Angeblich ist die Hälfte der gesamten Steuerliteratur auf deutsch geschrieben. Das ist zwar übertrieben, aber bei näherer Beschäftigung mit der Gewerbesteuer könnte man es fast glauben. Es gibt sie in dieser Form in keinem anderen Land der Welt, und das mit gutem Grund: Sie ist ein Bürokratiemonster, das Unternehmen und staatliche Behörden gleichermaßen zur Verzweiflung bringt. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schlägt nun vor, sie abzuschaffen.
Das geht nicht ersatzlos, denn die noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Abgabe bringt dem Staat 75 Milliarden Euro jährlich ein. Das sind fast acht Prozent des gesamten Steueraufkommens. Der Löwenanteil von 69 Milliarden fließt an die Kommunen, womit die Gewerbesteuer für sie die wichtigste eigene Einnahmequelle ist. Über Hebesätze können sie sogar ihre Höhe individuell bestimmen. Dieses Recht ist grundgesetzlich garantiert und gibt ihnen eine gewisse Autonomie über ihre Einnahmen. Es ginge aber auch anders, sagen die IW-Forscher.
Gewerbesteuerreform soll laut IW aufkommensneutral erfolgen
In einer neuen Studie schlagen sie vor, den Kommunen stattdessen ein örtliches Zuschlagsrecht zu den Ertragsteuern zu geben. Bei der Körperschaftsteuer könne dieses zum Beispiel zwischen null und sechs Prozent, bei der Einkommensteuer maximal zehn Prozent betragen.
Zusätzlich soll der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer erhöht werden. Damit würden sie unter dem Strich sogar deutlich profitieren. Das sei allerdings auch notwendig, so das IW. Denn zum einen sind Städte und Gemeinden chronisch unterfinanziert. Zum anderen würden einige von ihnen stark von der Reform profitieren, während andere noch tiefer in die Kreide gerieten. Das aber wäre politisch kaum durchsetzbar.
Insgesamt soll die Reform für den Staat und die Wirtschaft aufkommensneutral erfolgen. Zu diesem Zweck ist auch der komplette Wegfall des Solidaritätszuschlags Teil des Konzepts. Damit würden die neuen Zuschläge der Kommunen auf die Einkommensteuer gerade ausgeglichen. Für die Bürger ergäbe sich damit im Durchschnitt keine Mehrbelastung. Auch für die Unternehmen ist der Vorschlag so austariert, dass sich Minder- und Mehrbelastungen einigermaßen die Waage halten.
Seit vier Jahrzehnten machen Politiker ähnliche Vorschläge
Derzeit müssen sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften Gewerbesteuer zahlen, während Selbständige und Freiberufler davon ausgenommen sind. Das neue System würde insoweit mehr Gerechtigkeit schaffen, auch zwischen den Kommunen. Denn während zum Beispiel das friesische 50-Seelen-Dorf Norderfriedrichskoog dank einiger Briefkastenfirmen in Gewerbesteuereinnahmen geradezu schwimmt, nagen andere Kommunen mangels zahlungskräftiger Gewerbebetriebe am Hungertuch.

Vor allem aber würde alles viel einfacher und unkomplizierter werden. So müssen die Unternehmen wegen Unterschieden bei der Ertragsermittlung derzeit zwei getrennte Buchführungen machen, eine für die Einkommen- und eine für die Gewerbesteuer. Letztere ist wiederum teilweise auf erstere anrechenbar. Und um den Irrsinn komplett zu machen, müssen die Kommunen einen Teil ihrer Erträge wiederum an Land und Bund abführen. Zu allem Überfluss schwanken die Gewerbesteuereinnahmen auch noch stark mit der Konjunktur.
Somit spricht sehr viel für das IW-Konzept. Ob es jemals umgesetzt wird, ist dennoch zweifelhaft. Denn ähnliches wird schon seit vierzig Jahren immer wieder vorgeschlagen – bisher ohne politischen Erfolg.





