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Innenminister Dobrindt enthüllt: Zurückweisungen: Die dubiose Identität der drei Somalier

Innenminister Dobrindt enthüllt: Zurückweisungen: Die dubiose Identität der drei Somalier

Innenminister Dobrindt enthüllt: Zurückweisungen: Die dubiose Identität der drei Somalier

Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen.
Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen.
Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen. Foto: picture alliance/dpa | Patrick Pleul
Innenminister Dobrindt enthüllt
 

Zurückweisungen: Die dubiose Identität der drei Somalier

Die Somalier, die erfolgreich gegen ihre Zurückweisung geklagt haben, gaben bei ihren früheren gescheiterten Einreiseversuchen andere Daten an: Plötzlich ist eine erst 16 Jahre alt und genießt besonderen Schutz.
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FRANKFURT (ODER)/BERLIN. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat neue Einzelheiten über den Fall der drei Somalier mitgeteilt, die aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin nach Deutschland hereingelassen werden müssen. Sie waren zuvor drei Mal an der Grenze bei Frankfurt (Oder) zurück nach Polen geschickt worden.

In der ARD-Talkshow „Maischberger“ berichtete Dobrindt am Dienstagabend, daß die ersten beiden Zurückweisungen aufgrund der illegalen Einreisen noch unter seiner Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) stattgefunden hatten: „Dazu muß man wissen, daß sie am 2. Mai, vor der Zeit meiner Weisung an die Bundespolizei, versucht haben, die Grenze illegal zu überschreiten.“ Nach ihrer Zurückweisung hätten sie es am folgenden Tag erneut probiert und seien wieder zurückgewiesen worden. Beide Male hätten sie „kein Asylgesuch gestellt“.

Somalierin ist plötzlich minderjährig

Als die Bundespolizei die Somalier am 9. Mai, drei Tage nach Dobrindts Amtseinführung als Minister, erneut aufgriff, stellten sie plötzlich einen Asylantrag. Und sie gaben zumindest für eine Beteiligte ein neues Geburtsdatum an, das die Angelegenheit verschärft. Dobrindt: „Beim dritten Mal, am 9. Mai, will man dann ein Asylgesuch stellen, und eine Person ist minderjährig, die vorher volljährig war! Daß dann die Bundespolizei sagt: Nein, da weisen wir zurück, finde ich ehrlicherweise nachvollziehbar.“

Eine Somalierin behauptet seitdem, sie sei erst 16 Jahre alt. Als Minderjährige genießt sie besondere Schutzrechte in Deutschland. Vertreten wird das Trio von der NGO „Pro Asyl“.

Dobrindt erklärte auch, wie es nach der Eilentscheidung zugunsten der drei Migranten weitergehe: „Das Verwaltungsgericht sagt, wir müssen prüfen, welches Land zuständig ist für den Asylantrag. Das ist der Auftrag des Verwaltungsgerichts. Dem kommen wir selbstverständlich nach. Wenn das Gericht das für diese drei Somalier sagt, dann machen wir es so.“

Dobrindt will Zurückweisungen besser begründen

Auch den Vorwurf des Gerichts, daß die Regierung die Anwendung des Grundgesetz-Artikels 16a, laut dem niemand einen Asylanspruch hat, der aus einem sicheren Drittland einreist, nicht ausreichend begründet habe, will Dobrindt nun ausräumen. Die Begründung, warum man sich nicht an europäisches Recht gehalten habe, müsse „stärker werden“.

Der CSU-Politiker hatte bereits vorher klargemacht, den Beschluß des Berliner Verwaltungsgerichts als Einzelfallentscheidung zu betrachten. An seiner Weisung, auch Asylbewerber an deutschen Grenzen zurückzuweisen, will er demnach weiter festhalten. (fh)

Kontrolle kurz hinter der Grenze bei Frankfurt (Oder): Hier wurden die drei Somalier dreimal zurückgewiesen. Foto: picture alliance/dpa | Patrick Pleul
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