Der „Beitragsblocker“ verspricht eine Methode, die ÖRR-Zwangsgebühr umgehen zu können. Ein paar Erfolge sind bereits zu verzeichnen, doch eine allgemeine Regel läßt sich daraus nicht ableiten.
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Gerichtsvollzieher sind sehr wohl noch Beamte der einzelnen Länder. Sie sind verbeamtet, werden alimentiert (erhalten Besoldung) und gehören einem entsprechenden Amtsgericht an. Zudem gelten die Beamtengesetze (auf Länder- sowie Bundesebene) für diese Berufsgruppe selbstverständlich auch. Sie sind nicht selbstständig im eigentlichen Sinne sondern „selbstständiges Organ der Rechtspflege“. D.h. sie dürfen (ähnlich einem Richter) ‚frei und selbstständig‘ entscheiden, unterstehen aber natürlich den gesetzlichen Vorgaben (ZPO). Diese Argumentation, Gerichtsvollzieher seien keine Beamte mehr, ist schlicht weg falsch! Ich bitte diese Argumentation durch die Redaktion der JF sachlich richtig zu stellen. Vielen Dank.
Anmerkung: Die Vorgehensweise im Umgang mit den öffentlich rechtlichen gehört sehr wohl auf den Prüfstand. In weit Herr Bönig hier einen konstruktiven Beitrag leistet, darf in jedem Falle angezweifelt werden (und kann im Übrigen durchaus von dem ein oder anderen bisherigen Kunden entsprechend beantwortet werden…). Eine Argumentation, die einer Berufsgruppe die Legitimation abspricht, ist aber sicherlich nicht zielführend – ganz im Gegenteil.
Und weshalb unterhält der „Beamte“ dann ein Büro außerhalb des Gerichts mit eigenen Angestellten? Hat der Gerichtspräsident Durchgriff auf diese Angestellten?
Allein der Versuch
gegen die GEZ- „Gebühr“ anzugehen,
ist aller Ehren wert !
Danke für jede Initiative dieser Art.
Bravo ! !
Genau!
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