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Nach neuem Gutachten: SPD und Grüne trommeln für ein AfD-Verbotsverfahren

Nach neuem Gutachten: SPD und Grüne trommeln für ein AfD-Verbotsverfahren

Nach neuem Gutachten: SPD und Grüne trommeln für ein AfD-Verbotsverfahren

SPD-Chefs Bärbel Bas und Lars Klingbeil: Fordern die Justiz und Sicherheitsbehörden auf, sich mit dem neuen AfD-Verbotsgutachten zu befassen. (Themenbild)
SPD-Chefs Bärbel Bas und Lars Klingbeil: Fordern die Justiz und Sicherheitsbehörden auf, sich mit dem neuen AfD-Verbotsgutachten zu befassen. (Themenbild)
SPD-Chefs Bärbel Bas und Lars Klingbeil: Fordern die Justiz und Sicherheitsbehörden auf, sich mit dem neuen AfD-Verbotsgutachten zu befassen. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Nach neuem Gutachten
 

SPD und Grüne trommeln für ein AfD-Verbotsverfahren

Eine linke NGO bescheinigt der AfD Verfassungswidrigkeit – und SPD-Chefin Bärbel Bas sowie Grüne nehmen die neue Analyse als Anlass, um für die Verbotsprüfung zu werben. Doch viel Neues steht darin nicht.
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BERLIN. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat nach einem neuen juristischen Gutachten zu einer möglichen AfD-Verbotsprüfung „juristische Schritte“ gefordert. Das über 3.000seitige Dokument im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) bescheinigte einem solchen Verfahren eine Aussicht auf Erfolg. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, sind alle Demokraten verpflichtet zu handeln“, sagte die Co-Parteichefin am Donnerstag. Ihr Parteikollege und Vizekanzler Lars Klingbeil forderte zudem von den Sicherheitsbehörden, sich mit dem neuen Dokument „eingehend“ zu befassen.

Auch die Bundestagsabgeordneten Ricarda Lang und Till Steffen (Grüne) sprachen sich für eine Verbotsprüfung aus. „Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig“, schrieb die Ex-Grünen-Chefin am Donnerstag auf dem Kurznachrichtendienst X. Man solle jetzt einen Antrag auf ein Prüfverfahren für ein Verbot „dieser rechtsextremen Partei“ beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen.

In einem Video verglichen die beiden Politiker zudem das neue Gutachten mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte im Februar dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Hochstufung der AfD zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ untersagt (JF berichtete). Dafür lägen die Voraussetzungen nicht vor. „Viele von euch waren irritiert“, wandte sich Lang an die Zuschauer. Steffen betonte, das BfV-Gutachten sei „viel weniger detailliert“ als die Einschätzung der GfF.

Gutachter vergleichen die AfD mit der NPD

Wie die bisherigen Verfassungsschutz-Gutachten basiert das neue Dokument ausschließlich auf öffentlichen Quellen. Die AfD verstoße demnach gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Damit erfülle sie die Voraussetzungen für eine Prüfung des Verbots,  die „wahrscheinlich“ Erfolg haben würde. Zugleich treffe die Analyse keine Aussage darüber, ob ein entsprechender Antrag gestellt werden solle.

Die GfF begründet ihre Haltung unter anderem damit, dass die AfD sowie ihre Anhänger einen „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ realisieren wollten. Demnach behandle die Partei verschiedene Menschengruppen „auf demütigende Weise“ ungleich. „Deutsche mit Migrationsgeschichte“ wolle sie etwa durch Ausbürgerungen und „bevölkerungspolitische Maßnahmen“ in ihrer „elementaren und demokratischen Rechtsgleichheit“ verletzen. Zu letzteren zählten unter anderem ein Kredit für Mütter mit mindestens drei Kindern, die über die deutsche Staatsbürgerschaft sowie eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige Stelle verfügten.

Auch verglichen die Gutachter die AfD mit der NPD (heute „Die Heimat“), deren Verbotsverfahren 2017 gescheitert war. „So unterschiedlich die Varianten des Rassismus und des völkischen Weltbilds sein mögen, von denen die politischen Konzepte von NPD und AfD ausgehen, so sehr ähneln sie sich in der anvisierten praktischen Umsetzung“, urteilten sie.

Die GfF wird unter anderem durch Campact finanziert

Zudem seien Bezeichnungen für Politiker anderer Parteien wie „Vasallen Amerikas“ oder Forderungen nach strafrechtlicher Verfolgung von Politikern wie Angela Merkel Belege für das Ziel, politische Gegner aus dem Prozess politischer Willensbildung auszuschließen. Ebenso birge das Ziel der Partei, die Antifa zu verbieten, die Gefahr einer „Kriminalisierung einer politischen Überzeugung“.

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Die seit 2015 bestehende GfF kämpfe nach eigenen Angaben dafür, Grundrechte auch „in neuen oder bislang vernachlässigten Bereichen zu verwirklichen“. Zu den Vorstandsmitgliedern zählt unter anderem Felix Reda, der von 2014 bis 2019 die Grünen im EU-Parlament vertreten hatte. Der Generalsekretär des Vereins, Malte Spitz, war zudem Vorstandsmitglied der Partei gewesen. Am neuen AfD-Gutachten war unter anderem Viktor Böse beteiligt, der für den Brandenburger Landesverband der Grünen die Öffentlichkeitsarbeit mitverwaltet hatte.

2018 hatte sich die GfF an einem Verfahren gegen das Verbot des linksextremen Portals „Linksunten.Indymedia“ vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt. Zu den finanziellen Unterstützern des Vereins zählen unter anderem die Kampagnenplattform Campact, die Bertelsmann-Stiftung sowie die vom US-Milliardär George Soros gegründeten Open Society Foundations. (kuk)

SPD-Chefs Bärbel Bas und Lars Klingbeil: Fordern die Justiz und Sicherheitsbehörden auf, sich mit dem neuen AfD-Verbotsgutachten zu befassen. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
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