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Streit um Paragraph 219a: Berliner Senat will über Abtreibungskliniken informieren

Streit um Paragraph 219a: Berliner Senat will über Abtreibungskliniken informieren

Streit um Paragraph 219a: Berliner Senat will über Abtreibungskliniken informieren

Fötus
Fötus
Nachbildung eines Fötus im Alter von drei Monaten Foto: picture alliance/ dpa
Streit um Paragraph 219a
 

Berliner Senat will über Abtreibungskliniken informieren

Der Berliner Senat will künftig auf der Internetseite der Berliner Gesundheitsverwaltung die Adressen von Kliniken in der Hauptstadt auflisten, die Abtreibungen anbieten. Dies versteht die rot-rot-grüne Regierung als „Übergangslösung“, bis der Bundestag möglicherweise den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches abschafft, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt.
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BERLIN. Der Berliner Senat will künftig auf der Internetseite der Berliner Gesundheitsverwaltung die Adressen von Kliniken in der Hauptstadt auflisten, die Abtreibungen anbieten. Dies versteht die rot-rot-grüne Regierung als „Übergangslösung“, bis der Bundestag möglicherweise den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches abschafft, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. „Es ist eine schlechte Alternative zur Abschaffung des Paragraphen, aber es ist eine temporäre Alternative“, meinte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Anja Kofbinger, im Tagesspiegel.

Die Liste diene einer „Entkriminalisierung der Ärzte und Ärztinnen“. Kofbinger bekennt ganz offen, daß der einzige Zweck des Urteils ist, die gegenwärtige Rechtslage zu unterlaufen. Paragraph 219a solle durch solche kleinen Schritte nach und nach überflüssig gemacht werden – „wie bei einer Pflanze, der man das Wasser entzieht, bis sie abknickt“.

Union und SPD machen Weg für Abtreibungswerbung frei

Für die Information auf ihrer Website greift die Gesundheitsverwaltung auf eine bestehende Liste der 205 in Berlin registrierten Kliniken zurück, die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten. Über die Einrichtungen waren Frauen bislang erst während der Schwangerenkonfliktberatung aufgeklärt worden. Ein Beratungsgespräch ist notwendig, damit der gesetzeswidrige Eingriff straffrei bleibt.

Im November vergangenen Jahres war die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite darüber informiert hatte, daß sie in ihrer Praxis Abtreibungen vornimmt. SPD, Grüne und Linkspartei nannten den Paragraphen im Anschluß an das Urteil „nicht mehr zeitgemäß“. Eine ähnliche Auflistung von Einrichtungen, die vorgeburtliche Kindstötungen anbieten, gibt es bisher nur in Hamburg.

Zuletzt hatten sich die Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles (SPD) und Volker Kauder (CDU/CSU) laut faz darauf geeinigt, die Abstimmung über das Werbeverbot zur Gewissensentscheidung zu erklären und die Abgeordneten damit vom de facto-Fraktionszwang zu entbinden. (tb)

Nachbildung eines Fötus im Alter von drei Monaten Foto: picture alliance/ dpa
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