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Schutzstatus: Kommt es bald zu Masseneinbürgerungen von Ukrainern?

Schutzstatus: Kommt es bald zu Masseneinbürgerungen von Ukrainern?

Schutzstatus: Kommt es bald zu Masseneinbürgerungen von Ukrainern?

Sieht keine Welle von Einbürgerungen von Ukrainern: Joachim Herrmann, Innenminister Bayern. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Sieht keine Welle von Einbürgerungen von Ukrainern: Joachim Herrmann, Innenminister Bayern. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Sieht keine Welle von Einbürgerungen von Ukrainern: Joachim Herrmann, Innenminister Bayern. Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Schutzstatus
 

Kommt es bald zu Masseneinbürgerungen von Ukrainern?

In Bayern leben 190.000 Ukrainer. Doch Innenminister Joachim Herrmann widerspricht Sorgen vor einer Einbürgerungswelle: Der Schutzstatus reicht dafür nicht aus.
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MÜNCHEN. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat Befürchtungen vor einer baldigen Masseneinbürgerung von Ukrainern zurückgewiesen. Der vorübergehende Schutzstatus, den die meisten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland besitzen, erlaube laut ihm nach geltender Rechtslage grundsätzlich keine Einbürgerung.

„Mit einer großen Zahl von zusätzlichen Einbürgerungsanträgen von ukrainischen Staatsangehörigen ist deshalb in nächster Zeit nicht zu rechnen“, sagte Herrmann am Dienstag.

Hintergrund ist die Debatte darüber, ob ukrainische Staatsangehörige, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs in Deutschland leben, in größerer Zahl eingebürgert werden könnten. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums leben derzeit rund 190.000 ukrainische Staatsangehörige im Freistaat. Der Großteil von ihnen, nämlich 162.612 Personen, verfügt wegen des Krieges über einen vorübergehenden Schutzstatus. Dieser wurde auf EU-Ebene zuletzt bis zum 4. März 2027 verlängert.

Ukrainer in Bayern laut Hermann gut integriert

Nur ein kleiner Teil der Ukrainer in Bayern besitzt nach Herrmanns Angaben einen Aufenthaltstitel, der grundsätzlich zur Stellung eines Einbürgerungsantrags berechtigt. Konkret handelt es sich um 2.417 ukrainische Staatsangehörige, die als Fachkräfte über einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit verfügen. Das entspreche „etwas über ein Prozent“ der im Freistaat lebenden Ukrainer, so der CSU-Politiker.

Er wies zudem darauf hin, dass eine Einbürgerung an weitere Voraussetzungen gebunden ist. Eingebürgert werden könnten nur besonders gut integrierte Personen, die die deutsche Sprache beherrschen, ihren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten, viele Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben und nicht straffällig geworden sind.

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Zugleich hob Herrmann die Arbeitsmarktintegration von Ukrainern in Bayern hervor. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gibt es im Freistaat rund 57.300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Ukraine. Die Beschäftigungsquote ukrainischer Staatsangehöriger liege in Bayern bei 42,4 Prozent. Das sei der höchste Wert aller Bundesländer. Der Bundesdurchschnitt liege bei 37,9 Prozent. (rr)

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