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BKA auf Abwegen: „Femizid“ und Co. als Sackgasse

BKA auf Abwegen: „Femizid“ und Co. als Sackgasse

BKA auf Abwegen: „Femizid“ und Co. als Sackgasse

Eine feministische Demo im Hamburger Schanzenviertel: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes beträgt die durchschnittliche Jahreszahl der sogenannten Femizide rund 900. (Themenbild)
Eine feministische Demo im Hamburger Schanzenviertel: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes beträgt die durchschnittliche Jahreszahl der sogenannten Femizide rund 900. (Themenbild)
Eine feministische Demo im Hamburger Schanzenviertel: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes beträgt die durchschnittliche Jahreszahl der sogenannten Femizide rund 900. Foto: IMAGO / Moritz Schlenk
BKA auf Abwegen
 

„Femizid“ und Co. als Sackgasse

Ermordet, weil sie Frauen sind: Eigentlich soll das Wort „Femizid“ helfen, für solche Fälle ein Bewußtsein zu schaffen. Stattdessen dient er wie Vieles zur Verschleierung eines Politikversagens. Von Werner Sohn.
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Bei der Aufarbeitung des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt brauchte keineswegs jeder Stein umgedreht zu werden, wie es die den Tatort besichtigenden Politiker versprachen, um das Bedingungsgefüge ins Licht zu rücken, durch das dieses Verbrechen möglich wurde. Die Nachlässigkeit der Magdeburger Polizei bei der Bewachung des Objekts war nur das letzte fatale Glied einer langen Kette von künstlich erzeugten rechtlichen Hürden, Versäumnissen, falschen Rücksichtnahmen und Fehlallokationen.

Während Hunderte von Polizeibeamten ununterbrochen das Internet nach geschlechtsbezogenen Spuren „digitaler Gewalt“ durchforsten und in offenbar notwendig werdenden „Messerverbotszonen“ der großen Städte ggf. auch die Handtaschen von betagten Frauen kontrollieren, begegnet man weiten Bereichen der Gewalt- und Eigentumskriminalität, obschon durchaus bedauernd, so doch zumeist achselzuckend. Man folgt eben den durch die Politik gesetzten Prioritäten.

Ein peinliches Beispiel für die Fehlallokation polizeilicher Kräfte bildet das im November 2024, wenige Wochen vor der Amokfahrt eines verrückten arabischen Arztes, dem fünf Frauen und ein neunjähriger Junge sowie Hunderte von Verletzten zum Opfer fielen, zum ersten Mal vorgestellte „Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ (hier zitiert als BLBF). Etwa 50 Beamte, beauftragt durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, waren mit der Vorbereitung eines allein politisch motivierten Dokumentes beschäftigt, ehe die tabellarische und sprachliche Ausgestaltung in den Fachreferaten des Bundeskriminalamts vollzogen wurde.

Es geht dem BKA nicht nur um Gewaltdelikte

Das 19. BKA-Lagebild resultiert nicht aus einer kriminalistischen Problemsituation wie zum Beispiel die Jahresberichte zur Falschgeldkriminalität, die seit 2013 jährlich ausgegeben werden. Es ist Ausfluß der 2018 durch den Bundestag ratifizierten sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats, die fordert, die Gewalt gegen Frauen und ihre gesellschaftlichen (patriarchalischen) Ursachen aufzudecken und zu bekämpfen. Hierzu gehört unter anderem die Empfehlung, detaillierte Dokumentationssysteme und Sonderstatistiken zu entwickeln, die „das ganze Ausmaß“ von Tätern, Taten und (weiblichen) Opfern registrieren.

Während allerdings in der Konvention ausdrücklich von Gewalt gegen Frauen die Rede ist, verschärfen die Autoren des BLBF – nach Weisung ihrer deutschen politischen Auftraggeber – die Tonlage: Zu erfassen seien nicht nur „geschlechtsspezifisch“ gegen Frauen gerichtete Gewaltdelikte, sondern alle Straftaten, die eine „geschlechtsspezifisch“ gegen Frauen gerichtete Tatmotivation vermuten lassen.

