Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 sieht Ausgaben für den Siebenjahreszeitraum von 1.985 Milliarden Euro vor – ein inflationsbereinigter Zuwachs gegenüber dem laufenden MFR 2021–2027 um 38 Prozent. Zuzüglich sind EU-Kredite von maximal 661 Milliarden Euro (Anteil 33,3 Prozent) vorgesehen. Damit hätte die europäisch-fiskalische Schuldenentwicklung eine neue Stufe erreicht.
Am Anfang stand 1997 der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) als zentrales Regelwerk der EU, welcher die Finanzstabilität der Mitgliedstaaten sichern sollte. Als hätte nicht bereits jeder Staat ein ureigenes Interesse am Erhalt seiner Schuldentragfähigkeit, mussten aber externe Regeln und EU-kommissarische Aufsichten her. Die Maastricht-Referenzwerte geben ein gesamtstaatliches Haushaltsdefizit von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und eine Grenze der öffentlichen Verschuldung von 60 Prozent des BIP vor. Im Rahmen ihrer Beurteilung der nationalen Haushaltspolitiken („Europäisches Semester“) warnte die EU-Kommission, dass aktuell zehn der 27 Mitgliedstaaten ein Haushaltsdefizit von über drei Prozent der Wirtschaftsleistung aufweisen und vier EU-Staaten (Griechenland, Italien, Frankreich und Belgien) eine Schuldenquote von über 100 Prozent haben.
Nun stelle man sich folgendes Szenario vor: In einer allseits als notwendig erachteten Tempo-30-Zone wird ein Blitzer aufgestellt, der knapp 40 Prozent der Fahrzeuge als teils erheblich zu schnell erfasst. Was passiert? Der Ortsbeirat tritt an die Verkehrsbehörde heran und plädiert für eine Anhebung des Limits auf 50 Stundenkilometer, „weil es viele eilig haben“. In ähnlicher Weise wurden die Budgetregeln über Jahre aufgeweicht und in letzter Konsequenz länderspezifisch „individualisiert“. Aktuell nehmen 17 Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – eine nationale Ausweichklausel für Verteidigung in Anspruch, nach der Kredite in Höhe von 1,5 Prozent des BIP für Verteidigungsausgaben die jährliche Defizitgrenze überschreiten dürfen. Damit wird der Grenzwert auf 4,5 Prozent des BIP angehoben.

Langfristige Rückwirkungen auf die nationalen Kreditzinsen
Doch damit nicht genug. Auf Vorschlag von Italien und Spanien wird eine Erweiterung der Klausel um bis zu 0,3 Prozent des BIP für „Investitionen in die Energiewende“ vorbereitet. Ein nächster Schritt zur Erleichterung des nationalen Kreditzugangs waren sogenannte Borrow-to-Lend-Kredite. Hier nimmt die EU zu ihren günstigen Konditionen Kredite auf, um diese an hochverschuldete Staaten weiterzuleiten. Sie profitieren von der Zinsdifferenz einer als sicher geltenden EU-Anleihe gegenüber den Risikoaufschlägen bei alternativ notwendiger nationaler Schuldenaufnahme.
Zudem dürfte die EU gegebenenfalls eine eher nachsichtigere Gläubigerin im Falle einer notwendigen Schulden-Restrukturierung sein. Damit umgeht diese Kredithilfe den Sanktionsmechanismus steigender Zinsen für unsolide Staaten und hebelt das Beistandsverbot (Art. 125 AEU-Vertrag) indirekt aus. Die Last tragen derzeit noch relativ solide Staaten wie Deutschland, die diese „geliehenen“ Kreditkonditionen nicht benötigen, aber de facto für die Rückzahlung der EU-Anleihen im EU-Haushalt geradestehen und ihre Top-Bonität den anderen Mitgliedstaaten unentgeltlich zur Verfügung stellen – was langfristig Rückwirkungen auf ihre eigenen Kreditzinsen haben dürfte.
