COTTBUS. Die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung hat Gendersprache in der Verwaltung verboten. „Die hauptamtliche Verwaltung und die ehrenamtliche Verwaltung verwenden stattdessen die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung, das generische Maskulinum oder die geschlechtsneutralen Sammelbezeichnungen“, heißt es in dem Antrag, der nach JF-Informationen am Mittwoch mit 20 zu 18 Stimmen angenommen wurde.
Der Bürgermeister wurde damit beauftragt, „die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses in der hauptamtlichen Verwaltung und gegenüber den Organen der ehrenamtlichen Verwaltung zu veranlassen“. Künftig soll die Verwendung des Gendersterns, des Gender-Doppelpunkts, des Gender-Unterstrichs, des Binnen-I und sonstiger vergleichbarer Sonderformen verboten sein. Der Antrag wurde von den Fraktionen der AfD und der Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus eingebracht.
Der Antrag wird damit begründet, dass Sonderzeichen der Gendersprache nicht Bestandteil der amtlichen deutschen Rechtschreibung sind, die Lesbarkeit und Barrierefreiheit amtlicher Texte beeinträchtigen und insbesondere Menschen mit Lese- oder Verständnisschwierigkeiten zusätzlich belasten. Das stehe im Widerspruch zu gesetzlichen Vorgaben zur klaren und barrierearmen Kommunikation.
Linksfraktion habe „deutsche Sprache verunstaltet“
In der Vergangenheit habe die Rathausfraktion der Linkspartei „zum wiederholten Male gegendert und die deutsche Sprache massiv verunstaltet“, sagte der Vorsitzende der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland sowie der AfD Cottbus und Stadtverordnete, Jean-Pascal Hohm, der JUNGEN FREIHEIT. Das sei einer der Gründe, warum der Antrag ursprünglich eingebracht worden sei.
Cottbus gehe mit der Entscheidung zurück in Richtung Normalität. „Das Beispiel zeigt, was möglich ist, wenn Parteien und Fraktionen keine Brandmauern errichten: Politik im Interesse der Bevölkerungsmehrheit“, sagte Hohm. Die Mehrheit der Bevölkerung lehne das Gendern ab. „Die Mehrheitsmeinung hat die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung nun auch politisch Ausdruck verliehen.“
Gendersprache in offiziellen Dokumenten verboten
Das Verbot gilt in der hauptamtlichen Verwaltung „in sämtlichen amtlichen Schreiben, Bescheiden, Formularen, Satzungen, Beschlussvorlagen, Bekanntmachungen, Pressemitteilungen, Veröffentlichungen, Internetauftritten und sonstigen Dokumenten“.

Zudem darf die Gendersprache nicht mehr in den Organen der ehrenamtlichen Verwaltung verwendet werden, „insbesondere für die Stadtverordnetenversammlung, ihre Ausschüsse, Beiräte, Ortsbeiräte sowie sonstige kommunale Gremien und Mandatsträger, soweit diese im Rahmen ihrer kommunalen Tätigkeit offizielle Dokumente, Veröffentlichungen oder Mitteilungen der Stadt erstellen“. (mas)