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In eigener Sache: JUNGE FREIHEIT reicht Klage gegen Niedersachsens Medienpranger ein

In eigener Sache: JUNGE FREIHEIT reicht Klage gegen Niedersachsens Medienpranger ein

In eigener Sache: JUNGE FREIHEIT reicht Klage gegen Niedersachsens Medienpranger ein

Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des niedersächsischen Justizministeriums: Chefredakteure reagieren empört. DIe JUNGE FREIHEIT reicht nun Klage ein. Foto: JF-Montage mit KI
Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des niedersächsischen Justizministeriums: Chefredakteure reagieren empört. DIe JUNGE FREIHEIT reicht nun Klage ein. Foto: JF-Montage mit KI
Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des niedersächsischen Justizministeriums: nimmt zahlreiche Medien ins Visier. Foto: JF-Montage mit KI
In eigener Sache
 

JUNGE FREIHEIT reicht Klage gegen Niedersachsens Medienpranger ein

Wer die JUNGE FREIHEIT und andere konservative Medien liest, wird von der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen unter Rechtsextremismus-Verdacht gestellt. Die JF reicht gegen diese eklatante Verletzung des politischen Neutralitätsgebotes nun Klage ein.
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BERLIN. Die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen einen vom Land Niedersachsen betriebenen Medienpranger eingereicht. Auf der Seite „AussteigerhilfeRechts“ des dem Justizministerium untergeordneten „Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen“ (AJSD) werden neben der JUNGEN FREIHEIT zahlreiche weitere konservative, rechte und libertäre Zeitschriften unter der Kategorie „Rechtsextremismus erkennen“ aufgeführt.

„Der von der rot-grünen Regierung in Niedersachsen verantwortete Medienpranger ist ein einziger Skandal“, sagte JF-Chefredakteur Dieter Stein. „Es kann nicht sein, dass staatliche Stellen Stimmung gegen unabhängige und kritische Medien machen. Wir verlangen vom niedersächsischen Justizministerium die sofortige Abschaltung dieses mit Steuergeldern finanzierten Antifa-Portals.“

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Finanziert wird der Justizsozialdienst vollständig aus dem Haushalt Niedersachsens. Wie aus dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 hervorgeht, waren allein 33,4 Millionen Euro für den AJSD vorgesehen, dem die „Aussteigerhilfe Rechts“ zugeordnet ist – davon mehr als 26 Millionen Euro für rund 400 vollzeitäquivalente Beschäftigte.

Lesen Sie hier die ganze JF-Recherche zum niedersächsischen Medienpranger

Staatsrechtler äußert scharfe Kritik am Vorgehen der Landesregierung

Der bekannte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hatte den Medienpranger scharf kritisiert (JF berichtete). „Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken und insbesondere nicht Steuergelder zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung einsetzen“, sagte Murswiek der JF. „Das gilt auch für alle anderen Staatsorgane und Behörden.“

Zwar sei die Bekämpfung des Extremismus auch durch Öffentlichkeitsarbeit erlaubt, solange verfassungsfeindliche Bestrebungen darunterfallen. Allerdings verstoße bereits die „Aussteigerhilfe Rechts“ mit ihrem Namen dagegen, weil damit das gesamte Spektrum der politischen Rechten stigmatisiert werde. „Das wird sogar im Einzelnen fortgeführt, wenn als ‘rechts’ eingeordnete Presseorgane amtlich in die Nähe zum Rechtsextremismus gerückt werden.“ Murswiek weiter: „Der Staat darf es nicht.“

Ziel der Klage ist es, dem Land Niedersachsen und seinen Behörden zu untersagen, die Zeitschrift „JUNGE FREIHEIT“ als Beispiel, Indiz oder Erscheinungsform in einem „Glossar Rechtsextremismus erkennen“ aufzuführen. (ho)

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Die „Aussteigerhilfe Rechts“ des niedersächsischen Justizministeriums: nimmt zahlreiche Medien ins Visier. Foto: JF-Montage mit KI
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