Das Wetter wird kälter, die Gerichtsurteile bleiben mild. So in etwa könnte man diese Woche in einem Satz zusammenfassen. Da war zum einen der Urteilsspruch im Fall der Gruppenvergewaltigung des 15jährigen Mädchens im Hamburger Stadtpark, bei dem acht der zehn Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe davonkamen.
Um die Skandalösität dieses Richterspruchs vollends zu begreifen, muss man sich den Horror, der der jungen Frau bei dem Besuch einer Party auf der Festwiese der Hansestadt widerfahren ist, noch einmal in seiner ganzen Grausamkeit vor Augen führen: Die mit 1,6 Promille stark alkoholisierte Teenagerin wurde zunächst von vier „jungen Männern“ in ein Gebüsch gezerrt, wo sie von diesen vergewaltigt wurde.
Ihre Freunde oder die Polizei konnte sie nach der Tat nicht anrufen, weil ihr nach der Vergewaltigung ihr Handy gestohlen wurde. Auch das Portemonnaie hatte man dem Mädchen geklaut. Als es so geschändet und hilflos über das Festivalgelände irrte, auf dem sich, wie es in den Medien hieß, zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich noch „Gruppen junger Männer“ aufhielten, haben sich zwei weitere Männer an ihr vergangen.
Vergewaltigung sprach sich herum
Dieses unmittelbar auf die erste Vergewaltigung folgende Sexualverbrechen war wohl kein Zufall. Vielmehr war sie offenbar, wie vor Gericht herauskam, das Ergebnis einer Empfehlung eines der vier Täter aus dem Gebüsch. Dieser soll anderen „jungen Männern“ von der Tat erzählt haben, weshalb es sich unter den erlebnisorientierten Partygästen schnell herumgesprochen habe, daß auf der Feier ein leichtes Opfer unterwegs sei.
Sprachschwierigkeiten gab es dabei unter den größtenteils ausländischen Herrschaften offenkundig keine; weshalb das Martyrium der 15jährigen auch noch lange nicht vorbei war. Vielmehr wurde sie zunächst noch von einem weiteren Jungmann vergewaltigt und schließlich nochmals von drei Männern in ein Gebüsch gezerrt.
Die Männer waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 17 und 19 Jahre alt, fünf von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob auch sie einen Migrationshintergrund oder eine zweite Staatsangehörigkeit haben, ist nicht bekannt. Was das in der Regel bedeutet dagegen schon. Die anderen fünf jungen Männer stammen aus Syrien, Afghanistan, Montenegro, Armenien und Kuwait.
Bewährungsstrafe als Erziehungsmaßnahme
Obwohl keiner der Angeklagten, wie selbst die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring bemerkte, „ein Wort des Bedauerns über die Lippen gebracht hat“, verließen acht der verurteilten Sexualstraftäter den Gerichtssaal als freie junge Männer. Das Gericht verhängte gegen die Peiniger des 15 Jahre jungen Mädchens lediglich ein- bis zweijährige Gefängnisstrafen, welche es allesamt zur Bewährung aussetzte.
In seiner Pressemitteilung erklärt das Hamburger Landgericht zu dem jedem gesunden Gerechtigkeitsempfinden widersprechenden Rechtsspruch: „Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich nach dem Jugendstrafrecht am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen.“ Das bringt zumindest das Grundproblem der deutschen Täter-Justiz geradezu perfekt auf den Punkt.
Wiedereintritt in die Gesellschaft als höchstes Gut
In der BRD geht es vor Gericht (nicht nur im Jugendstrafrecht) eben nicht um ausgleichende Gerechtigkeit, den Schutz des Volkes, in dessen Namen die Richter ihre Urteile sprechen – oder zumindest, um die Bestrafung von Verbrechern, sondern im Gegenteil vor allem darum, daß die Täter durch ihre eigenen Taten und deren juristische Konsequenzen nicht so sehr geschädigt werden, daß ihnen ein Wiedereintritt in die normale Gesellschaft „unnötig“ erschwert werden würde.