 Das Lagebild filtert aus dem Gros der Straftaten gegen jedermann diejenigen aus, „die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden oder in ihrer Ausprägung primär Frauen betreffen“. Diese werden als „spezifische Delikte“ bezeichnet und umfassen die Fallgruppen Sexualstraftaten, Häusliche Gewalt, Menschenhandel, digitale Gewalt (Tatmittel Internet) und die polizeilich bisher unbekannten Femizide (Tötung von Menschen, weil sie Frauen sind). Die statistischen Werte weichen mehr oder weniger von den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ab, da sie nur dann in die Zählung eingehen, wenn mindestens ein weibliches Opfer gegeben ist. Bei den Tatverdächtigen ist man weniger strikt.

„Haßkriminalität“ und Beleidigungen bleiben wichtiger

Dies führt zu dem Kuriosum, daß bei geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Delikten Täterinnen am Werk sein können. Sie können sogar, obschon eigentlich nicht theoretisch, so doch lagebildpraktisch, aus frauenfeindlichen Motiven handeln. Denn in der nicht zur Datensammlung PKS gehörenden Datei Politisch motivierte Kriminalität (PMK), die (an sich) die extremistische Kriminalität im Bereich Rechts-Links-Ausländer registriert, gibt es seit 2022 auf Drängen feministischer Kriminalpolitiker auch das Unterthemenfeld „frauenfeindlich“ im Oberthemenfeld „Haßkriminalität“. Im Berichtszeitraum wurden demzufolge 375 Tatverdächtige dingfest gemacht, davon 26 weibliche.

Die von diesem Kasus Irritierten belehrt eine Fußnote, daß sich auch die Bearbeiter darüber noch ihre Gedanken machen werden: „Für eine differenzierte Erläuterung und verläßliche Aussage dazu, ob oder wie Frauen aus frauenfeindlicher Motivation Straftaten begehen, ist die Fallzahl (12 Delikte) zu gering.“ (S. 7, Fußn. 16) Das Ob und Wie scheint bei Männern eher gegeben, wenn der Beamte beispielsweise die Anzeige einer Frau aufnimmt, die von einer als Mann gelesenen Person als „ekelhafte Schlampe“ bezeichnet wurde. Aber natürlich muß das sensibel ermittelt werden. Soviel Zeit sollte sein.

Bei etwa der Hälfte dieser Straftaten handelt es sich um Beleidigungen. Die ansonsten im BLBF mitgeteilten Anteile ausländischer Opfer und Tatverdächtiger fehlen hier. Vielleicht gibt es sie nicht, und es handelt sich um ein deutsches Spezifikum!?

Die PKS gibt keine Auskunft über Tatmotive

Zu welch fachfremder Gemütsverwirrung das Lagebild führt, zeigt die Presseerklärung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), nach flüchtigem Hinschauen aus der Hüfte abgefeuert. Die Anzahl der Gewaltdelikte habe sich knapp verdoppelt, wird behauptet. Das betrifft aber nur die PMK-Delikte, also Anspucken, Bedrängen, Zerren an den Haaren etc. in Verbindung mit vom Opfer wahrgenommenen misogynen Äußerungen (von 15 auf 29 verdoppelt, wahrlich erschreckend!).

Und die Zahl der frauenfeindlichen Straftaten sei insgesamt, so der BDK, gegenüber dem Vorjahr um 56,3 Prozent gestiegen (also von 206 auf 322). Auch das betrifft nur die Sonderdatei PMK mit ihren mikroskopisch kleinen Mengen. Der Anteil sogenannter frauenfeindlicher Delikte am Volumen PMK beträgt ganze 0,4 Prozent.

Marina Hackenbroch, stellvertretende BDK-Vorsitzende, übersteigt zudem die kühnsten Träume feministischer Kriminalpolitiker mit dem Titel: „Lagebild macht Ausmaß des Frauenhasses in Deutschland sichtbar“. Na, wenn’s mehr nicht ist! Tatsächlich wird über das Ausmaß dieser verwerflichen Motivlage mit Hilfe scheinbar präziser Zahlen lediglich spekuliert. Die PKS kann über das Tatmotiv keine Auskunft geben. Man sagt das auch mehrfach, und diese kleinen sachdienlichen Hinweise (S. 2, 16 und 36) dürfen als Zeichen des Widerstandes der Bearbeiter gegen das politisch aufoktroyierte Lagebild gedeutet werden.

