LONDON. Die britische Schriftstellerin J.K. Rowling hat Widerstand gegen einen Gesetzentwurf in Schottland bekundet, der Transsexuellen eine vereinfachte Änderung ihres Geschlechtseintrags in Ausweisdokumenten erleichtern soll. „Nein zur Selbst-Identifizierung“, schrieb die Autorin am Donnerstag auf Twitter.
Nach dem Willen von Regierungschefin Nicola Sturgeon soll eine Selbsterklärung für einen Geschlechtswechsel künftig ausreichen. Damit entfiele etwa das bisher nötige medizinische Gutachten. Zudem würde das Mindestalter für einen solchen Schritt mit dem Gesetz von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Frauenrechtler und Juristen haben Bedenken
Frauenrechtler und Juristen hatten nach dem Vorstoß Bedenken und Widerstand angekündigt. Rowling präsentierte sich im Netz mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Nicola Sturgeon – Zerstörerin von Frauenrechten“. Dieses wird aktuell von zahlreichen Gegnern des Gesetzesvorhabens getragen.
I stand in solidarity with @ForWomenScot and all women protesting and speaking outside the Scottish parliament. #NoToSelfID pic.twitter.com/5vZNaZu13H
— J.K. Rowling (@jk_rowling) October 6, 2022
Die „Harry Potter“-Autorin hatte sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch zum Thema Transsexuellen-Rechte geäußert. Zwar habe sie nichts gegen betroffene Menschen, sie halte es aber für wichtig, die Geschlechtskategorie Frau nicht aufzuweichen oder gar abzuschaffen, weil diese Voraussetzung für den Kampf für Frauenrechte sei.
J.K. Rowling wird als „Terf“ beleidigt
Für diese Position hatte sie sich im Internet mehrfach sogenannte Shitstorms eingehandelt. Anhänger des „woken“ Milieus, die angeben, für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten zu kämpfen, bezeichnet sie als „transfeindliche Terf“. Das Akronym stammt aus den USA und ist eine abfällige Bezeichnung für radikale Feministinnen, die Transgender nicht in ihren Kampf für Frauenrechte miteinschließen. Teilweise erhielt die Schriftstellerin für ihre Position sogar Morddrohungen.
Ein ähnliches Gesetz wie in Schottland gibt es in Deutschland bereits seit Ende Juni. Mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz reicht die Willenserklärung vor dem Standesamt hierzulande ebenfalls aus, um seinen Geschlechtseintrag in Ausweisdokumenten ändern zu lassen. (zit)