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Ortskraftsohn: Juden ausgespäht, Blogger bedroht, Mädchen bedrängt – Afghane darf bleiben

Ortskraftsohn: Juden ausgespäht, Blogger bedroht, Mädchen bedrängt – Afghane darf bleiben

Ortskraftsohn: Juden ausgespäht, Blogger bedroht, Mädchen bedrängt – Afghane darf bleiben

In Köln fiel der Afghane bereits mit vielen Delikten auf. Bislang kam er aber immer mit milden Strafen davon. Foto: dpa
In Köln fiel der Afghane bereits mit vielen Delikten auf. Bislang kam er aber immer mit milden Strafen davon. Foto: dpa
In Köln fiel der Afghane bereits mit vielen Delikten auf. Bislang kam er aber immer mit milden Strafen davon. Foto: dpa
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Juden ausgespäht, Blogger bedroht, Mädchen bedrängt – Afghane darf bleiben

Ein Afghane kommt als Sohn einer früheren „Ortskraft“ mit sieben Verwandten nach Deutschland. Hier soll er eine Synagoge ausgespäht, einem Blogger mit Enthauptung gedroht und mehrere Mädchen sexuell bedrängt haben. Vor Gericht kommt er mit milden Auflagen davon.
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KÖLN. Ein afghanischer Migrant, der unter anderem auch die Kölner Synagoge ausgespäht haben soll, hat schon früher einen islamkritischen Blogger mit dem Tod bedroht. Das geht aus einem Schuldspruch des Kölner Amtsgerichts hervor.

Der Afghane soll vor gut zwei Wochen die Synagoge an der Roonstraße und das jüdische Gemeindezentrum mit seinem Handy gefilmt haben. Außerdem soll er in einem Chat darüber gesprochen haben, sich eine Schusswaffe zu besorgen. Die Staatsschützer führten ihn laut einem Focus-Bericht als Prüffall „Islamismus“.

Der Verdacht hängt auch mit einem älteren Verfahren aus dem Jahr 2021 zusammen. Damals soll der Afghane über soziale Netzwerke Bilder und Videos aus dem islamistischen Spektrum heruntergeladen und einschlägigen Extremistenprofilen gefolgt sein. Im Juni 2021 bedrohte er den irakischstämmigen Schriftsteller und islamkritischen Aktivisten Amed Sherwan. Die Drohung unterlegte er laut Focus mit einer Fotomontage, die den abgeschnittenen Kopf des Schriftstellers zeigte.

Vater des Afghanen war „Ortskraft“

Im Mai 2022 musste sich der damals 17 Jahre alte Afghane deshalb vor dem Amtsgericht Köln verantworten. In dem Schuldspruch heißt es laut Bericht, der Angeklagte habe dem Geschädigten androhen wollen, „ihm ebenfalls den Kopf abzuschneiden und ihn hierdurch zu töten“. Das Urteil: Er sollte vier Gespräche im Präventionsprogramm „Wegweiser“ bei der Kölner Arbeiterwohlfahrt führen.

Auch wegen Sexualdelikten soll der Migrant bereits aufgefallen sein. So soll er im August 2024 eine Mitschülerin bedrängt und ihr in den Intimbereich gefasst haben. Einen Tag später soll er eine andere Bekannte nach dem Unterricht zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Das Amtsgericht verhängte demnach im November 2025 eine Verwarnung und die Auflage, sich einer Therapie bei der Caritas zu unterziehen.

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Zudem ermitteln die Strafverfolger wegen schweren sexuellen Missbrauchs gegen den heute 22jährigen. Er soll auch eine Minderjährige dazu gezwungen haben, vor laufender Kamera Oralverkehr an ihm und einem Bekannten vorzunehmen. Trotz dieser Vorwürfe hielt sich der Afghane weiter in Deutschland auf.

Grund dafür ist offenbar der besondere Aufenthaltsstatus seiner achtköpfigen Familie. Diese war vor elf Jahren nach Deutschland eingereist, weil der Vater als Apotheker in Afghanistan deutsche Einsatzkräfte mit Informationen unterstützt hatte. Laut aktuellen Informationen sollen die Behörden nun aber versuchen, den Afghanen abzuschieben. (rr)

In Köln fiel der Afghane bereits mit vielen Delikten auf. Bislang kam er aber immer mit milden Strafen davon. Foto: dpa
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