2.700 Euro an Steuergeld haben die „Falken“ für ihre Sex-Broschüre zur Frühsexualisierung von Zehnjährigen mittels „Holzpenis“, „Lecktüchern“ und „Vibrator“ ausgegeben. 2.700 Euro? Das mag vielleicht nicht nach viel Geld klingen. Doch den Skandal dahinter mindert das kein bisschen, und er betrifft vor allem das Familienministerium; aus dessen Etat floss das Geld nämlich.
Dabei stellt sich zunächst die Frage, warum eine Organisation, die Pädagogik ausdrücklich als Mittel zur Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft versteht (siehe hier), überhaupt staatliche Fördergelder bekommt. Es stellt sich sodann die Frage, warum das Familienministerium sich ein ganzes Jahrzehnt lang offenbar überhaupt nicht an der Broschüre störte.
Diese wurde nämlich schon im Jahr 2017 veröffentlicht. Doch erst jetzt, 2026, fing das Ministerium an, sich kritisch dazu zu äußern. Entweder hielt es die Methodik der Broschüre also bis dahin für angemessen oder aber es hatte gar nicht von sich aus überprüft, was die „Falken“ eigentlich mit dem zur Verfügung gestellten Geld veranstalteten. Man weiß nicht genau, welche Variante man beunruhigender finden soll. Gut möglich, dass beide gleichermaßen zutreffen.
Die „Falken“ scheren sich nicht darum
Jedenfalls ging das Ministerium also erst im Mai dieses Jahres vorsichtig auf Distanz, als die JF es nach einem Apollo-News-Bericht mit der Broschüre konfrontiert hatte. „Einzelne Darstellungen“ in dem Heft könnten „aus fachlicher Sicht kritisch gesehen werden“ und „sollten“ daher angepasst werden, hieß es nun.
Doch die „Falken“ scheren sich nicht darum. Erst jetzt, ein Vierteljahr später, haben sie überhaupt eine Reaktion veröffentlicht. Darin reden sie die Broschüre schön, sprechen von einer rechten „Hetzkampagne“ und loben das „hohe fachliche Niveau“ des eigenen Pamphlets. Damit machen sie letztlich klar, dass sie nicht daran denken, das Papier zu überarbeiten.
Von der „sozialistischen Jugendorganisation“ hatte man kaum etwas anderes erwarten können. Doch bezeichnend ist wiederum das Verhalten des Ministeriums. Mehrere JF-Anfragen beantwortete es stets zwiegespalten: Einerseits distanzierte es sich vorsichtig – andererseits unterstrich es wiederholt, dass für den Inhalt der Broschüre am Ende die „Falken“ selbst verantwortlich sein sollen. Heißt wohl: Das Ministerium wird nichts weiter unternehmen.
Das Ministerium handelt unverantwortlich
Damit zieht es sich in unverantwortlicher Weise aus seiner Verantwortung. Es tut gerade so, als ginge es hier um irgendein beliebiges Thema. Dabei geht es um die Frühsexualisierung von Kindern und damit von Menschen, die einen besonderen Schutz benötigen, gerade in diesem Bereich.
Die „Falken“ sind übrigens offiziell als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und profitieren als solcher ausgerechnet vom „Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes“. Allein seit 2016 haben sie in diesem Rahmen rund 13 Millionen Euro überwiesen bekommen. Perverserweise soll der Kinderplan gerade dazu beitragen, dass „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden“.
Die rechtlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe sind im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. Dort heißt es unter anderem, dass Tätigkeiten freier Träger gefördert werden sollen, wenn der jeweilige Träger „die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt“.
Wie soll man das noch erklären?
Vor diesem Hintergrund wird relevant, was das Familienministerium jetzt noch einmal gegenüber der JF wiederholte: Man habe die Falken „deutlich“ darauf hingewiesen, dass die Sex-Broschüre „fachlichen Ansprüchen in keiner Weise genügt, und darauf gedrängt, Konsequenzen zu ziehen“.
Wir fassen zusammen: Das Sozialgesetzbuch nennt die Erfüllung fachlicher Voraussetzungen als Bedingung für die Finanzierung einer Maßnahme. Das Familienministerium stellt nun fest, dass die erwähnte Broschüre „fachlichen Ansprüchen in keiner Weise genügt“. Die „Falken“ reagieren darauf, indem sie demonstrativ das „hohe fachliche Niveau“ des Pamphlets preisen.
Wie, bitte, soll man da noch erklären, dass die „Falken“ voraussichtlich trotzdem weiterhin Steuergelder vom Bund abgreifen?






