BERLIN. Bei den Grünen hat die geplante Neuordnung der Parteisatzung massiven Widerstand an der Basis ausgelöst. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung haben mehr als 130 Mitglieder beim Landgericht Berlin einen Eilantrag gegen die vorgesehene Mitgliederbefragung eingereicht.
Sie werfen der Parteispitze vor, zentrale Beteiligungsrechte auszuhöhlen und die Partei stärker auf Funktionäre auszurichten.
Die Abstimmung über die Reform soll am 9. Juni beginnen. Die Parteiführung begründet den Vorstoß mit der stark gewachsenen Nachfrage. Bündnis 90/Die Grünen zähle inzwischen 180.000 Mitglieder. Entscheidungswege sollen verkürzt, Strukturen gestrafft und Verfahren vereinfacht werden. Doch genau diese Modernisierung stößt intern auf erheblichen Widerstand. Die Kritiker sehen darin keine bloße technische Anpassung, sondern eine Verschiebung der Machtverhältnisse. In einer Erklärung warnen sie vor dem Weg „zu einer Funktionärspartei“. Die Basisdemokratie sei bislang ein Alleinstellungsmerkmal der Grünen gewesen.
Grüne fürchten Schwächung der Kontrolle
Der juristische Streit dreht sich zunächst um das Verfahren. Die Reform soll nach dem Willen der Parteiführung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Gegner halten das für unzulässig. Aus ihrer Sicht wären eine Zweidrittelmehrheit sowie eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder nötig. Das Vorgehen der Spitze bezeichnen sie als Satzungsverstoß.
Auch inhaltlich halten die Reformgegner mehrere Punkte für problematisch. Sie fürchten, dass Einzelmitglieder, Ortsverbände und basisnahe Beteiligungsrechte an Einfluss verlieren, während größere Strukturen und hauptamtliche Funktionäre gestärkt werden. Besonders umstritten ist laut Bericht die geplante Lockerung der Trennung von Parteiamt und Mandat. Bisher dürfen höchstens zwei Mitglieder des sechsköpfigen Bundesvorstands zugleich ein Mandat im Europaparlament, im Bundestag oder in einem Landtag haben. Künftig sollen es drei sein. Kritiker warnen, dadurch könnten führende Parteifunktionäre enger an parlamentarische Machtzentren gebunden werden. Die Kontrolle der Mandatsträger durch die Partei werde damit geschwächt.
Ein Sprecher der Grünen sagte der Zeitung, der Partei sei der Vorgang vor dem Landgericht bislang nicht bekannt. Man gehe jedoch davon aus, rechtlich auf sicherem Boden zu stehen. Klemens Griesehop, einer der Reformkritiker, betont, es gehe nicht darum, jede Veränderung zu verhindern. Ziel sei eine rechtssichere Reform mit Augenmaß: „Mehr Handlungsfähigkeit, aber ohne Verlust der bürgernahen grünen Beteiligungskultur.“ Das parteiinterne Bundesschiedsgericht hatte einen Eilantrag gegen die geplante Abstimmung zuvor bereits abgelehnt. (rr)






