „Correctiv“: Eine Nachrichtenagentur zieht eine Meldung über das Potsdamer Treffen zurück und fordert die Medien auf, diese zu löschen.
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BERLIN. Die Nachrichtenagentur dts hat ihre Abnehmer dazu aufgefordert, eine auf Correctiv bezogene Falschmeldung über angeblich beim Potsdamer  Treffen geplante Ausweisungen deutscher Staatsbürger zu löschen. Zuvor zog sie die Nachricht selbst zurück.

Im Namen des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau (CDU), der in Potsdam dabei gewesen war, hatte Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker dts zuvor auf die irreführende Agenturmeldung hingewiesen. Darin hatte es geheißen, „laut Correctiv“ sei in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden.

„Desinformation gelöscht“

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits dem NDR und der „Tagesschau“ untersagt, diese Fake News zu verbreiten. Brennecke sagte: „Zahlreiche Nachrichtenportale, die die Falschbehauptung im guten Glauben an die Agenturmeldung weiter verbreiteten, haben diese Desinformation nun ebenfalls gelöscht.“

Dieser Fall zeige, daß die „irreführende Correctiv-Berichterstattung selbst seriöse Nachrichtenagenturen in die Irre führen“ konnte: „Correctiv hatte durch überzogene Wertungen bei vielen Lesern und Medien den Eindruck erweckt, es seien in Potsdam Ausweisungspläne für deutsche Staatsbürger diskutiert worden – was nicht der Wahrheit entspricht“, betonte Brennecke.

„Vertrauen auf ‚Correctiv“ kann teuer werden“

Der Jurist warnte Journalisten, „ein Vertrauen auf die Correctiv-Berichterstattung kann teuer werden“. Medien hätten die irreführenden Wertungen Correctivs so überspitzt, daß sie falsche Tatsachenbehauptungen verbreiteten. Brennecke: „Wer wie die dts Nachrichtenagentur solche Meldungen nicht als eigene Behauptung, sondern als angebliche Correctiv-Meldung verbreitet, hat das Glück, daß es dann mit der Löschung der Agenturmeldung getan ist.“

Wer aber wie andere Medien, zum Beispiel der NDR, die Falschbehauptungen als eigene Behauptung verbreite, für den werde es teuer: „Derjenige haftet auf Unterlassung und Kostenerstattung.“ (fh)

Rechtsanwalt Carsten Brennecke erzielt einen weiteren Erfolg im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Correctiv. Fotos: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt | picture alliance / dts-Agentur
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