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Geldstrafe: „Castor-Schottern“: Linkspartei-Abgeordneter verurteilt

Geldstrafe: „Castor-Schottern“: Linkspartei-Abgeordneter verurteilt

Geldstrafe: „Castor-Schottern“: Linkspartei-Abgeordneter verurteilt

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Geldstrafe
 

„Castor-Schottern“: Linkspartei-Abgeordneter verurteilt

Der Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Jan van Aken, ist am Dienstag vom Amtsgericht Lüneburg wegen Anstiftung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Van Aken hatte 2010 anläßlich der Castorproteste im Wendland einen Text unterzeichnet, indem zur Sabotage von Bahngleisen aufgerufen wurde.
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Plakat: Linkspartei-Politiker zu Geldstrafe verurteilt Foto: JF

LÜNEBURG. Der Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Jan van Aken, ist am Dienstag vom Amtsgericht Lüneburg wegen Anstiftung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Van Aken hatte 2010 anläßlich der Castorproteste im Wendland mit weiteren Fraktionskollegen einen Text unterzeichnet, indem dazu aufgerufen wurde, Steine aus dem Gleisbett zu räumen, um den Atommülltransport aufzuhalten.

Mehrere der an der Kampagne „Castor schottern“ beteiligten Politiker, darunter auch die stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei Sahra Wagenknecht, akzeptierten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Spende von 500 Euro an den Verein „Kinder von Tschernobyl“.

Von Aken bezeichnet Verfahren „Schauprozeß“

Neben van Aken hatten auch die Abgeordneten ebenfalls beschuldigten Abgeordneten Inge Höger, Sevim Dagdelen und Diether Dehm das Angebot nicht angenommen, „um ein für allemal den haltlosen Vorwurf der Strafbarkeit der Schottererklärung juristisch klären zu lassen“.

Von Aken sagte nach seiner Verurteilung, der Staatsanwalt habe offenbar noch nicht mitbekommen, daß der Kalte Krieg vorbei sei, berichtet das linksextreme Bündnis „Castor Schottern“ auf seiner Facebook-Seite. Das Verfahren nannte er demnach einen „politischen Schauprozeß“.

Bereits in der Vergangenheit waren Personen, die den Aufruf unterzeichnet hatten, verurteilt worden. So war im März vergangenen Jahres ein 51 Jahre alter Linksextremist zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt worden. Der Verurteilte begründete seine Tat damit, er habe mit der Unterzeichnung seine Solidarität mit den Castor-Gegnern zum Ausdruck bringen wollen, da ihm aufgrund seiner Körperbehinderung eine Teilnahme an den Protesten nicht möglich gewesen sei. (tb/ho)

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