Der Maskenträger Andreas Geisel hat sich demaskiert. Der Berliner Innensenator stützt sich als Dienstherr der Versammlungsbehörde auf ein juristisch sorgfältig begründetes Demonstrationsverbot. Doch entlarvt sich das frühere SED-Mitglied durch seine politische Argumentation.
„Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, daß Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“.
Nur zur Klarstellung: Die Meinungsfreiheit umfaßt auch das Recht, unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verächtlich zu machen. Die Kundgebungsteilnehmer sind also nach Geisels Ansicht keine Demokraten; als „Covidioten“ hat seine Parteichefin sie verunglimpft. Vorvorgänger Sigmar Gabriel sprach angesichts unliebsamer Demonstranten einst vom „Pack“.
Manche Demo ist offenbar gleicher
Das ist genau das totalitäre Denkmuster der alten DDR-Staatspartei, das die SPD in der Hauptstadt längst anschlußfähig gemacht hat an die Linkspartei – die umbenannte SED –, die die Stadt in der Koalition mit den Grünen seit 2016 herunterwirtschaftet; finanziell, moralisch, rechtspolitisch.
Rechtspolitisch, weil die Gesetzesanwendung in der Hauptstadt allzu oft der politischen Opportunität untergeordnet wird. Nachsicht übt Rot-Rot-Grün gegenüber den Israel-Hassern, die alljährlich auf den Al-Quds-Demonstrationen ihre widerwärtigen Parolen skandieren dürfen. Ganz abgesehen von den gewalttätigen Hausbesetzern in Friedrichshain, die von Linken und Grünen als „Teil unserer Identität“ verharmlost werden.
Feiern die „hochverehrten“ Migrationshintergrundbürger in den Clan-Familien, ist die Polizei froh, wenn die Gesetze einigermaßen eingehalten werden. Und nicht zu vergessen die 1. Mai-Krawalle, wenn in Kreuzberg Autos brennen und Geschäfte „entglast“ werden.
Verbot wird den Unmut noch verstärken
Entstehen rechtsfreie Räume und wird gar mit zweierlei Maß gemessen, ist immer das Grundgesetz der Verlierer. Dies gilt auch für die vom Senat verbotene Demonstration der Kritiker der Corona-Maßnahmen. Rückblick: Anfang Juni gingen rund 15.000 Menschen in Berlin wegen des gewaltsamen Tods des Afroamerikaners George Floyd auf die Straße. „
Die Polizei wird aber sicher nicht mit Wasserwerfern gegen Versammlungsteilnehmer vorgehen, die die Abstandsregeln nicht einhalten und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen“, hieß es damals aus dem Hause Geisel. Es gehe um Deeskalation und Verhältnismäßigkeit. Richtig, eine Einschränkung der Grundrechte unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Was denn sonst.
CDU/CSU reihen sich ein weiteres Mal ein in die Einheitsfront von SPD, Linken und Grünen. Die FDP ist skeptisch, die AfD protestiert, ruft zu einer Demonstration gegen das Demonstrationsverbot auf. Zugleich geht die Zustimmung der Bevölkerung zu der Corona-Politik der Bundesregierung zurück.
Das Demonstrationsverbot, so es Bestand hat vor den Gerichten, wird den Unmut der Menschen noch verstärken, denn der Berliner Senat verweigert aus politischen Gründen einen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und Versammlungsfreiheit. Es ist zu hoffen, daß die Gerichte dieses präventive pauschale Versammlungsverbot kippen und die Demokratieverächter demaskieren. Im Interesse der Demokratie.