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„Um nicht vor Gericht zu landen“: Regierungsbeauftragte Ataman fordert längere Beschwerdefrist für Diskriminierungen

„Um nicht vor Gericht zu landen“: Regierungsbeauftragte Ataman fordert längere Beschwerdefrist für Diskriminierungen

„Um nicht vor Gericht zu landen“: Regierungsbeauftragte Ataman fordert längere Beschwerdefrist für Diskriminierungen

Ferda Ataman bei der Bundespressekonferenz zu den Ergebnissen des Forschungsprojekts 'Antisemitismus in Deutschland - Auswirkungen des 7. Oktober 2023' im Haus der Bundespressekonferenz. Berlin, 30.09.2025
Ferda Ataman bei der Bundespressekonferenz zu den Ergebnissen des Forschungsprojekts 'Antisemitismus in Deutschland - Auswirkungen des 7. Oktober 2023' im Haus der Bundespressekonferenz. Berlin, 30.09.2025
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman: Fristverlängerung für Diskriminierungs-Beschwerden gefordert. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern
„Um nicht vor Gericht zu landen“
 

Regierungsbeauftragte Ataman fordert längere Beschwerdefrist für Diskriminierungen

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, sieht Nachbesserungsbedarf beim Gleichbehandlungsgesetz und fordert eine Fristverlängerung für Beschwerden. Das helfe vor allem Opfern von sexueller Belästigung.
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BERLIN. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat eine Verlängerung der Beschwerdefrist bei vermeintlichen Diskriminierungen auf zwölf Monate gefordert. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. „Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck“, sagte Ataman dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

In den meisten europäischen Staaten sei eine Frist von drei bis fünf Jahren Usus, betonte Ataman. Mit einer Frist von zwölf Monaten könnten Betroffene „das Erlebte verarbeiten, sich beraten lassen und überlegte Entscheidungen treffen“. Das würde auch Unternehmen helfen, weil bei einem Streit zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber „mehr Zeit für Lösungen“ bleibe, „um nicht vor Gericht zu landen“, führte Ataman aus. Die kurze Frist hingegen „eskaliert Konflikte“.

Ataman sieht Ungleichbehandlung bei sexueller Belästigung

Vor allem bei vermeintlichen Fällen sexueller Belästigung gebe es Ungleichbehandlungen. „Bei einem Verkehrsunfall haben Menschen drei Jahre Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate – wie kann das sein?“, fragte die Antidiskriminierungsbeauftragte.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht aktuell vor, daß Personen, die sich diskriminiert fühlen, innerhalb von zwei Monaten dagegen vorgehen müssen – etwa durch Forderung von Unterlassung, Beseitigung, Entschädigung oder Schadensersatz. Wer nicht innerhalb dieser zwei Monate aktiv wird, verliert dauerhaft seinen Anspruch auf Kompensation. (st)

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman: Fristverlängerung für Diskriminierungs-Beschwerden gefordert. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern
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