Diese bundesrepublikanische richterliche Geisteshaltung dürfte auch hinter einem weiteren Urteil gestanden haben, daß in den letzten Tagen bei vielen Deutschen Kopfschütteln ausgelöst hat. Der Musiker Gil Ofarim, der in einem Instagram-Video behauptet hatte, in einem Hotel Opfer eines antisemitischen verbalen Übergriffs durch einen der Angestellten geworden zu sein, hat am Dienstag vor dem Leipziger Landgericht zugegeben, daß er sich die ganze Geschichte, um die Diskriminierung wegen seiner Davidsstern-Kette einfach nur ausgedacht hat.
Fall Ofarim: Eine Entschuldigung muß reichen
Das ist, angesichts dessen, was der Sänger mit seiner erfundenen Story ausgelöst hat, ein echter Hammer, der dementsprechend schwer bestraft werden wird, sollte man meinen. Daß der Sänger mit seiner Lüge dem Ruf des Hotels auf massivste Weise geschadet – und zudem in Kauf genommen hat, das Leben des von ihm zu Unrecht beschuldigten Mitarbeiters irreparable zu zerstören – fanden die Richter in Leipzig offenbar aber gar nicht so schlimm. Vielmehr zeigte sich das Gericht erleichtert über die späte Ehrlichkeit des Musical-Darstellers und stellte das Verfahren mit sofortiger Wirkung ein.
Der prominente Verleumder, so die Meinung der Richter, habe unter seiner eigenen Lügengeschichte schließlich selbst schon schwer gelitten. Eine Entschuldigung bei dem von ihm zu Unrecht beschuldigten Hotelmanager „Herrn W“, der diese auch annahm, die Auflage insgesamt 10.000 Euro an die Jüdische Gemeinde in Leipzig sowie den Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zu zahlen, mehr war nach Ansicht des Gerichts nicht nötig, um die Sache ein für allemal aus der Welt zu schaffen. Fast so als hätte man nicht riskieren wollen, daß Menschen, die sich als Opfer von Diskriminierung fühlen, sich in Zukunft zweimal überlegen, ob sie wirklich diskriminiert wurden – oder ob sich nur in ihrem übersteigerten Ego gekränkt fühlen.
Das beste Urteil traf der Markt
Außerhalb der Gerichtssäle regelt die Dinge – Gott sei Dank! – immer noch der Markt. Weil dem so ist, sollen die Redakteure und Autoren beim Tagesspiegel in Zukunft wieder auf das Verwenden der Gendersprache verzichten. Diese kam beim zahlenden Zeitungsleser nämlich nicht annähernd so gut an, wie man sich das in der woken Redaktionsblase offenbar vorgestellt hat. Stattdessen hagelte es Beschwerden und Abo-Kündigungen.
Während man beim durch Zwangsgebühren finanzierten öffentlich rechtlichen Rundfunk locker darauf pfeifen kann, was die eigenen Konsumenten wollen, muss eine Zeitung, die weiterhin von Freiwilligen gekauft und abonniert werden möchte, auf solche „reaktionären“ Befindlichkeiten Rücksicht nehmen. Auch wenn es noch so sehr schmerzt in der Gendergegend.
Geld ist eben wichtiger als Gendern
So ging am vergangenen Montag dann auch ein Rundschreiben an die Mitarbeiter des Blattes raus, in der diese darüber informiert wurden, daß man ganz oben entschieden habe, daß die Artikel für die Printausgabe in Zukunft wieder in normaler deutscher Sprache verfasst werden sollen.
Damit hat der Tagesspiegel eine Richtlinie, mit der er sich vor zwei Jahren zur genderneutralen Sprache bekannt hat, nun selbst wieder einkassiert. Damals war es Autoren erlaubt worden, nach eigenem Belieben in ihren Texten Sternchen und Doppelpunkt zu nutzen. Ein Freibrief zur progressiven Verhunzung der Sprache, von der viele der linksgrünen „Schreiber*innen“ auch exzessiven Gebrauch machten. Allzu große Sorge, daß es innerhalb der Redaktion nun einen Aufstand für die literarische Gender-Gerechtigkeit geben wird, brauchen sich die Verantwortlichen in der Chefetage des Tagesspiegels wohl dennoch nicht zu machen. Auch den wokesten Journalisten ist schließlich in den allermeisten Fällen das Hemd näher als der Hosenrock.