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„Aussteigerhilfe Rechts“: „Der Staat darf es nicht“: Staatsrechtler attackiert Niedersachsens Medienpranger

„Aussteigerhilfe Rechts“: „Der Staat darf es nicht“: Staatsrechtler attackiert Niedersachsens Medienpranger

„Aussteigerhilfe Rechts“: „Der Staat darf es nicht“: Staatsrechtler attackiert Niedersachsens Medienpranger

Staatsrechtler Dietrich Murswiek zum Medienpranger der „Aussteigerhilfe Rechts“: „Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken.“ Foto: picture alliance / Rolf Haid | Rolf Haid
„Aussteigerhilfe Rechts“
 

„Der Staat darf es nicht“: Staatsrechtler attackiert Niedersachsens Medienpranger

Eine niedersächsische Landesbehörde listet die JUNGE FREIHEIT im Zusammenhang mit Rechtsextremismus auf. Jetzt äußert sich der bekannte Staatsrechtler Dietrich Murswiek und wirft der rot-grünen Regierung einen eklatanten Bruch des Neutralitätsgebots vor.
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BERLIN. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Medienpranger der „Aussteigerhilfe Rechts“ des Landes Niedersachsen kritisiert. Auf deren Seite wird die JUNGE FREIHEIT neben anderen konservativen und libertären Magazinen in der Rubrik „Rechtsextremismus erkennen“ aufgelistet. „Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken und insbesondere nicht Steuergelder zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung einsetzen“, sagte Murswiek der JF. „Das gilt auch für alle anderen Staatsorgane und Behörden.“

Zwar sei die Bekämpfung des Extremismus auch durch Öffentlichkeitsarbeit erlaubt, solange verfassungsfeindliche Bestrebungen darunter fallen. Allerdings verstoße bereits die „Aussteigerhilfe Rechts“ mit ihrem Namen dagegen, weil damit das gesamte Spektrum der politischen Rechten stigmatisiert werde. „Das wird sogar im Einzelnen fortgeführt, wenn als ‘rechts’ eingeordnete Presseorgane amtlich in die Nähe zum Rechtsextremismus gerückt werden.“ Murswiek weiter: „Der Staat darf es nicht.“

Lesen Sie hier die ganze JF-Recherche zum niedersächsischen Medienpranger

Die JUNGE FREIHEIT hatte bereits vergangenen Donnerstag angekündigt, juristische Schritte gegen die Landesregierung in Hannover zu prüfen. „Es kann nicht sein, dass staatliche Stellen Stimmung gegen unabhängige und kritische Medien machen. Wir verlangen vom niedersächsischen Justizministerium die sofortige Abschaltung dieses mit Steuergeldern finanzierten Antifa-Portals“, forderte JF-Chefredakteur Dieter Stein.

Auch Tichys Einblick taucht im Medienpranger auf

Neben der Zeitung tauchen unter anderem die Deutsche Sprachwelt, das Freilich Magazin, die Burschenschaftlichen Blätter, die Krautzone, die Preußische Allgemeineeigentümlich frei und Tichys Einblick auf dem Medienpranger der „Aussteigerhilfe“ auf (JF berichtete). „Auch wenn viele der Symbole, Zeitschriften oder Bekleidungsmarken erlaubt sind, sollte auf einen Fund stets reagiert werden“, heißt es wörtlich im Glossar der Behörde. Als Begründung für die Auflistung nennt die Behörde unter anderem Artikel der taz, von Antifa-Blogs und der inzwischen inaktiven Seite „Blick nach rechts“, die der SPD nahestand.

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Finanziert wird die „Aussteigerhilfe“ vollständig aus den Mitteln des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen. 2025 hatte die rot-grüne Landesregierung 33,4 Millionen Euro für dessen Betrieb vorgesehen, wovon 26 Millionen auf das Personal entfallen. (kuk)

Staatsrechtler Dietrich Murswiek zum Medienpranger der „Aussteigerhilfe Rechts“: „Die Regierung darf nicht mit hoheitlichen Mitteln auf die politische Willensbildung einwirken.“ Foto: picture alliance / Rolf Haid | Rolf Haid
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