Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes zeigt sich: Die Paragraphen schöpfen aus deutschen Traditionsbeständen. In ihnen leben Erfahrungen aus Weimar und der Paulskirche fort. Doch wer schützt den Verfassungstext? Eine Einschätzung von Ulrich Vosgerau.
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Die Republikanische Idee geht davon aus, daß jeder Mensch ein Individuum ist und niemandem gegenüber verpflichtet ist. Keinem Kollektiv, keiner Obrigkeit, keiner Höheren Macht.
Das betrifft den erwachsenen Menschen. Das Kind ist zunächst auf die Famile angewiesen, ein natürliches Kollektiv, wodurch Rechte und Pflichten ins Spiel kommen (und tradierte Werte).
Ein weiteres natürliches Kollektiv ist das Staatsvolk, bestehend aus Individuen die einander aufgrund koinzidierender Interessen und ähnlichen Eigenheiten als Ihresgleichen ansehen (Homogenität).
Aufgrund dieser Homogenität entwickeln und unterhalten sie den Konsens, ein Volk zu sein und ein gemeinsames Staatswesen zu unterhalten, in dem alle Freie Individuen bleiben und den Bund aufkündigen können, daran aber festhalten, weil alle etwas davon haben.
Dieser Grundkonsens und dessen Gundregeln bilden die Artikel der Verfassung. Das Individuum gibt persönliche Rechte zugunsten des Kollektivs auf, die Verfassung sichert jedoch dem Individuum verbleibende Grundrechte gegenüber dem Kollektiv zu
Wie steht es da um das reale Deutsche Volk und seinen realen Staat?
Wo sind die freien (und verständigen, und engagierten) Individuen?
Anm.:
Dieser Kommentar sollte eigentlich auf Radix (ganz unten) Bezug nehmen, da auch ich gedanklich bei Vosgeraus letztem Absatz ansetze.
“ Wir sind keine Mandanten des Deutschen Volkes, wir haben Auftrag von den Alliierten“
Konrad Hermann Joseph Adenauer (* 5. Januar 1876 in Köln; † 19. April 1967 in Rhöndorf, Stadtteil von Bad Honnef; eigentlich Conrad Hermann Joseph Adenauer) war von 1949 bis 1963 erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und von 1951 bis 1955 zugleich erster Bundesminister des Auswärtigen.
Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949
So schrieb Hans Herbert von ArnimProfessor für öffentliches Recht und Verwaltungslehre:
„Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; […] Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“
Hans Herbert von Arnim: Das System. Die Machenschaften der Macht. Droemer, München, 2001. ISBN 3-426-27222-9
Der Artikel ist ein eindrucksvolles Zeugnis wie deformiert das Rechtsdenken in der BRD ist:
„Das Grundgesetz – eine ganz und gar deutsche Verfassung“
O-Ton Ministerpräsident Hans Ehard:
„Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der (von den Besatzern) vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustandekommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen.
“ Es besteht die Tatsache – und sie darf und soll ausgesprochen werden – , daß nämlich bei diesem Entstehungsmodus der neuen Bundesrepublik ein alliierter Zwang vorliegt, der uns keine andere Wahl läßt. “
Hans Ehard (* 10. November 1887 in Bamberg; † 18. Oktober 1980 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker der CSU. Von 1946 bis 1954 und von 1960 bis 1962 war er Ministerpräsident des Freistaates Bayern.
Ich sehe insbesondere den letzten Absatz genauso. Ich würde es allerdings nicht als Dekadenz- und Zerfallsprozess im Demos freundlich bezeichnen, sondern schlichtweg als eine Degeneration des Demos.
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