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Bargeldabschaffung: Bargeld schützt vor Überwachungsstaat und Meinungsdiktatur

Bargeldabschaffung: Bargeld schützt vor Überwachungsstaat und Meinungsdiktatur

Bargeldabschaffung: Bargeld schützt vor Überwachungsstaat und Meinungsdiktatur

Bargeld
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Bargeld: Der Staat hat das Monopol auf die Geldproduktion Foto: picture alliance
Bargeldabschaffung
 

Bargeld schützt vor Überwachungsstaat und Meinungsdiktatur

Trotz der Kampagnen gegen das Bargeld halten die Deutsche nach wie vor an Scheinen und Münzen fest. Denn mit Kriminalitätsbekämpfung hat die Bargeldabschaffung nichts zu tun. Der wahre Grund ist, daß die Staaten und ihre Zentralbanken die bereits eingeführten Negativzinssätze weiter festigen wollen. Ein Kommentar von Henning Lindhoff.
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Es gibt ihn noch: den deutschen Michel, der sich wehrt gegen Freiheitsberaubung. Auf das Bargeld will er trotz immer vereinfachter Möglichkeiten digitaler Zahlungen nicht verzichten. Zwischen 2002 und 2017 stieg die Bargeldmenge von 73 auf 635 Milliarden Euro.

Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 15,5 Prozent. War im Jahr der Euro-Bargeldeinführung ein Drittel des gesamten Bargeldes der Euro-Zone in Deutschland zu finden, war es im Jahr 2017 bereits jeder zweite Euro.

Nicht zuletzt auch die Bundesbank gibt sich angesichts dieser Zahlen erstaunt. „Es stellt sich die Frage nach den Gründen des starken Wachstums insbesondere des ‘deutschen’ Euro- Banknotenumlaufs“, heißt es im aktuellen Monatsbericht.

Bargeldentzug gegen Kriminalität?

Die Diskussion um Vor- und Nachteile des Bargeldes sowie einer entsprechenden Einschränkung im Zahlungsverkehr läuft seit Jahren. Nicht wenige Politiker, Zentralbanker und Vertreter digitaler Zahlungsangebote plädieren für ein rasches Verbot, zumindest für eine schrittweise Abschaffung großer Scheine.

Politiker argumentieren, daß Bargeld Kriminellen helfe, die mit Geldwäsche, Terrorismus und Steuerhinterziehung zu tun haben. Doch es existiert keinerlei Beweis für die Behauptung, daß die Welt ohne Bargeld eine bessere sein könnte. Auch wenn unerwünschtes Verhalten tatsächlich durch Bargeld finanziert wird, müssen die Bargeldgegner dennoch die Frage beantworten: Wird das unerwünschte Verhalten ohne Bargeld verschwinden? Oder werden diejenigen, die die unerwünschten Taten begehen, neue Wege gehen, um ihr Ziel zu erreichen?

Der Plan, die Verwendung von Bargeld einzuschränken oder schrittweise abzuschaffen, hat rein gar nichts mit der Bekämpfung der Kriminalität zu tun. Der wahre Grund ist, daß die Staaten und ihre Zentralbanken die bereits eingeführten Negativzinssätze weiter festigen wollen.

Finanzielle Privatsphäre geht verloren

Damit diese langfristig funktionieren und von der Bevölkerung akzeptiert werden, muß physisches Bargeld, und damit die Möglichkeit zur bankenunabhängigen Lagerung von Geld, zumindest eingeschränkt werden.

Doch ein Verbot von Bargeld verstößt massiv gegen die Freiheitsrechte der Bürger. Beim Bargeldbezug hat der Bürger keine Wahl für seine Zahlungen. Schließlich hat der Staat das Monopol auf die Geldproduktion. Es gibt keinen Bargeldwettbewerb. So kann niemand außer der Staat die Geldnachfrage der Bürger befriedigen.

Wenn der Staat Bargeld verbietet, müssen alle Transaktionen elektronisch vollzogen werden. Der Bürger wird dadurch völlig transparent und seine finanzielle Privatsphäre geht verloren. Selbst die Aussicht, daß ein Bürger jederzeit ausspioniert werden könnte, stellt eine Verletzung seiner Freiheitsrechte dar.

Schutz vor dem Staat

Bargeld hilft, den Bürger vor einer ungehinderten Einmischung durch den Staat zu schützen. Wenn der Staat die Steuern zu stark erhöht, haben die Bürger zumindest die Möglichkeit, die Trübsal durch Barzahlung zu vermeiden. Das Wissen, daß die Bürger dies tun können, bremst den totalitären Staat aus. Jede Zurückhaltung aber geht verloren, sobald ein Bargeldverbot durchgesetzt wurde.

Yves Mersch, Direktoriumsmitglied der EZB, sagte auf einem Symposium der Bundesbank im Februar: „Es gibt kein Grundrecht auf Bargeld und Bargeldzahlungen.“ Zwar seien die von der Notenbank ausgegebenen Scheine die einzigen Banknoten, die von Rechts wegen als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Doch in Geschäftsbeziehungen könne trotzdem anderes vereinbart werden. Es gebe schließlich eine Vertragsfreiheit.

Trotzdem hält auch Mersch das Bargeld für schützenswert. Er verbindet mit Bargeld vor allem das Recht an den eigenen Daten. Bargeldzahlungen könnten nun einmal weder durch den Staat noch Dritte nachverfolgt werden. „Der Verweis auf die Privatsphäre mag einigen altmodisch erscheinen“, sagte der 68-jährige Luxemburger. Doch Bargeld schütze vor einem Überwachungsstaat und Meinungsdiktatur.

Bargeld: Der Staat hat das Monopol auf die Geldproduktion Foto: picture alliance
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