ROM/BERLIN. Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) ändert Italien seine Politik nicht, illegal eingewanderte Migranten aus anderen EU-Ländern zurückzunehmen. Alle zwölf Anfragen hat das Land seit der Gültigkeit am 12. Juni abgelehnt. Dabei wäre es dazu jetzt verpflichtet.
In einem nun veröffentlichten Bericht der EU-Kommission heißt es, Italien stimme sich nicht einmal mit anderen EU-Staaten über Alternativtermine ab. Die von Giorgia Meloni geführte Regierung blockt jede Kooperation in dieser Frage ab. Die EU-Kommission verlangte von Italien, damit aufzuhören, die Rücküberstellungen zu unterlaufen.
Damit geraten auch Aussagen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Zweifel. Laut seinen Angaben hatte er bereits Ende vergangenen Jahres eine eigene Vereinbarung zu Rückübernahmen mit Italien getroffen. Im Dezember 2025 verkündete er: „Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben.“
Dobrindt kritisiert Italien nicht
Doch bisher verpufft das komplett. Die Meloni-Regierung hält sich auch nicht an das bilaterale Abkommen, ohne dass die Bundesregierung und Dobrindt dies öffentlich kritisieren.
Die nun veröffentlichte EU-Analyse betrachtet, wie die Mitgliedsländer an den europäischen Außengrenzen GEAS in den ersten drei Wochen umgesetzt haben. Dabei geht es um Zypern, Spanien, Griechenland und Italien.

Das neue Asylsystem garantiert ihnen die Unterstützung anderer Mitgliedsländer bei der Massenmigration. Dafür sollen sie im Gegenzug verpflichtend Asylbewerber zurücknehmen, die regelwidrig vor allem nach Deutschland weiterziehen. Schon immer galt: Für Asylverfahren ist das Mitgliedsland zuständig, in dem die illegalen Einwanderer ankommen.
Der EU-Kommissions-Bericht hebt hervor, dass sich Zypern und Spanien an die neuen Regeln hielten. Über Griechenland sei noch keine Einschätzung möglich. Zwar sei bisher keine der acht Anfragen für die Rücknahme von Migranten positiv beschieden worden. Aber als der Bericht erstellt wurde, waren die gesetzlichen Fristen noch nicht abgelaufen. (fh)





