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Marc Jongen, ESN Fraktion
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Inlandsgeheimdienst als Instrument: Prüffall Verfassungsschutz

Inlandsgeheimdienst als Instrument: Prüffall Verfassungsschutz

Inlandsgeheimdienst als Instrument: Prüffall Verfassungsschutz

Bundesverfassungsschutz
Bundesverfassungsschutz
Die AfD muß alle Kräfte zur Abwehr des Verfassungsschutzes anspannen Foto: picture alliance / blickwinkel
Inlandsgeheimdienst als Instrument
 

Prüffall Verfassungsschutz

Mit der Wiedervereinigung entstand ein Sinnvakuum des Verfassungsschutzes, das aber umgehend durch den „Kampf gegen rechts“ aufgefüllt wurde. Heute ist die Behörde wieder zum Instrument im Kalten Bürgerkrieg geworden, der zur Selbstbehauptung eines überforderten politisch-medialen Establishments geführt wird. Ein Kommentar von Thorsten Hinz.
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Es ist richtig und geboten, daß die AfD sich juristisch gegen ihre Bearbeitung durch das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) zur Wehr setzt. Klar ist aber auch, daß es sich um ein politisches, kein rechtliches Problem handelt. Seit der Veröffentlichung des 436 Seiten langen Gutachtens, mit dem das BfV die AfD zum „Prüffall“ erklärt, durch den Blog netzpolitik.org kann jeder Interessierte sich davon überzeugen.

Kein Wunder, daß der Verfassungsschutz das Dokument als „Verschlußsache“ behandelt wissen wollte. Die Blog-Betreiber stellen nämlich fest: „Das Gutachten faßt zusammen, was Medien, Forschende und antifaschistische Initiative seit Jahren dokumentieren und belegen (…).“ Mit anderen Worten: Der Inlandsgeheimdienst, die Antifa, rotgrüne Politologen und Medienschaffenden arbeiten im „Kampf gegen rechts“ auf demselben Niveau, ziehen an einem Strang und passen – frei nach Brecht – zum schlechten Ende allesamt unter denselben Schlapphut!

Damit sind bereits grundlegende Defekte in Staat und Gesellschaft bezeichnet. Die Funktion der Behörde als anonyme Oberinstanz, als hermetische Zensur- und Überwachungsbehörde, die über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit von Meinungen, Überzeugungen, Ansichten, Wortbildungen befindet, ist kafkaesk und setzt Traditionen des Obrigkeitsstaates aus dem 19. Jahrhundert und des vormundschaftlichen SED-Staates fort. Ihren institutionellen Ursprung hat die Behörde in der Zeit der bundesdeutschen Halbsouveränität und des Kalten Krieges, der zugleich ein innerdeutscher Bürgerkrieg war.

Das Sinnvakuum wurde durch den „Kampf gegen rechts“ aufgefüllt

In der Bundesrepublik agierte eine keineswegs einflußlose „Partei der DDR“ (Ernst Nolte), zu der neben organisierten Kommunisten Antifaschisten, Gewerkschafter, Journalisten, linke Idealisten zählten, die die DDR für das „bessere Deutschland“ hielten. Weil die Stasi neben Spionen auch mit verdeckter Einflußnahme auf politische Entscheidungen und die Meinungsbildung im Westen einzuwirken versuchte, war es trotz begründeter Einwände gerechtfertigt, die Abwehr nicht allein dem Auslandsgeheimdienst BND zu überlassen.

Das 1990 entstandene Sinnvakuum des Verfassungsschutzes wurde umgehend durch den „Kampf gegen rechts“ aufgefüllt. Mit der Folge, daß die etablierten Parteien eine staatliche Institution als Schild und Schwert gegen „rechte“ Konkurrenten mißbrauchen, um ihren Beuteanteil am Staat zu verteidigen. Beweiskraft besitzt der Twitter-Kommentar des stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ralf Stegner: „Die Rechtspopulisten von der AFD kommen endlich in den Fokus des Verfassungsschutzes. Dazu mußte der unselige Herr Maaßen gehen, damit das passieren kann, was längst überfällig war.“

Beuteangst herrscht auch beim organisierten Liberalismus. FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle höhnte: „Wer sich mit Verfassungsfeinden gemein macht, muß es aushalten, vom Verfassungsschutz als Prüffall bezeichnet zu werden.“ Erschreckend niedrig ist das professionelle Niveau des Gutachtens. Einerseits handelt es sich um eine aufwendige Fleißarbeit. Im Quellenverzeichnis werden als informelle Zu- und Mitarbeiter unter anderem das linksextreme Internetportal Indymedia (das selber in Verfassungsschutzberichten auftaucht), das frühere SED-Zentralorgan Neues Deutschland, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e.V (apabiz) und Fachkräfte wie die Schnüffelnase Andreas Kemper genannt. Das weitgespannte Netzwerk aus Stiftungen, Organisationen, Initiativen usw. ergibt eine semistaatliche Spitzel-, Überwachungs- und Kontrollstruktur, die dem Überwachungssystem in der DDR kaum noch nachsteht.

