MÜNSTER. Die Bundeswehr hat das Disziplinarverfahren gegen den früheren Oberfeldwebel und AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck eingestellt. Der Präsident des Truppendienstgerichts Nord traf die Entscheidung am 17. Juni in Münster – fünf Jahre nach Verfahrenseröffnung am 18. Juni 2020. Die Verfahrenskosten sowie die dem Soldaten entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Bund.
Gnauck, der unter anderem im Afghanistan-Einsatz war, durfte während des Verfahrens keine Uniform tragen und keine Kasernen betreten. Seine Bezüge blieben unangetastet. Nach eigenen Angaben sei er im Einsatz „nur positiv aufgefallen“. Anlaß des Verfahrens war sein kommunalpolitisches Engagement in Brandenburg sowie seine Rolle in der Jungen Alternative (JA). Beide galten damals als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz.

Gnauck wird die Bundeswehr ehrenhaft verlassen
Mit der Konstituierung des Bundestages am 26. Oktober 2021 erlangte der heute 33jährige Abgeordnete Immunität. Die Ermittlungen lagen anschließend rund anderthalb Jahre auf Eis. Gnauck schrieb im Frühjahr 2022 einen Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) mit der Bitte, seine Immunität aufheben zu lassen – die Antwort lautete: nicht möglich. Im Mai 2024 wurde sie schließlich aufgehoben, das Verfahren fortgesetzt. Mit der Konstituierung des 21. Bundestages am 25. März 2025 erlangte der AfD-Abgeordnete erneut Immunität.
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Aus dem nun beendeten Disziplinarverfahren folgten keine Konsequenzen. Gnauck behielt seinen Rang als Oberfeldwebel. Zum 30. September 2028 wird er demnach ehrenhaft aus der Bundeswehr ausscheiden.
Gnauck betonte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, er würde „jederzeit zur Truppe zurückkehren“, führe die Sache aber auch im Interesse anderer Soldaten: „Mir geht es um die Kameraden, die nicht den finanziellen Rückhalt haben. Für die habe ich das durchgefochten.“ Die Rückmeldungen aus der Truppe seien durchweg positiv gewesen.
Nie strafrechtliche Verfahren gegen Gnauck
Im Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Gutachten zur AfD auch Gnauck namentlich erwähnt. Als Beleg für eine mutmaßlich extrem rechte Gesinnung führt der Inlandsgeheimdienst mehrere Aussagen an, darunter: „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“ sowie die Forderung nach einer „stringenten Remigration von denen, die hier sind“. Auch habe der Politiker im September 2024 eine Obergrenze von „minus einer halben Million im Jahr“ gefordert und erklärt, „Chinesen oder Japaner“ seien noch „in Ordnung“.
Ein strafrechtliches Verfahren wurde nie eröffnet. Auch das disziplinarrechtliche Kapitel ist nun ohne Konsequenzen abgeschlossen. (sv)