Sodann nimmt die EU eigene Schulden auf, um die Gelder als „verlorene Zuschüsse“ an EU-Staaten für genehmigte Zwecke zu geben. Hier findet bereits ein Ersatz nationaler Schulden statt, während die Mittelverausgabung teils wenig kontrolliert bei den Staaten verbleibt. Schließlich vermeiden gemeinschaftliche EU-Schulden, mit denen die EU eigene Programme durchführt, nationale Zuführungen und Kreditaufnahmen. Sie sind der Endpunkt einer Vergemeinschaftung von Schulden, für deren Aufnahme und Haftung ehemals die Nationalstaaten zuständig waren.
EU-Schuldenstand explodiert
Alle diese vielgestaltigen EU-Anleihen werden als „Eurobonds“ bezeichnet. Leider veröffentlicht weder die Kommission noch der Europäische Rechnungshof (EuRH) ein Dokument, das die haushaltsrelevante Verschuldung der EU systematisch aufschlüsselt und die Entwicklung des damit verbundenen Schuldendienstes über die nächsten beiden Siebenjahreszeiträume bis 2041 projiziert.
Nach einer aktuellen Studie des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) beliefen sich die ausstehenden gemeinschaftlichen Schulden Ende 2024 auf 810 Milliarden Euro. Mit den im Planungsstadium befindlichen Kreditfazilitäten des zukünftigen MFR 2028–2034 von maximal 661 Milliarden Euro könnte der EU-Schuldenstand aufgrund bestehender Vereinbarungen bis zum Ende der Haushaltsperiode 2034 auf bis zu 1.809 Milliarden Euro sprunghaft ansteigen. Offiziell begründet werden die EU-Schulden mit „europäischen öffentlichen Gütern“ (Draghi Report 2024), also für Projekte mit grenzüberschreitendem Nutzen wie Verteidigung oder transeuropäische Energietrassen.

2024 waren 62 Prozent der EU-Schulden an die Mitgliedstaaten durchgereichte, quasi subventionierte Kredite. Diese wurden unter anderem für Kurzarbeiterhilfen (98 Milliarden Euro) und zur Konjunkturstützung der wirtschaftlichen Corona-Folgen (109 Milliarden Euro) bewilligt. 24 Prozent waren nicht rückzahlbare Zuschüsse an die Staaten, insbesondere aus dem Corona-Wiederaufbauprogramm (198 Milliarden Euro). Weitere sechs Prozent beinhalteten Hilfen mit Schwerpunkt an die Ukraine (31 Milliarden Euro) und etwa acht Prozent waren Kredite, die für spezielle EU-Programme (70 Milliarden Euro) verausgabt wurden.
Konjunktureller Bezug ist kaum gegeben
Demnach wurden die EU-Kredite vornehmlich für konjunkturstützende Maßnahmen verwendet, die jedoch vorrangig nationale Wirkungen entfalten. Hinzu kommt, dass die schleppende Verausgabung der Corona-Mittel mit erheblichem Abstand zur Pandemie erfolgt, so dass ein konjunktureller Bezug kaum gegeben ist. Lediglich die Ukraine-Hilfen und Rüstungsvorhaben könnten demnach den Anspruch „europäischer öffentlicher Güter“ erfüllen.
Der EuRH warnte in seinem Jahresbericht zum EU-Haushaltsplan 2024 deshalb bereits, „um die Tragfähigkeit künftiger MFR zu gewährleisten, [müsse man] die zunehmende Belastung durch Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mittelaufnahme, die Verfügbarkeit entsprechender Garantien sowie die Notwendigkeit, ausreichende Mittel für die Durchführung der EU-Programme sicherzustellen“, berücksichtigen. Schließlich „könnte sich der Rückzahlungsplan der Anleihen … auf die insgesamt verfügbaren Mittel für Zahlungen künftiger MFR auswirken.“ Wird hier die gemeinsame europäische Zukunft verspielt?
Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt Ökonomie an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.