„Verwandlung“ in eine multiethnische Gesellschaft

Breiten Raum nimmt der Nachweis von Kontaktschuld ein, also wer mit wem beim gemeinsamen Bier gesichtet wurde. Die Feststellungen und Schlußfolgerungen sind meistenteils tendenziös. Das gilt auch für die Inkriminierung von Äußerungen der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA), die sogar als „Verdachtsfall“ behandelt wird. Angeblich liegen dem BfV „klare Anhaltspunkte für eine migrations- und insbesondere islamfeindliche Haltung der JA vor. (…) Eine über reine Islamkritik deutlich hinausgehende Muslimfeindlichkeit tritt in vielen Redebeiträgen zutage, in denen immer wieder vor einem ‘Bevölkerungsaustausch’ durch Muslime gewarnt wird. So bezeichnet die JA die Migrationspolitik der Bundesregierung als ‘wahnsinniges Bevölkerungsexperiment’,für welches das ‘Volk (…) mitseinem Blut’ bezahle und welches dazu führe, daß das deutsche Volk ‘abgeschafft’ werde.“

Die Zitate beziehen sich, wie der Verfassungsschutz an anderer Stelle einräumt, auf ein Interview des – seit 2017 – US-Politikwissenschaftlers und bekennenden Globalisten Yascha Mounk (nicht Mounck, wie es im Gutachten heißt), der am 20. 2. 2018 in den ARD-„Tagesthemen“ unwidersprochen erklärte, „daß wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln. Das kann klappen, das wird, glaube ich, auch klappen, dabei kommt es aber natürlich auch zu vielen Verwerfungen.“

Der vom Verfassungsschutz monierte Begriff „Austausch“ ist die geringfügige semantische Steigerung der „Verwandlung“. Auf jeden Fall bezeichnete Mounk eine – vom welchem „Wir“ eigentlich? – oktroyierte, mithin undemokratische, volks- und verfassungsfeindliche Maßnahme. In den Zusammenhang gehört auch der Aufruf des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, der 2017 die in Europa lebenden Türken aufgerufen hatte, ihren Einfluß auszubauen und mehr Kinder zu bekommen. „Macht fünf Kinder, nicht drei, denn ihr seid Europas Zukunft“, sagteer bei einem Wahlkampfauftritt im westtürkischen Eskişehir.

Hypermoral und Übersteigerung

Zu den von Mounk konzedierten „Verwerfungen“ zählen Messermorde, Vergewaltigungen, Körperverletzungen, kurzum: vergossenes Blut. Mitten in Deutschland wächst – so der Islam-Experte Ahmad Mansour – eine „Generation Allah“ heran. Die Angst vor gewalttätigen Islamisten schränkt nicht nur die Redefreiheit der Kabarettisten ein. Nichtsdestotrotz spricht der deutsche Inlandsgeheimdienst von „Verschwörungstheorie“ und greift auf einen primitiven Kampfbegriff zur Diskreditierung und Pathologisierung politischer Dissidenz zurück.

Weiter behauptet das Gutachten, „der Topos eines (großen) Bevölkerungsaustauschs“ beruhe „auf einem ethnisch-homogenen Volksbegriff, der mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG nicht vereinbar ist, da er die Menschenwürde derjenigen mißachtet, die nicht diesem Volksbegriff unterfallen“. Der VS argumentiert hier im Sinne der bereits vor 50 Jahren von Arnold Gehlen als staatszersetzend analysierten Hypermoral, also der Übersteigerung der Familienmoral auf die Menschheit.

In diesem Prozeß werden die anderen Ethosformen: das Prinzip der Gegenseitigkeit, die instinktiven, verhaltensphysiologischen Regulationen und das Ethos der Institutionen und des Staates, dem der Verfassungsschutz in besonderer Weise verpflichtet ist, außer Kraft setzt. Mit dem Gutachten verkehrt die Behörde seine Aufgabe ins Gegenteil.

Autoren des Gutachtens namhaft machen

Als belastendes Indiz wird die Aussage des thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke angeführt: „Aber ich darf es als verantwortungsvoller Politiker nicht zulassen, daß ich einen millionenfachen Männerüberschuß in mein Land importiere. Das ist sozialer Sprengstoff, den ich meinem Land entsprechend zufüge.“ Die Sätze enthalten eine pure Selbstverständlichkeit, die jeder unverblendete Verhaltenspsychologe, Anthropologe, Soziologe, Mediziner, Kriminalist bestätigen wird.

