Anzeige
Anzeige

Streiflicht: Gelenkte Demokratie

Streiflicht: Gelenkte Demokratie

Streiflicht: Gelenkte Demokratie

SPIONAGE_04
SPIONAGE_04
Streiflicht
 

Gelenkte Demokratie

Die Linkspartei ist durch die Beobachtung des Verfassungsschutzes in ihrer Existenz nicht ernsthaft gefährdet. Im Gegenteil, sie kann sich nun sogar als verfolgte Unschuld aufspielen. Dennoch ist die Kritik am Vorgehen der Behörde berechtigt. Ein Kommentar von Dieter Stein.
Anzeige

Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

SPIONAGE_04
„Der Verfassungsschutz wird zur Partei im innenpolitischen Kampf“ Foto: Pixelio/Rike

Am vergangenen Sonntag wurde bei Günther Jauch über die „Beobachtung“ von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei durch den Verfassungsschutz debattiert. Dietmar Bartsch, Aspirant auf den Vorsitz der SED-Nachfolgeorganisation, debattierte mit der Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld, CSU-General Dobrindt, dem ehemaligen Verfassungsschutzchef Peter Frisch und Heribert Prantl von der Süddeutschen.

Daß selbst die Bild-Zeitung danach Dobrindt mit seiner Äußerung, ein Verbot der Linkspartei sei nicht auszuschließen, als „Verlierer des Tages“ brandmarkte, zeigt, wie die Sympathien in der Öffentlichkeit verteilt sind und daß die Existenz der SED-Erben nicht ernsthaft gefährdet ist, die Partei nun sogar die verfolgte Unschuld spielen kann.

Rufschädigende Wirkung

Spiegel-Kolumnist Jan Fleischhauer höhnte danach, die Linke solle doch dankbar sein, daß mit den sieben Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, die für das Lesen der langweiligen Verlautbarungen von Partei und Abgeordneten beschäftigt seien, überhaupt jemand die Arbeit der Partei ernst nehme: „Ich für meinen Teil hätte Dankbarkeit für diese aufopferungsvolle Arbeit erwartet.“

Tatsächlich jedoch hat die Äußerung einer Behörde, die dem Schutz von Verfassung und freiheitlicher demokratischer  Ordnung verpflichtet sein soll, sie „beobachte“ eine Person oder Organisation, eine objektiv rufschädigende Wirkung. Zu Recht weisen Abgeordnete der Linkspartei darauf hin, die Tatsache der „Beobachtung“ löse bei Bürgern, die mit den betreffenden Parlamentariern sprechen, die Sorge aus, vertrauliche Gespräche würden möglicherweise sogar „abgehört“.

Die feine Unterscheidung zwischen „Beobachtung“ (Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen) und „Überwachen“ (mit Hilfe nachrichtendienstlicher Mittel) vollziehen nur Experten nach. Entscheidend ist, daß der Hautgout haften bleibt, die Anrüchigkeit.

Staatlichen Behörden müssen strenge Fesseln angelegt werden

Hier müssen den staatlichen Behörden strenge Fesseln angelegt werden. Der bloße Verdacht, die Suche nach „Anhaltspunkten“ darf es nicht rechtfertigen, daß über jemanden jahrelang und ohne Ergebnis öffentlich behauptet werden kann, er werde „beobachtet“, sei „im Visier“ der Behörden. So wird ein für die innere Sicherheit unbestreitbar notwendiger Geheimdienst zur Partei in einem innenpolitischen Kampf, ein Mißbrauch Tür und Tor öffnendes Willkürinstrument gegen politisch mißliebige Personen und Organisationen.

Wie aktuelle Meinungsumfragen zeigen, ist das traditionelle Parteiensystem in Bedrängnis. Sowohl Rot-Grün als auch Schwarz-Gelb sind derzeit von Mehrheiten meilenweit entfernt. Der kometenhafte Aufstieg der Piraten, einer klassischen Anti-Establishment-Partei, ist ein Indiz für den Verfall des Ansehens etablierter Institutionen. Der Verfassungsschutz und sein Mißbrauch sind Teil dieser Krise.

JF 6/12

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen