WIEN. Die österreichische Bundesregierung hat laut einem Bericht einen Gesetzentwurf vorbereitet, der Integrationsverweigerern künftig empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar Haft androhen würde. Wer Deutsch- und Wertekurse schwänzt oder Integrationsprüfungen mehrfach versäumt, soll demnach bis zu 5.000 Euro zahlen oder ersatzweise bis zu drei Wochen ins Gefängnis müssen.
Wie die Zeitung Heute berichtet, liegt ein 33 Seiten umfassender Entwurf für ein Integrationspflichtengesetz bereits seit Wochen in der Koalitionsabstimmung.
Demnach sollen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte künftig deutlich stärker in die Pflicht genommen werden. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) begründete die Pläne mit einem offensichtlichen Vollzugsdefizit. „Die Freiwilligkeit ist krachend gescheitert“, sagte sie der Zeitung. Laut Regierungsangaben sind derzeit 48.000 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos. Hinzu kommen jedes Jahr fast 13.000 unentschuldigte Kursabbrüche.
Auch Deutschkurs-Anbieter stehen in der Pflicht
Schon das Fernbleiben von verpflichtenden Integrationsberatungen oder die Weigerung, die sogenannte Werte-Charta zu unterschreiben, soll künftig mit 250 bis 1.500 Euro sanktioniert werden. Ersatzweise wären bis zu zwei Wochen Haft möglich. Wer wiederholt das Integrationsprogramm schwänzt oder Prüfungen versäumt, müsste mit Strafen zwischen 1.500 und 5.000 Euro rechnen. Auch Täuschungsversuche bei Werteprüfungen sollen mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Der Entwurf sieht zudem Strafen für Prüfer oder Kursanbieter vor, die Teilnahmebescheinigungen ausstellen, obwohl die erforderlichen Kenntnisse nicht vorliegen. In solchen Fällen wären Geldbußen von 1.000 bis 5.000 Euro möglich.
Ob und wann das Gesetz kommt, ist allerdings offen. Laut dem Bericht liegt der Entwurf seit dem 20. Februar in der Koalitionskoordination. Aus dem Lager von SPÖ und Neos gibt es demnach bislang keine Zustimmung. Auch andere Vorhaben der geplanten Sozialhilfereform stocken offenbar. (rr)






