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Schuldenregel doch noch verhindern: Jetzt zieht die FDP vor die Landesverfassungsgerichte

Schuldenregel doch noch verhindern: Jetzt zieht die FDP vor die Landesverfassungsgerichte

Schuldenregel doch noch verhindern: Jetzt zieht die FDP vor die Landesverfassungsgerichte

Das Foto zeigt die hessische FDP-Fraktionschefin Wiebke Knell
Das Foto zeigt die hessische FDP-Fraktionschefin Wiebke Knell
„Hier regiert die Abkürzung“: Die hessische FDP-Fraktionschefin Wiebke Knell sieht die Landesparlamente übergangen. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Schuldenregel doch noch verhindern
 

Jetzt zieht die FDP vor die Landesverfassungsgerichte

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes bislang nicht gestoppt. Nun will es die FDP über die Landesverfassungsgerichte versuchen. Die hessische Fraktionsvorsitzende Wiebke Knell erläutert den Schritt.
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DÜSSELDORF/WIESBADEN. Die FDP-Fraktionen in mehreren Landtagen wollen einen weiteren Versuch unternehmen, die am Dienstag bereits im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Neuverschuldung doch noch zu verhindern. Das teilte unter anderem die Fraktion der Liberalen in Nordrhein-Westfalen mit.

Sie leitet die Initiative federführend. Es wirken aber auch andere Fraktionen mit, etwa in Hessen oder Baden-Württemberg. Sie wollen vor die jeweiligen Landesverfassungsgerichte ziehen. Ziel ist, zu verhindern, daß die verschiedenen Landesregierungen am Freitag im Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Die Landtagsfraktionen werfen Union, SPD und Grünen vor, „direkt in die Verfassung der Länder“ einzugreifen, womit die Gewaltenteilung „bewußt unterlaufen“ werde. So bezieht sich etwa die hessische Fraktion konkret darauf, daß die Schuldenbremse auch in der Landesverfassung festgeschrieben ist.

In Hessen bestätigte eine Volksabstimmung die Schuldenbremse

In Artikel 141 der hessischen Verfassung heißt es, der Haushalt sei „grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen“. Die am Dienstag vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung sieht dagegen vor, daß sich die Länder jährlich in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts neu verschulden dürfen. Dies soll in Artikel 109 des Grundgesetzes stehen, wodurch ein Widerspruch zur Landesverfassung entstünde.

Die Fraktion betonte zwar, daß Bundesrecht „unstrittig“ Landesrecht breche. Dies bedeute aber nicht, daß der Bund Landesrecht mache. „Hier soll mit einer Grundgesetzänderung direkt in die Verfassungsräume der Länder eingegriffen werden.“ Es werde ignoriert, daß es unterschiedliche Wahlen und Verantwortlichkeiten gebe. In Hessen hatte 2011 sogar eine Volksabstimmung zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung stattgefunden, da dies von der Verfassung so vorgeschrieben wird.

„Statt Debatte und demokratischer Legitimation regiert hier die Abkürzung“, kritisierte am Dienstag unter anderem Wiebke Knell, FDP-Fraktionsvorsitzende in Hessen. „Unsere Landtage sollen bewußt umgangen werden, weil die notwendigen Mehrheiten fehlen.“

NRW-FDP verweist auf Gerichtsurteil

In Nordrhein-Westfalen steht die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung. Die dortige FDP-Fraktion verweist aber auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Januar 2025. Darin hatte das Gericht formuliert, im Bundesstaat des Grundgesetzes stünden „die Verfassungsräume des Bundes und der Länder grundsätzlich selbständig nebeneinander“. Das Gericht begründete damit allerdings, warum es nicht das Grundgesetz als Prüfmaßstab anlegen könne.

Die Klagen der FDP-Fraktionen reihen sich in eine Reihe von Rechtsverfahren ein, die in den vergangenen Tagen zur Verhinderung der Neuverschuldung angestrengt wurden. Die verschiedenen Kläger prangerten dabei unterschiedliche Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens an. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch keinem der Eilanträge stattgegeben. (ser)

„Hier regiert die Abkürzung“: Die hessische FDP-Fraktionschefin Wiebke Knell sieht die Landesparlamente übergangen. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
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