KASSEL. Die Direktoren des Zentrums für Lehrerbildung an der Universität Kassel haben eine neue geschlechtersensible Formulierung erdacht. Fortan sollen Lehrer ihre Schützlinge mit „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten“ adressieren, berichtet die Frankfurter Allgemeine. Diese Bezeichnung solle künftig in Examensaufgaben für Lehrkräfte verwendet werden.
Anlaß für die neue Adressierung ist das Verbot der schwarz-roten Landesregierung von Schreibweisen mit Sonderzeichen wie dem Binnendoppelpunkt „Schüler:innen“ oder Binnensternchen „Schüler*innen“. CDU und SPD hatten sich bei der Entscheidung, Gender-Sprache aus staatlichen Stellen zu entfernen, am „Rat für deutsche Rechtschreibung“ orientiert. Der Rat betonte, daß diese Sprache „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie“ gehört.
Leiterin gibt zu: Gender ist „umständlicher“
Gegenüber der FAZ bestätigte die Geschäftsführerin des Zentrums für Lehrerbildung, Ellen Christoforatou, daß die neue Bezeichnung für Aufgabenstellungen in Examen und wissenschaftlichen Hausarbeiten zum Einsatz kommen könne. Daß die neue Formulierung möglicherweise verwirrend ist, sieht auch Christoforatou. „Natürlich ist es umständlicher, alle Geschlechter aufführen zu müssen“, sagte sie dem Blatt. Diese Formulierung habe das Zentrum – welches sich in der Selbstbezeichnung auch mit Binnendoppelpunkt schreibt – juristisch prüfen lassen.
Rückmeldungen dazu seien bisher „weit überwiegend positiv“ ausgefallen, behauptete Christoforatou. Die Dozenten hatten „aus gutem Grund nach einer rechtssicheren Formulierung gefragt“. Aus dem Präsidium der Universität Kassel erhielt die FAZ keinen Widerspruch. Die Argumentation des Zentrums sei beinahe wortgleich übernommen worden. Allerdings: „Die Formulierung ‘Schülerinnen und Schüler‘ bleibt selbstverständlich eine andere Möglichkeit“, sagte ein Sprecher der Universität dem Blatt.
Aus dem zuständigen Kultusministerium unter Armin Schwarz (CDU) kam indes kein Kommentar. Jedoch äußerte man gegenüber der FAZ: „Generell gilt, daß Texte, wie vom Rat für deutsche Rechtschreibung gefordert, gut lesbar und verständlich sein müssen und nicht aufgebläht werden, damit sie gut handhabbar bleiben.“ (sv)