Zwar kann der Verfassungsschutz das Argument, „der Begriff ‘Denkmal der Schande’ bezeichne doch den Holocaust als Schande Deutschlands und stelle diesen damit nicht in Frage“, nicht widerlegen, aber er wertet ihn als „Schutzbehauptung“ herab und fährt fort: „Tatsächlich aber läßt der Aufbau von Höckes Argumentation keinerlei Zweifel daran, daß aus seiner Sicht nur die national selbstvergessene Psyche eines indoktrinierten, umerzogenen Volkes eine solch fehlgeleitete, den eigenen Interessen diametral entgegengesetzte Denkmalplatzierung möglich machen konnte.“ Ja, so kann man die Sache sehen. Natürlich kann man sie auch völlig anders sehen. Welche Sichtweise mehr Plausibilität besitzt, ergibt sich erst aus einem tabu- und angstfreien Meinungsstreit.

Die AfD könnte verlangen, daß die Autoren der einzelnen Kapitel und Passagen namhaft gemacht werden, damit man ihre akademischen Voraussetzungen und durchlaufenen Denkschulen nachvollziehen und mit ihnen in einen argumentativen Austausch eintreten kann. Natürlich wird der Verfassungsschutz darauf nicht eingehen, aber bereits die Forderung würde ein Bewußtsein dafür schaffen, daß das Gutachten nicht von Priestern vom Heiligen Gral der Demokratie, sondern von Gesinnungspolizisten verfaßt wurde, die sehr beschränkte Lehrmeinungen vertreten und diese als verbindliche Dogmen festschreiben wollen.

Sorge um die Macht

Der Chefredakteur der Neuen Zürcher Zeitung, Eric Gujer, zeigte sich in einem ausführlichen, leider nur Abonnenten zugänglichen Kommentar verwundert. Zentrale AfD-Positionen seien „vor zwanzig Jahren in der CSU und in konservativen Kreisen der CDU üblich (gewesen). Was vor zwei Jahrzehnten noch selbstverständlich zum Spektrum einer demokratischen Partei gehörte, soll heute verfassungsfeindlich sein?“ Weiterhin wunderte er sich, warum die deutsche Medienöffentlichkeit, die den Nachrichtendiensten normalerweise mit größtem Mißtrauen begegnet und stets Anschläge auf die Bürgerrechte wittert, im Fall der AfD „nur Zustimmung“ äußerte – „von der Süddeutschen Zeitungbis zur FAZ“.

In Wahrheit ist es viel schlimmer, als Gujer meint. Die Presse, die sogenannte vierte Gewalt, ist in diesem politischen Schmierenstück als Transmissionsriemen und sogar als Akteur tätig. Über Monate und Jahre haben Zeitungen und Rundfunkstationen unisono die staatliche Stigmatisierung der AfD gefordert, vorbereitet und vorweggenommen. Während der betroffenen Partei das Gutachten vorenthalten wurde, lag es ausgewählten Medien vor, die sofort begannen, ihr Arkanwissen tröpfchenweise und in skandalisierender Form durchsickern zu lassen. Dem Geschäftsmodell hat netzpolitik.org ein jähes Ende bereitet, doch der Propaganda- und Psychokrieg geht weiter.

Den politisch-medialen Komplex treibt nicht die Sorge um die Demokratie, sondern um die Macht um. Der Kontrollverlust an den Grenzen; die Verwandlung öffentlicher in Angsträume; der Zerfall der Infrastruktur trotz sprudelnder Steuereinnahmen; das rasant sinkende Bildungsniveau; die darniederliegende Bundeswehr; die unsichere Energieversorgung; die europäische Schuldenunion – die das herbeigeführt, zugelassen und zu verantworten haben, möchten begreiflicherweise nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Instrument des politisch-medialen Establishments

Deshalb sollen öffentlicher Widerspruch und schon die Nennung der Tatsachen blockiert werden. Kraft ihrer medialen Übermacht und institutionellen Verankerung erklären sie sich mit der Demokratie und dem Rechtsstaat identisch und die Opposition zu deren Feind. Damit haben sie es auch nicht mehr nötig, auf Argumente der AfD einzugehen und andererseits jedes Recht, sie moralisch zu delegitimieren und juristisch und machttechnisch zu vernichten.

Faktisch ist der Verfassungsschutz damit wieder zum Instrument im Kalten Bürgerkrieg geworden, der jetzt nicht mehr als zwischenstaatliche Systemkonfrontation, sondern einseitig zur Selbstbehauptung eines überforderten politisch-medialen Establishments geführt wird. Die wirklichen Prüffälle sind daher der Verfassungsschutz und seine Auftraggeber.

Die AfD muß alle Kräfte zur Abwehr des Verfassungsschutzes anspannen Foto: picture alliance / blickwinkel
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