Großteil der Straßenkriminalität wird ausgeklammert

Mit der Fokussierung auf den vermeintlichen „Frauenhaß“ bzw. ein besonderes geschlechtsspezifisches Motiv wird das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen insgesamt tatsächlich unterschätzt, und zwar insofern, als all die Fälle, in denen Frauen zwar Opfer sind, zugleich als solche aber nicht ein exquisites Geschlechtsmerkmal geltend machen können, herausfallen. Die paar Raubmorde an Frauen kann man statistisch vielleicht noch verschmerzen. Die Bereicherungsabsicht stehe im Vordergrund, heißt es als Erklärung.

Dabei kann doch die Vermutung einer mangelnden Wehrhaftigkeit einen männlichen Täter dazu bewegen, den Zugriff auf die Ladenkasse oder die goldene Kette zu riskieren. Das wäre dann eine ausschlaggebende geschlechtsspezifische Komponente im Sinne der Feministen.

Für eine Annäherung an „das Ausmaß“ sollte man doch wohl die große Zahl von Frauen, die Opfer von Straßenkriminalität werden, nicht übergehen. Selbst der frauentypische Handtaschenraub wird vom BLBF ausgeklammert, weil es der Täter nur auf die Handtasche abgesehen hat und nicht auf die daran hängende Dame. Dieser gibt das Kriminalpolizeiliche Vorbeugungsprogramm übrigens den alters- und geschlechtsspezifischen Rat, sich nicht an ihrem Eigentum festzuklammern, sondern loszulassen, um keine Verletzung zu riskieren. (Siehe vom Verfasser: Rechtsextremismus, Ausländerkriminalität, Krawall. Berlin 2019. Darin: Wir Alten als Kriminalitätsopfer.)

Die Unterschätzung der Gesamtsumme der „Frauen als Opfer“ zeigt sich an einem einfachen Rechenexempel: Selbst wenn man alle Opferzahlen aus den Fallgruppen des BLBF 2023 zusammenzählt, ergibt das nur die Hälfte der Frauen und Mädchen, die nach der PKS 2023 Opfer einer Straftat wurden. Eine solche Addition ist allerdings wegen der zahlreichen Überschneidungen der Fallgruppen darüber hinaus sinnlos.

Migranten sind überrepräsentiert

Das Lagebild verzeichnet im Fünf-Jahres-Zeitraum einen rasanten Anstieg im Bereich der ausgewählten Sexualstraftaten – von der sexuellen Belästigung bis zur Vergewaltigung. Das Bedingungsgefüge dieser Dynamik wird jedoch verkannt, wenn man nicht a) mindestens eine Zehn-Jahres-Zeitreihe ins Auge faßt und b) berücksichtigt, daß vor dem Ausgangsjahr des BLBF (2019) eine (erneute) Strafrechtsreform unter dem Leitgedanken „Nein heißt Nein“ erfolgte.

Im Zuge (schon länger geplanter) gesetzlicher Änderungen kam es nach den Erschütterungen durch die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht zu einer drastisch erhöhten Zahl polizeilich aufgenommener Fälle. Scheinbar aus dem Stand bewies der Staat seine Handlungsfähigkeit angesichts des zutage getretenen arabisch-nordafrikanischen Migrationsphänomens Taharrusch dschama‘i und stanzte einen darauf gemünzten Paragraphen (Belästigung aus Gruppen) ins StGB (§ 184j). Das Lagebild übergeht ihn diskret. Die Fallzahlen sanken laut PKS von 37 (2017) auf 12 (2023).

Zuletzt wurden sechs nichtdeutsche und ein deutscher Tatverdächtiger ermittelt. Von zentraler Bedeutung ist jedoch der § 184i (sexuelle Belästigung). Er gehört zu den statistischen Treibmitteln der Sexualdelinquenz. Mit ihm konnten endlich die Legionen deutscher Popoklatscher und Busengrapscher juristisch am Portepee gefaßt werden. Vor 2017 wurden sie strafrechtlich in der Regel nicht belangt oder verschwanden in anderen Fallkategorien.

Man befindet sich im Bereich des 184i, der ausdrücklich unter der früheren Strafbarkeitsgrenze seine Wirkung entfalten soll, doch wohl in einer anderen Liga als bei Betrachtung der klassischen Vergewaltigung. Die ist in der PKS unter dem kriminologisch bewährten Summenschlüssel Gewaltkriminalität eingeordnet. Zwischen 2007 und 2016 lag die Fallzahl im Durchschnitt deutlich unter 8.000, ab 2017 liegt der Mittelwert deutlich über 10.000. 2022 und 2023 wurden die höchsten Vergewaltigungszahlen seit 2003 registriert.

