BERLIN. Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ab der Geburt begünstigt die soziale Integration von Einwandererkindern. Ausländischstämmige Kinder mit deutschem Paß gehen öfter in eine Vorschule und besuchen früher die Grundschule als ihre Altersgenossen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, wie eine Langzeitbetrachtung des ifo-Instituts ergeben hat. Zudem sinkt demnach die Wahrscheinlichkeit, eine Klasse wiederholen zu müssen, für sie um 24 Prozent.
Auch ihre Deutschkenntnisse seien signifikant besser. Seit dem Jahr 2000 habe sich die Bildungslücke zwischen deutschen Schülern mit und ohne Migration in den Kernfächern Mathematik und Deutsch nahezu geschlossen.
Moslemische Eltern untergraben Integration ihrer Töchter
Auch beim Wechsel zu weiterführenden Bildungseinrichtungen zeigten sich Unterschiede zu Schülern mit ausländischem Paß. Für Kinder, die seit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, stieg die Möglichkeit, ein Gymnasium zu besuchen um 39 Prozent. Die Schulbildung sei für die langfristige Integration von Einwanderern und ihren Kindern der wichtigste Faktor.
Ein gewichtiger Unterschied zeige sich aber zwischen den Geschlechtern. Besonders Jungen erzielten Erfolge, wenn sie im Besitz eines deutschen Passes waren. Dies hänge vermutlich mit der Bereitschaft moslemischer Eltern zusammen, ihren Söhnen die Integration zu gestatten, die der Töchter aber zu untergraben. Die Bemühungen der islamischen Einwanderer, die Mädchen im Sinne der deutschen Kultur zu erziehen, seien gering. Mosleminnen bezeichneten sich daher auch seltener als deutsch und rechneten sich schlechtere Arbeitsmarktchancen aus als die Jungen.
Ausländische Kinder diskriminieren gleichaltrige Deutsche
Außerdem beeinflusse die Staatsbürgerschaft auch das gruppeninterne und -externe Verhalten der Kinder. Die Würzbürger Ökonomin Christina Felfe habe in einem Experiment getestet, ob Jungen und Mädchen sich von Kindern abgrenzten, die anderer Herkunft sind. Die Untersuchung habe gezeigt, daß ausländische Kinder sich oft diskriminierend gegenüber jenen verhielten, deren Eltern Deutsche sind. Kinder mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsbürgerschaft hatten, unterschieden hingegen nicht zwischen Ausländern und Deutschen.
Grundlage für die Untersuchung des ifo-Instituts war die Reform des Staatsbürgerrechts in den Neunziger-Jahren. Ab dem ersten Januar 2000 bekam der Nachwuchs ausländischer Eltern von Geburt an den deutschen Paß, sofern ein Elternteil mindestens acht Jahre lang in Deutschland gelebt hatte und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besaß. (zit)