Die Preise für Erdgas und auch Öl steigen durch den Krieg am Persischen Golf. Dabei haben hierzulande gerade erst die Regierungsfraktionen mit ihren „Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) einen Schritt unternommen, die Heizkosten dem Markt zu öffnen. Die absurden Vorgaben von Habecks „Heizhammer“ und der faktische Wärmepumpenzwang für Millionen Haushalte sollte abgeräumt werden. Die Sperrung der Straße von Hormus und mögliche Angriffe auf die Förderung und die Logistik bringen speziell den Markt für Flüssigerdgas (LNG) nun erstmal ordentlich durcheinander.
Doch ist das wirklich ein Grund, endgültig auf „fossile“ Energieträger zu verzichten, wie Grünen-Politiker und ihre Vorfeld-NGOs nun anmahnen? Nein, im Gegenteil: Dann müsste man um so mehr auf die reichlich vorhandene Braunkohle setzen und die AKWs reaktivieren. Und die Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der letzten Merkel-Regierung, das von der Ampel lediglich verschärft wurde, kann nur ein erster Schritt zu einer Neuausrichtung der Energie- und Gebäudepolitik einer post-grünen Ära sein. Es bleibt die Frage, ob die GEG-Novelle nur ein taktisches Manöver im Superwahljahr, ein Kuhhandel der Union mit der SPD oder eine echte Einsicht ist.
Der starre Wärmepumpenzwang soll beim GMG, das schon im Juli in Kraft treten soll, wegfallen; ebenso die 65-Prozent-Vorgabe für „erneuerbare Energien“ bei neuen Heizungen. Im Ergebnis ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen zeitlich unbefristet weiter erlaubt, sofern sie in der Lage sind, mit einem vorgegebenen Anteil etwa an Biogas betrieben zu werden. Zu den nicht geänderten Regelungen gehört allerdings der Zwang zu kommunalen Wärmeplanungen in Großstädten bis Mitte des Jahres, in kleineren Städten bis 2028. Die Planungen definieren, wo Fernwärme oder andere „grüne“ Netze ausgebaut werden. Hier könnten sich aus der GMG-Neuregelung Konflikte mit Hausbesitzern ergeben, etwa wenn Kommunen in bestimmten Gebieten über die Wärmeplanung die Heizungswahl und andere Gebäudetechniken vorschreiben.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird Klimaklagen nach sich ziehen
Trotz einzelner Fortschritte offenbaren sich bereits Regelungslücken, Rechtsunsicherheit und technische Schwächen. Wie bei jeder Abkehr von der irrwitzigen Klimapolitik Habecks und des „Graichen-Clans“ dauerte es nur wenige Stunden, bis die ersten, vom Steuerzahler subventionierten NGOs neue Verbandsklagen angekündigt haben. Eine Rechtssicherheit für Bauherren, Hausbesitzer und Industrie wird also durch die teure Klima-Prozesshanselei von Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) oder Deutscher Umwelthilfe (DUH) auch in den kommenden Jahren nicht herrschen.
Nicht nur in der SPD dürfte es das Kalkül geben, auf juristischem Weg wieder durch die Hintertür Verschärfungen, etwa bei Beimischungsquoten oder anderen bürokratischen, regulatorischen Eingriffen, vorzunehmen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) der letzten Merkel-Regierung landete so 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht – mit der Folge, dass das Erreichen der „Klimaneutralität“ von 2050 auf 2045 vorgezogen wurde. Viele Stadtwerke planen, die Gasnetze abzubauen
Auch die Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) der EU könnte diversen NGOs Klagemöglichkeiten eröffnen. Schließlich hat die EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen (CDU) für den Gebäudesektor „Klimaziele“ ausgegeben, die deutsche Hausbesitzer im europäischen Vergleich überdurchschnittlich belasten. Das GMG wird wahrscheinlich nicht die auf den EU-Vorgaben basierenden Sektorenziele des KSG für den Gebäudesektor erreichen – sprich: Null-Emissionsgebäude gibt es 2030 nicht, was DUH & Co. Klimaklagen ermöglicht.
Die Gasrechnung könnte sich bis 2035 um 350 Euro erhöhen
Moderne Heizungen erreichen dieses willkürliche Ziel mit fossilen Heizungen allenfalls mit extremen Baukosten. Wahrscheinlich ist es kein Zufall, dass das GMG die erste Evaluation ebenfalls 2030 erfahren soll. Die angekündigten Klimakagen, die ausdrückliche Möglichkeit für zukünftige Bundesregierungen, die Beimischungsquoten für Grüngas und Grünheizöl zu erhöhen und die notwendigen EU-rechtlichen Prüfungen reduzieren die eigentlich versprochene Planungssicherheit deutlich. Bemerkenswert ist auch, dass sich die schwarz-rote Merz-Koalition der kleinen Kompromisse bei allen diesen Punkten auf einen Zeitpunkt nach der nächsten Bundestagswahl verständigt hat.
Ungeklärt sind auch die GMG-Auswirkungen auf diverse Landesgesetze. In Hamburg etwa zielt das Klimaschutzgesetz auf Klimaneutralität bis 2040 ab, mit strengen Vorgaben wie Photovoltaikpflicht und Verboten fossiler Brennstoffe. Die bundesweite Lockerung könnte hier Konflikte provozieren, da einige Länder eigene, schärfere Regeln durchsetzen wollen. Das führt zu einem Flickenteppich, der die Bürger verwirrt und bürokratische Hürden schafft.
Ein weiterer Schwachpunkt ist die verpflichtende Grüngasquote. Ab 2029 müssen neue Heizanlagen mindestens zehn Prozent Biogas oder ähnliche Stoffe verbrennen, weiter ansteigend bis 2040. Der Bedarf übersteigt jedoch die Kapazitäten in Deutschland deutlich. Die aktuelle Produktion von 340 Petajoule (PJ) Biogas (etwa 94 Terawattstunden/TWh) würde jedenfalls auch bei fortgesetzt schwacher Baukonjunktur bereits 2030 wahrscheinlich nicht für eine flächendeckende Quote bei neuen Anlagen reichen, was zu höheren Importen und insgesamt zu Preissteigerungen führt. Auch diese GMG-Neuregelung entpuppt sich daher indirekt als Preistreiber: Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft würde sich die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um 350 Euro erhöhen.
So wird die freie Heizungswahl illusorisch
Schließlich wirken sich ideologisch motivierte Pläne „woker“ Stadtwerke negativ aus. Sie planen den Rückbau von Gasnetzen, um auf Fernwärme oder Wärmepumpen umzustellen. Fast jedes fünfte Stadtwerk will sein Netz ganz stillegen und hat entsprechende Abschreibungen vorgenommen, 46 Prozent sind unsicher. Dieser Abbau erhöht die Netzkosten für verbleibende Gasnutzer dramatisch – Schätzungen sprechen von bis zu 4.300 Euro pro Jahr bis 2045. Die „freie Heizungswahl“ wird so illusorisch.
Als Fazit der GMG-Eckpunkte vor der parlamentarischen Abstimmung bleibt vorerst: Gut intendiert und gemeint ist nicht ausreichend erledigt. Nur durch tiefgreifende Reformen – Abschaffung subventionierter NGO-Klagen, Stärkung fossiler Übergangslösungen und Abbau bürokratischer Hürden – kann verhindert werden, dass Deutschland sich weiter ohne Sinn für die angebliche Rettung des Weltklimas ruiniert.