Nicht mal BKA weiß genau, wieviele Femizide es gibt

Dies stimmt überein mit der Entwicklung der Gewaltkriminalität insgesamt, die 2022/23 ein Allzeithoch erreichte. Daß sich der statistische Auftrieb hier in ganz anderer Weise aus der Migrationsbewegung entfaltet, ist für das BLBF natürlich kein Thema. Täter wie Opfer sind ja zumeist Männer.

Der ideologische, wissenschaftsferne Gehalt des Lagebildes gipfelt schließlich in der auf Frauen als Opfer eingegrenzten Darstellung der Tötungsdelikte, den sogenannten Femiziden. Diese würden „allgemeinhin verstanden als Tötungsdelikte an Frauen, weil sie Frauen sind, das heißt aufgrund einer von der Annahme geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit gegen Frauen geleiteten Tatmotivation. Diese äußert sich insbesondere in einer ablehnenden Einstellung der tatbegehenden Person zur Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter und resultiert aus nach wie vor bestehenden patriarchalen Denkmustern und Strukturen.“ (S. 36)

Brav aufgesagt! Kurz darauf heißt es aber (entschuldigend): „Eine Erfassung von tatauslösenden Motiven erfolgt in der PKS nicht. Damit ist unklar, ob es sich bei den erfaßten Fällen um geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten handelte.“ Folglich hätte nun die „Fallgruppe Femizide“ geschlossen werden müssen.

Auf solche Lagebilder kann das BKA verzichten

Da das Geschlecht des Opfers (bislang) lupenrein durch die PKS erfaßt wird, nutzte man die Zahlen des PKS-Summenschlüssels 892500 (Mord und Totschlag) und behandelte sie unter Hinzurechnung geringfügiger Werte einfach als Femizide. Spätestens hier sollte auch der Wohlmeinende stutzig werden. Die Zahl dieser „Femizide“ ist erstaunlich konstant. In der Fünf-Jahres Reihe des BLBF sind es durchschnittlich 911. Nach PKS liegt der Zehn-Jahres-Mittelwert bei 918 – aber was denn? Toten Frauen? Heißt es nicht in dem Spiegel-Bestseller einer Spiegel-Journalistin geradezu formelprägend: „Alle drei Tage“? Im pro-feministischen Lagebild scheinen es beinahe drei an einem Tag zu sein!

Erneut zeigt der ideologisch genutzte Begriff seine manipulative Kraft. Während es beim Suizid, Infantizid (Kindestötung) oder eben Femizid auf die vollendete Tötung ankommt – darauf bezieht sich die Formel „Alle drei Tage“ –, werden hier die Versuche mitgezählt. Dies wurde auch nicht verschwiegen. Ganz allgemein heißt es in den Vorbemerkungen: „Berücksichtigt werden […] die Daten sowohl zu versuchten als auch zu vollendeten Fällen.“

In der zweiten Ausgabe dieses Lagebildes neuen Typs, die die künftige Bundesregierung verhindern möge, werden auch der Islamist Issa al Hasan (Solingen) und Talib Abdulmohsen (Magdeburg) als Femizidtäter in die PMK-Statistik, Phänomenbereich Haßkriminalität, eingehen können. Da das BLBF hier keine Opfer, sondern nur Fälle zählt, werden sie zum neuerlichen Anstieg der PMK-Gewaltdelikte allerdings wenig beitragen. Denn es handelt sich zwar um sechs ermordete Frauen, aber nur um zwei Straftaten.

Auf Lagebilder dieser Art hätte man wegen der dadurch beschädigten Seriosität des BKA gerne verzichtet. Sicher wird das BLBF in einer späteren Zeit einmal als Lehrbuchfall politisch-ideologisch motivierter Verirrung in der polizeilichen Kriminalitätsdarstellung dienen.

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Werner Sohn, Jahrgang 1950, studierte Sozialwissenschaften, Philosophie und Germanistik in Gießen. Zwischen 1986 und 2017 war er Angestellter der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden und zeitweise für das Bundeskriminalamt tätig.

Eine feministische Demo im Hamburger Schanzenviertel: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes beträgt die durchschnittliche Jahreszahl der sogenannten Femizide rund 900. Foto: IMAGO / Moritz Schlenk
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