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„From the river to the sea“: Frau greift Polizei an – Freispruch für Hamas-Parole

„From the river to the sea“: Frau greift Polizei an – Freispruch für Hamas-Parole

„From the river to the sea“: Frau greift Polizei an – Freispruch für Hamas-Parole

Eine Palästina-Demonstrantin wurde für Angriffe auf die Polizei verurteilt. Das Skandieren eines Hamas-Slogans blieb dagegen folgenlos. Teilnehmer einer Demonstration ziehen mit palästinensischen Fahnen durch eine Berliner Straße. Im Hintergrund ist die Kirche am Südstern zu sehen. Die Aufnahme entstand am 1. Mai 2024 bei der „Revolutionären 1. Mai-Demo“ in Berlin. Palästina-Fahne bei einer Berliner Demo: Der Slogan „From the river to the sea“ bleibt für eine Angeklagte straffrei. Foto: IMAGO / Eibner
Eine Palästina-Demonstrantin wurde für Angriffe auf die Polizei verurteilt. Das Skandieren eines Hamas-Slogans blieb dagegen folgenlos. Teilnehmer einer Demonstration ziehen mit palästinensischen Fahnen durch eine Berliner Straße. Im Hintergrund ist die Kirche am Südstern zu sehen. Die Aufnahme entstand am 1. Mai 2024 bei der „Revolutionären 1. Mai-Demo“ in Berlin. Palästina-Fahne bei einer Berliner Demo: Der Slogan „From the river to the sea“ bleibt für eine Angeklagte straffrei. Foto: IMAGO / Eibner
Palästina-Fahne bei einer Berliner Demo: Der Slogan „From the river to the sea“ bleibt für eine Angeklagte straffrei. Foto: IMAGO / Eibner
„From the river to the sea“
 

Frau greift Polizei an – Freispruch für Hamas-Parole

Eine Palästina-Demonstrantin wurde für Angriffe auf die Polizei verurteilt. Das Skandieren eines Hamas-Slogans blieb dagegen folgenlos.
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BERLIN. Das Amtsgericht Tiergarten hat eine propalästinensische Demonstrantin zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt, weil sie einen Polizisten mit einem Regenschirm attackiert und weitere Beamte beleidigt hat. Zugleich sprach das Gericht die 38jährige vom Vorwurf frei, mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ ein Kennzeichen der Hamas verwendet zu haben.

Richter Philipp Berkholz erklärte laut der Nachrichtenagentur dpa, der Satz sei nicht eindeutig der islamistischen Organisation zuzuordnen. Er verwies auf einen Beschluß des Landgerichts vom April, in dem die Parole als „Teil einer internationalen und heterogenen Protestbewegung gegen das Handeln der israelischen Streitkräfte und Regierung in Gaza“ bezeichnet wurde. Das Bundesinnenministerium hatte sie zuvor als Ausdruck der Hamas-Ideologie gewertet.

Verurteilte griff Polizisten an

Verurteilt wurde die Frau wegen mehrerer Vorfälle bei Demonstrationen im Jahr 2024, darunter beim sogenannten „Internationalist Queer Pride“ in Berlin. Dort warf sie laut Anklage einem Beamten einen Regenschirm entgegen und beschimpfte ihn als Kriminellen, der Frauen und Kinder schlagen wolle. Zudem widersetzte sie sich bei einer anderen Versammlung ihrer Festnahme.

Das Gericht sprach sie des tätlichen Angriffs, der Verleumdung, des Widerstands und der versuchten Körperverletzung schuldig. Es verhängte 120 Tagessätze zu je 15 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 220 Tagessätze zu je 20 Euro gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sv)

Palästina-Fahne bei einer Berliner Demo: Der Slogan „From the river to the sea“ bleibt für eine Angeklagte straffrei. Foto: IMAGO / Eibner
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