BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat eine bundesweit einheitliche Praxis bei der Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen gefordert. Der innenpolitische Sprecher, Alexander Throm, sagte, die Länder sollten dem Beispiel von Bundeskriminalamt und Bundespolizei folgen.
Diese gäben die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in der Pressearbeit grundsätzlich an. Die Information werde ohnehin in der Polizeistatistik erfasst.
Throm sagte gegenüber Focus, die Länder sollten die ihnen bekannten Informationen zu Tatverdächtigen „soweit möglich veröffentlichen“. Zur Begründung verwies der CDU-Politiker auf das Vertrauen in staatliche Stellen. Das Zurückhalten solcher Informationen könne „zur Verbreitung von Gerüchten und Falschinformationen und damit zu einem Vertrauensverlust in unsere Behörden führen“. Die Innenministerkonferenz solle tätig werden.
Baden-Württemberg will bei Tätern umdenken
Der Vorstoß kommt, während beispielsweise das Land Baden-Württemberg seine bisherige Praxis ändern will. Innenminister Manuel Hagel (CDU) plant, dass die Polizei die Nationalität von Verdächtigen künftig aktiv und grundsätzlich nennt. Ausnahmen soll es nur bei Jugendlichen, bei einer möglichen Identifizierung Betroffener oder bei gefährdeten Ermittlungen geben.
Hagel hatte bereits zuvor eine bundesweite Regelung verlangt. „Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten soll – das kann doch wirklich niemand verstehen“, wird der CDU-Politiker in Bild zitiert. Wer Vertrauen wolle, müsse Klartext reden: „Besonnen, sachlich, ohne ideologische Scheuklappen oder Polemik, aber vor allem – überall und für jeden gleich.“
Schon jetzt nennen mehrere Bundesländer die Nationalität in Polizeimeldungen grundsätzlich, darunter Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Andere Länder halten sich zurück oder prüfen im Einzelfall, ob ein öffentliches Interesse vorliegt.
Grüne warnen vor Diskriminierung
Die Debatte begleitet die deutsche Innenpolitik seit der Silvesternacht 2015/2016. Damals kam es unter anderem in Köln und Hamburg zu massenhaften sexuellen Übergriffen, die Tatverdächtigen stammten überwiegend aus Nordafrika. Die Herkunft der Verdächtigen wurde zunächst zurückhaltend kommuniziert, was später schwere Vorwürfe gegen Polizei und Medien auslöste.
Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) spricht sich inzwischen für bundeseinheitliche Regeln aus. „Ich bin immer ein Freund von Transparenz“, sagte Reul dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Nennung der Nationalitäten im Sicherheitskontext helfe dabei und schaffe Vertrauen in die Polizei.
Gegner einer allgemeinen Nennung verweisen auf den Pressekodex. Dieser sieht bei der Berichterstattung über Straftaten keine automatische Erwähnung von Nationalität, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit vor. Die Grünen lehnen eine grundsätzliche Nennung ab, weil sie darin ein Diskriminierungsrisiko sehen. (rr)






