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Asyl: Menschenrechtsinstitut lobt Einschränkung der Meldepflicht

Asyl: Menschenrechtsinstitut lobt Einschränkung der Meldepflicht

Asyl: Menschenrechtsinstitut lobt Einschränkung der Meldepflicht

Beate_Rudolf_www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Menschenrechtsinstitut lobt Einschränkung der Meldepflicht

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich erfreut über die geplante Regierungsentscheidung gezeigt, die Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz einzuschränken. So könnten auch Kinder ohne Papiere ihr Menschrecht auf Bildung wahrnehmen.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Leiterin des Menschenrechtsinstitutes Beate Rudolf Foto: institut-fuer-menschenrechte.de

BERLIN. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich erfreut über die geplante Regierungsentscheidung gezeigt, die Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz einzuschränken. „Der Wegfall der Übermittlungspflicht für Schulen und Kindertagesstätten ist ein wichtiger Schritt, damit Kinder ohne Papiere ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrnehmen können“, sagte Institutsleiterin Beate Rudolf.

Bisher müßten Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus fürchten, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule oder einen Kindergarten besuchen, da die Einrichtungen nach dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet sind, sie an den Ausländerbehörden zu melden. 

Einschränkung ist erst der erste Schritt

Das Institut setzt sich dafür ein, daß auch illegale Einwanderer „ihre Menschenrechte in Deutschland tatsächlich wahrnehmen können“. Diese würden für alle in Deutschland lebenden Menschen gelten, „ohne Ausnahme“. Entsprechend habe die geplante Gesetzesänderung auch eine „Signalfunktion“.

Rudolf wünscht sich daher auch eine Einschränkung der Meldepflicht in anderen Bereichen, „damit Menschen ohne Papiere auch ihre Menschenrechte auf Gesundheit und auf angemessenen Lohn sowie faire Arbeitsbedingungen wahrnehmen können“.

Die Bundestagsfraktionen von Grünen und der SPD haben bereits entsprechende Gesetzesvorlagen eingereicht. (FA)

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