BERLIN. Die Sprachwissenschaftlerin Luise F. Pusch hat eine geschlechtergerechte Umformulierung des Grundgesetzes gefordert. Durch rein männliche Bezeichnungen wie „Bundeskanzler“ oder „Bundespräsident“ verstoße die derzeitige Fassung gegen ihren eigenen Anspruch auf Gleichberechtigung, beklagte die Linguistin gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bei der geplanten Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz könne dann auch gleich das sogenannte generische Maskulinum ersetzt werden, schlug Pusch vor.
Statt dessen sollten im Grundgesetz sowohl die männliche als auch die weibliche Form verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit wären neutrale oder abstrakte Begriffe. Als Beispiel nannte sie Formulierungen wie „Studierende“ oder „Geflüchtete“, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch zunehmend durchsetzten.
Pusch: Frauen sollen nicht nur mitgemeint sein
Psycholinguistische Tests zeigten immer wieder, daß Frauen nur dann mitgedacht würden, wenn man sie auch ausdrücklich erwähne, erläuterte Pusch, die laut epd als eine der Begründerinnen der feministischen Linguistik in Deutschland gilt. Deswegen sei das generische Maskulinum nicht geschlechtsneutral. Frauen hätten den Anspruch, „nicht nur mitgemeint zu sein, sondern auch tatsächlich erwähnt zu werden“.
Erst vor kurzem hatte der Duden bekanntgegeben, die Onlineausgabe des Nachschlagewerks werde geschlechtergerecht um 12.000 Berufs- und Personenbezeichnungen ergänzt. So laute die Bedeutung von Schüler beispielsweise künftig: ein „Junge, Jugendlicher, der eine Schule besucht“.
Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunkt setzt immer mehr auf Gendersprech in seinen Nachrichten- und Informationsformaten. (krk)