BIELEFELD/DÜSSELDORF. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat den 36jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte der Vorsitzende Richter die besondere Schwere seiner Schuld fest und verhängte Sicherungsverwahrung gegen den Verurteilten. Der Syrer habe mit seinem Terroranschlag dschihadistische Ziele verfolgt, zeigte sich der Vorsitzende Richter überzeugt.
Das OLG folgte damit der Einschätzung der Bundesanwaltschaft, wonach M. keinerlei Empathie für seine Opfer empfinde. Aufgrund seiner islamistischen Weltanschauung sei er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit, seine Resozialisierungsprognose sei denkbar schlecht, hatte der Bundesanwalt argumentiert. Die Verteidiger des Syrers hatten auf dessen schwere Kindheit verwiesen und auf eine Depression, die ein psychiatrischer Gutachter bei ihm diagnostiziert hatte.
Im Mai vergangenen Jahres hatte Mahmoud M., der anderthalb Jahre zuvor als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, in Bielefeld mit mehreren Stichwaffen auf vor einer Bar stehende Fußballfans eingestochen (JF berichtete). Dabei waren vier Personen „lebensgefährlich verletzt“, wie es die Bundesanwaltschaft seinerzeit mitteilte.
Attentäter hatte befristeten Schutzstatus
Der Terrorist war nach der Tat ins etwa 150 Kilometer entfernte Heiligenhaus bei Düsseldorf geflüchtet. Dort nahm ihn kurz darauf Montagabend das SEK fest. M. wohnte im ostwestfälischen Harsewinkel, westlich von Bielefeld. Nach seinem Asylantrag hatte er einen befristeten Schutzstatus erhalten.
Bei der Festnahme leistete der Tatverdächtige nach Polizeiangaben Widerstand und wurde leicht verletzt. Hinweise von Zeugen, die ihn wahrscheinlich auf dem Fahndungsbild wiedererkannten, hatten die Ermittler auf die Spur des Mannes gebracht.
Am Tatort hatte der Attentäter beim Kampf mit den sich wehrenden Fußballfans mehrere Messer und seinen Rucksack verloren. Darin fanden Polizisten die Personaldokumente sowie eine Flasche mit einer unbekannten, nach Benzin riechenden Flüssigkeit. Auch deswegen war man schnell davon ausgegangen, dass es sich um einen Anschlag handelt und M. womöglich weitere Taten plante. (st/fh)






