LÖWEN. Ein belgisches Gericht hat den früheren Parlamentsabgeordneten Dries Van Langenhove wegen „Hassrede“ zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Der Fall sorgt in Belgien und darüber hinaus für Aufsehen, weil das Gericht seine Entscheidung mit einer weitreichenden Begründung versah: Nicht die Unwahrheit seiner Aussagen stand im Mittelpunkt, sondern die Art, wie er Fakten über Migration, Kriminalität und gesellschaftliche Folgen dargestellt haben soll.
Auslöser war eine Vorlesung Van Langenhoves im Februar 2024 an der Katholischen Universität Löwen. Eingeladen worden war er von der Nationalistischen Studentenvereinigung.
Offiziell sollte es um regenerative Landwirtschaft gehen, tatsächlich entwickelte sich die Veranstaltung nach Darstellung der Anklage zu einem politischen Vortrag über Masseneinwanderung, Wohnungsnot, sinkende Bildungsstandards, Kriminalität und sogenannte Superdiversität.
Van Langenhove berief sich dabei nach eigenen Angaben auf Statistiken, Studien und wissenschaftliche Daten. Gegen ihn gingen unter anderem die Universität sowie die staatlich finanzierte Antidiskriminierungsstelle Unia vor. Der Vorwurf: Van Langenhove habe gegen das belgische Antirassismusgesetz verstoßen und zu Hass oder Gewalt gegen Gruppen aufgrund von Nationalität, Hautfarbe oder Herkunft angestiftet. Das Gericht sprach ihn nun in zwei von drei Punkten schuldig.
Van Langenhove soll mit Fakten Hass geschürt haben
Besonders umstritten ist die Urteilsbegründung. Der belgische Migrationskritiker selbst veröffentlichte auf X Auszüge daraus. In dem ersten heißt es: „Selbst wenn alle von Van Langenhove gemachten Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen, macht das für die kriminelle Absicht keinen Unterschied. Van Langenhove wird nicht beschuldigt, falsche Informationen verbreitet zu haben. Ihm wird vorgeworfen, Fakten so dargestellt zu haben, dass sie Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der im Antirassismusgesetz geschützten Kriterien schüren.“
Noch weiter geht der zweite von ihm zitierte Absatz. Darin heißt es: „Damit Van Langenhove eine Straftat begangen hat, ist es nicht notwendig, dass er zu konkreten Akten des Hasses oder der Gewalt angestiftet hat. Es genügt, dass andere dazu angestiftet werden, eine allgemeine Haltung der Intoleranz oder Ablehnung gegenüber einer durch die Kriterien des Antirassismusgesetzes geschützten Gruppe einzunehmen.“
These two paragraphs of my verdict are crucial for everyone to read and understand.
„Even if all of the statements made by Van Langenhove are based on scientific evidence and statistics, it makes no difference to the criminal intent. Van Langenhove is not charged with spreading… pic.twitter.com/OUg9xOb8Fg
— Dries Van Langenhove (@DVanLangenhove) May 27, 2026
Auch ein ausdrücklicher Aufruf zu konkreter Gewalt ist nach Auffassung des Gerichts damit nicht nötig. Es genügt demnach, wenn Zuhörer zu einer allgemeinen Haltung der Intoleranz oder Ablehnung gegenüber einer geschützten Personengruppe angestiftet werden. Van Langenhove habe dem Gericht zufolge die Botschaft vermittelt, ein großer Teil gesellschaftlicher Probleme sei auf Multikulturalismus und Superdiversität zurückzuführen.
„Jede Kritik an Masseneinwanderung ist jetzt strafbar“
Der Flame wertet das Urteil als Warnung vor „Hassrede“-Gesetzen. Man könne demnach wegen „Anstiftung zum Hass“ verurteilt werden, selbst wenn die eigenen Aussagen „100 Prozent faktisch“ seien und selbst wenn kein Aufruf zu konkreten Hass- oder Gewaltakten erfolgt sei. Der Maßstab laute damit faktisch, ob eine Aussage das Potential habe, bei jemandem eine allgemeine ablehnende Haltung gegenüber einer geschützten Gruppe auszulösen. „Das bedeutet, buchstäblich jede Kritik an Masseneinwanderung ist jetzt eine strafbare Handlung“, schrieb Van Langenhove.
Vor Gericht habe er die wissenschaftlichen Studien vorgelegt, auf die er sich in seiner Vorlesung gestützt habe. Das habe den Richter jedoch nicht interessiert, beklagte Van Langenhove. Auch der Hinweis, dass Studenten unterschiedlicher politischer Richtungen anwesend gewesen seien, Fragen hätten stellen können und die Veranstaltung ruhig verlaufen sei, habe keine Rolle gespielt. Entscheidend sei allein gewesen, dass nach Auffassung des Richters jemand möglicherweise zu einer „allgemeinen Haltung der Ablehnung“ angestiftet worden sein könnte.
„Ich sage Ihnen das, um Sie zu warnen: Wenn diese Hassrede-Gesetze erst einmal in Kraft sind, ist es bereits zu spät“, schrieb Van Langenhove weiter. Solche Gesetze könne man vor Gericht nicht mehr besiegen, man müsse sie verhindern, bevor sie eingeführt würden. „Lasst mein Schicksal eure Warnung sein.“ (rr)







