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Revision abgelehnt: Trans-Rechtsextremistin Liebich muß ins Männergefängnis

Revision abgelehnt: Trans-Rechtsextremistin Liebich muß ins Männergefängnis

Revision abgelehnt: Trans-Rechtsextremistin Liebich muß ins Männergefängnis

Sven Liebich im August 2024 auf der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Sven Liebich im August 2024 auf der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Sven Liebich im August 2024 auf der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Revision abgelehnt
 

Trans-Rechtsextremistin Liebich muß ins Männergefängnis

Wegen Volksverhetzung muß der Montags-Demo-Organisator Sven Liebich 18 Monate hinter Gittern. Obwohl er sich als Frau eintrug und umbenannte, darf er nicht ins Frauengefängnis.
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NAUMBURG/SAALE. Der damalige Organisator der Montagsdemonstrationen von Halle in Sachsen-Anhalt muß für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Am Mittwoch verwarf das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg dessen Revision gegen das Urteil. Es ist damit rechtskräftig. Der Angeklagte erschien nicht.

In der Zwischenzeit hatte der 53jährige vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch gemacht, sich beim Standesamt als Frau eintragen lassen und sich in Marla-Svenja umbenannt. Doch das sorgt offenbar nicht dafür, daß „sie“ ihre Haft in einem Frauengefängnis absitzen kann, wie die Bild-Zeitung berichtet.

Zehn Jahre lang hatte Liebich immer montags zu Protesten aufgerufen. Bei seinen Reden habe, er so das Gericht, Politiker, Migranten und Homosexuelle verbal bedroht und diskriminiert. Im Juli 2023 verurteilte ihn zunächst das Amtsgericht wegen Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskrieges und übler Nachrede in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten – ohne Bewährung.

Liebichs letztes Wort dauerte 13 Stunden

Am Ende der ersten Berufung vor dem Landgericht ergriff er als Angeklagter das letzte Wort und sprach über mehrere Tage verteilt 13 Stunden lang. Die Richter unterbrachen ihn nicht. Denn dies hätte einen Rechtsfehler bedeutet und die Revision deswegen wahrscheinlich Erfolg gehabt. Die Richter bestätigten nach Liebichs Vortrag am 2. August 2024 die anderthalbjährige Haftstrafe. Die wurde nun auch vom OLG bestätigt.

Liebich hat sich inzwischen aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Wegen seines neuen Geschlechtseintrages wolle er nicht diskriminiert werden. (fh)

Sven Liebich im August 2024 auf der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
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