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Meinung: Bürokratische Feudalsteuer

Meinung: Bürokratische Feudalsteuer

Meinung: Bürokratische Feudalsteuer

Erbschaftssteuererkärung
Erbschaftssteuererkärung
Erbschaftssteuererkärung: Ein bürokratisches Monstrum erschaffen Foto: picture alliance / chromorange
Meinung
 

Bürokratische Feudalsteuer

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform der Erbschaftsteuer ist ein bürokratisches Monstrum. Doch bereits der Grundgedanke einer Erbschaftsteuer ist feudal. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform der vom Bundesverfassungsgericht in ihrer Ausgestaltung verworfenen Erbschaftsteuer ist ein bürokratisches Monstrum. Im Bestreben, diese den Sozialisten aller Farbschattierungen so ans Herz gewachsene Neidsteuer zu retten, ohne dabei allzu großen zusätzlichen ökonomischen Flurschaden anzurichten, haben die Koalitionsmonteure so viele Ausnahmen, Sonderregeln und Prüfvorschriften draufgepackt, daß vermutlich auch die Finanzämter und Steuerberater sie nicht mehr voll durchschauen.

„Gerecht“ soll sie sein, fordern das Bundesverfassungsgericht und beteuern die Fiskalpolitiker im Gleichklang. Wobei für letztere das Maß der Gerechtigkeit bekanntlich die Höhe des Anteils ist, den der Staat vom Eigentum und Vermögen seiner Bürger konfisziert. Die Erbschaftsteuer hält sich nämlich an Vermögen schadlos, das aus bereits versteuerten Einkommen und Erträgen gebildet wurde.

Betrafung des vorausschauenden Denkens

Jede Erbschaftsteuer bestraft daher vorausschauendes Denken in Generationen und langfristige Aufbauleistung und belohnt kurzfristigen Konsum. Damit befriedigt sie nicht nur Konfiskationsgelüste, die aus dem Neid auf den erfolgreicher Wirtschaftenden gespeist werden, sie unterstützt auch die Sparerenteignung durch Schuldenwirtschaft und Inflationsgeld.

Der Grundgedanke der Erbschaftsteuer ist feudal: Mit dem Tod des Lehensmannes fällt das Lehen an den Herrscher als Oberherren über alles Eigentum zurück. Ginge es nach der Wagenknecht-Linken, würde die Erbschaftsteuer auch genau so funktionieren: Zu Lebzeiten darf der Mittelständler wirtschaften, ein Unternehmen und Arbeitsplätze aufbauen, stirbt er, zieht der Staat als moderner Feudalherr und Gebieter über alles Eigentum die Früchte seiner Arbeit wieder ein.

Das steht im genauen Widerspruch zu einer auf Freiheit und Privateigentum gegründeten Ordnung, auf der, wiewohl vielfach durchlöchert, unser heutiger Wohlstand beruht. Um den Widerspruch abzumildern, kennt jedes Erbschaftsteuermodell mehr oder wenige hohe Freibeträge und Ausnahmen für Familienangehörige und Unternehmensnachfolge im Familienbetrieb.

Konfiskatorischer Generalangriff auf die Familie

So wie die, die das Bundesverfassungsgericht moniert und die der Kabinettsentwurf mit noch komplizierteren Bestimmungen zu retten versucht. Mit dem Ergebnis, daß so oder so die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Verhältnis zum bürokratischen Aufwand bescheiden ausfallen. Soll sie dagegen ordentlich Geld in die Kassen spülen, wird sie zum konfiskatorischen Generalangriff auf die Familie und den unternehmerischen Mittelstand, die beide vom Gedanken getragen werden, nicht nur für sich Werte zu schaffen, sondern auch für kommende Generationen.

Im Namen der Gerechtigkeit empfehlen manche Kritiker einen einheitlichen niedrigen Erbschaftsteuersatz für alle, ohne Ausnahmen. Die noch konsequentere und „gerechtere“ Lösung, gar keine Erbschaftsteuer zu erheben, spielt in der öffentlichen Debatte dagegen kaum eine Rolle. Da legt wohl eher der Hund einen Wurstvorrat an, als daß der Fiskus auf eine Einnahmequelle verzichtet.

Erbschaftssteuererkärung: Ein bürokratisches Monstrum erschaffen Foto: picture alliance / chromorange
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