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AfD, 40 Jahre Junge Freiheit

Lage in Deutschland: UN-Bericht: Meinungsfreiheit durch die linke Brille

Lage in Deutschland: UN-Bericht: Meinungsfreiheit durch die linke Brille

Lage in Deutschland: UN-Bericht: Meinungsfreiheit durch die linke Brille

Irene Khan, UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit
Irene Khan, UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit
An der Seite der „Letzten Generation“: UN-Berichterstatterin Irene Khan. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Aaron Favila
Lage in Deutschland
 

UN-Bericht: Meinungsfreiheit durch die linke Brille

Nun warnt auch die UN-Sonderbeauftragte Khan, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit unter Druck stehe. Doch nicht zu früh gefreut! Khan liegen vor allem linke Gruppen am Herzen – während sie Rechte in erster Linie als Täter sieht. Ein Kommentar.
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Anfang des Jahres hielt sich die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, zwei Wochen lang in Deutschland auf. Ihr Anliegen: die Lage der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik zu untersuchen. Vor zwei Wochen nun hat die 69jährige aus Bangladesch ihren achtzehnseitigen Bericht vorgelegt, der bisher kaum für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hat, gerade auch in der alternativen Medienwelt.

Dabei hat es das Papier durchaus in sich. Khan macht darin nämlich ziemlich deutlich, dass sie durchaus besorgt ist über den Zustand der Meinungsfreiheit hierzulande. Darüber, dass übermäßig gegen Demonstrationen vorgegangen wird. Darüber, dass der Verfassungsschutz exzessiv Organisationen ins Visier nimmt. Warum nimmt das niemand wahr?

Nun, die Sache hat einen Haken. Und zwar einen deftigen: Der Bericht ist von einer erheblichen Einseitigkeit geprägt. Als Opfer der oben genannten Probleme identifiziert Khan vor allem die Pro-Palästina- beziehungsweise Anti-Israel-Bewegung und Klimaaktivisten, konkret etwa die Israel-Boykott-Bewegung BDS und die „Letzte Generation“.

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Die AfD soll sich nicht so haben

Und der weiße, besser: blaue Elefant im Raum? Khan kann ihn freilich nicht ignorieren, und so erwähnt sie tatsächlich auch die Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz. Sie warnt auch vor der Gefahr, dass die Regierung in ihrem Vorgehen den Bogen überspannen könnte, drückt dann aber demonstrativ ihr Vertrauen in die Gerichte aus, mit dem Fall korrekt umzugehen.

Nebenbei gibt Khan den Blauen sehr deutlich einen mit: Die AfD glaube, dass sie von Behörden zensiert werde. Khans Kommentar: „Anscheinend übersehen sie das klare Prinzip im internationalen Recht, dass die Meinungsäußerungsfreiheit zwar weit reicht, aber doch beschränkt ist.“ Soll wohl heißen: Die AfD möge etwas weniger rumjammern.

Dass Khan Konservative und Rechte grundsätzlich mehr als Täter gegen denn als Opfer von zu wenig Meinungsfreiheit sieht, wird im Bericht auch unabhängig von der AfD deutlich. So beschwert sich die Sonderbeauftragte darüber, dass „antifeministische, sexistische und transfeindliche Einstellungen“ sowie „misogyne Hassverbrechen“ in Deutschland zugenommen hätten. Auch gebe es „Angriffe auf die Woke-Kultur“.

Immerhin klare Worte zum Paragraph 188

Daran ist vor allem bemerkenswert, dass Khan hier selbst mit Bezug auf Rechte das tut, was sie mit Bezug auf Linke kritisiert: Im zweiten Fall beschwert sie sich nämlich darüber, dass das Schlagwort „Extremismus“ nicht eindeutig definiert und gerade so gegen unliebsame Meinungen in Stellung gebracht werde. Wenn es um Konservative geht, macht sie selbst indes genau das gleiche.

Dazu passt dann auch, dass sich ausgerechnet die Meinungsfreiheitsbeauftragte dafür einsetzt, die Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, derzeit besetzt durch Ferda Ataman, zu stärken. Und dass Khan ausgesprochen positiv bewertet, dass Deutschland den „Digital Services Act“ (DSA) der EU zur Internetregulierung besonders aktiv umsetze. Dabei mahnen Kritiker, der DSA begünstige übermäßige Zensur im Internet.

Etwas Positives gibt es dann aber doch: Khan spricht sich explizit dafür aus, den Paragraphen 188 Strafgesetzbuch zur „Politikerbeleidigung“ abzuschaffen (und übrigens auch generell über die Abschaffung von Straftatbeständen wie Beleidigung nachzudenken). Begründung: Der 188er sei „unvereinbar mit dem demokratischen Recht der Bürger, ihre Meinung über Amtsträger zu äußern“. Immerhin etwas.

An der Seite der „Letzten Generation“: UN-Berichterstatterin Irene Khan. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Aaron Favila
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